Datum des Eingangs: 10.06.2016 / Ausgegeben: 15.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4382 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1737 der Abgeordneten Sven Petke und Roswitha Schier CDU-Fraktion Drucksache 6/4144 Arbeit von Flüchtlingen in der Spargelernte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Laut Presseberichterstattung in der MAZ vom 24.4.2016 ist eine Beschäftigung von Flüchtlingen in der Spargelernte rechtlich unklar und nur mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Angesichts dessen hätten viele Spargelbauern bisher davon Abstand genommen. Frage 1: Sind derzeit Flüchtlinge in der Spargelernte in Brandenburg beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da es noch an aktuellen Daten zu den Beschäftigtenzahlen in der Spargelernte mangelt (die Saison beginnt Ende April und dauert traditionell bis zum Johannistag am 24. Juni). Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Daten zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten nach Arbeitsort und Wirtschaftszweigen ausweisen (bspw. für die Landwirtschaft, nicht jedoch spezifisch für die Spargelernte ). Zudem wird der Bestand auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung monatlich mit 6 Monaten Wartezeit ermittelt. Aufgrund der Abgabefristen und des Meldeflusses sind stabile statistische Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik erst nach dieser Wartezeit zu erzielen. Um dem Bedürfnis nach zeitnäheren Ergebnissen gerecht zu werden, wird monatlich zusätzlich der Bestand an Beschäftigten mit zwei und drei Monaten Wartezeit ermittelt und auf „Sechsmonatswerte“ hochgerechnet. Bei der Interpretation dieser 2/3-Monats-Daten ist zu berücksichtigen, dass eine solche Schätzung mit Unsicherheiten behaftet ist. Hinzukommt, dass derzeit keine statistische Darstellung nach Flüchtling/Aufenthaltsstatus möglich ist. Insofern wäre aktuell nur ein „Aggregat“ aus den Flüchtlingsnationen/Asylherkunftsländern möglich. Darunter fallen jedoch auch Menschen, die möglicherweise bereits seit längerem bzw. langjährig in Deutschland leben. Frage 2: Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Beschäftigung von Flüchtlingen bei der Spargelernte maßgeblich? zu Frage 2: Für die Beschäftigung von Flüchtlingen bei der Spargelernte gelten keine anderen Vorschriften als hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs generell. Der Zugang zu Beschäftigung hängt dabei vom Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge ab. In dem eingangs zitierten Zeitungsartikel erklärt ein Landwirt, der Status der zur Beschäftigung in der Spargelernte vorgesehenen Flüchtlinge sei ungeklärt gewesen. Eine Beschäftigung wäre danach nicht grundsätzlich ausgeschlossen gewesen, hätte aber nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde und ggf. nach Durchführung der so genannten Vorrangprüfung aufgenommen werden dürfen. Frage 3: Welche Beratungsangebote stehen den Spargelbauern in Bezug auf eine Beschäftigung von Flüchtlingen in der Spargelernte zur Verfügung? zu Frage 3: Zu Fragen der Beschäftigung von Flüchtlingen können insbesondere die Arbeitgeberservices der Agenturen für Arbeit und die Ausländerbehörden beraten. Frage 4: Ist die Landesregierung beispielsweise über das Bündnis für Brandenburg offensiv auf die Unternehmen im Spargelanbau zugegangen, um mögliche Beschäftigungsmaßnahmen von Flüchtlingen zu unterstützen? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Die Landesregierung ist nicht auf die Spargelbauern zugegangen. Der Landesregierung und insbesondere auch der angesprochenen Koordinierungsstelle des Bündnisses für Brandenburg sind keine Schwierigkeiten in Bezug auf die Beschäftigung in der Spargelernte angezeigt worden.