Datum des Eingangs: 14.06.2016 / Ausgegeben: 20.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4395 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1708 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/4115 Vergütungssystem bei der Polizei Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Rahmen der Umgestaltung des öffentlichen Sektors wollte der Gesetzgeber mit dem am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Dienstrechtsreformgesetz die Leistungselemente im Besoldungssystem stärken und es attraktiver sowie flexibler gestalten. Die Bezahlung sollte deshalb nicht mehr ausschließlich nach Alter, Familienstand und Kinderzahl erfolgen, sondern nach individueller Leistung und Berufserfahrung. In Abkehr vom leistungsunabhängigen Bewährungs - und Zeitaufstieg wurden daher in das BBesG erstmals variable „Leistungskomponenten “ eingeführt. Die Grundgehaltstabelle wurde mit dem Anspruch, Leistungsaspekte in der Grundbesoldung zu verstärken, neu gefasst und anstelle eines leistungsunabhängigen zweijährigen Rhythmus bei „durchschnittlicher Leistung“ auf einen Drei-, und Vierjahresrhythmus umgestellt. Frage 1: Inwieweit wurde das Leistungsstufensystem bei der Polizei Brandenburg umgesetzt? zu Frage 1: Durch das Dienstrechtsreformgesetz von 1997 erfolgte eine Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A in Form eines neuen Aufstiegsrhythmus . Der bisherige zweijährige Zeitraum für das Vorrücken in den Dienstaltersstufen wurde nur für die frühen Berufsjahre beibehalten; danach galt die Dienstaltersstufe zunächst für drei und schließlich für vier Jahre. Gleichzeitig wurde eine Leistungsabhängigkeit des Grundgehalts in dem Sinne eingeführt, dass das Vorrücken in den Stufen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung richtete . Bei dauerhaft herausragender Leistung konnte die nächsthöhere Stufe frühestens ab der Hälfte des Zeitraums bis zu ihrem Erreichen vorweg festgesetzt werden (Leistungsstufe), bei ungenügender Leistung konnte das Vorrücken gehemmt werden . Des Weiteren wurde dem Bund und den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Leistungsprämien und Leistungszulagen zu gewähren. Mit dem Inkrafttreten der Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung sowie der Brandenburgischen Leistungsprämien - und -zulagenverordnung am 1. Januar 2002 wurden auch im Land Brandenburg die Voraussetzungen zur Einführung leistungsbezogener Besoldungselemente an alle Landesbeamtinnen und -beamte geschaffen. Durch die Übernahme bundesrechtlicher Regelungen zur Flexibilisierung der Vergabe von Leistungselementen im Jahr 2008 sowie infolge des Gesetzes zur Neuregelung des Brandenburgischen Besoldungsrechts und des Brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts vom 20. November 2013 wurden beide Verordnungen überarbeitet. In der Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung findet sich nun auch die Umstellung vom früheren System der Bezahlung nach dem Besoldungsdienstalter auf das System der Bezahlung nach Erfahrungsstufen wieder, das durch das vorgenannte Gesetz zum 1. Januar 2014 eingeführt wurde. Frage 2: Bei wie vielen Polizeibeamten ist jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts eins bis vier im Abstand von zwei Jahren, in den Stufen fünf bis acht im Abstand von drei Jahren und ab der Stufe neun bis zum Erreichen der letzten Stufe im Abstand von vier Jahren zeitlich nicht eingehalten worden? zu Frage 2: Bei keiner Polizeivollzugsbeamtin und keinem Polizeivollzugsbeamten ist der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts unter Leistungsgesichtspunkten zeitlich nicht eingehalten worden. Unberührt davon bleiben Aufstiegshemmungen aufgrund laufender Disziplinarangelegenheiten. Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten wären dem Land jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 entstanden, wenn diese Polizeibeamten innerhalb der zeitlichen Stufenrhythmen aufgestiegen wären? zu Frage 3: Entfällt. Frage 4: Welche Zulagen und Prämien der Polizeibeamten sind in den Jahren 2010 bis 2016 abgeschafft oder reduziert worden? zu Frage 4: Keine. Frage 5: Aus welchen Einsparungen bei welchen Titeln der Hauptgruppe 4 im Einzelplan 03 oder durch welche Entnahmen aus der Rücklage Personalbudget wurden die bei der Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente der Polizeibeamten anfallenden Ausgaben jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 gedeckt? zu Frage 5: Der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts wird stets aus dem vorhandenen Personalbudget gezahlt.