Datum des Eingangs: 15.06.2016 / Ausgegeben: 20.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4399 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1707 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/4114 Gestoppte Sanierung der Landesstraße 18 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Die von der Landesregierung für dieses Jahr zugesicherte Sanierung der Landesstraße 18 im Bereich Katerbow und Storbeck wurde trotz weit fortgeschrittener Planungen kurzfristig abgesagt. Da an anderer Stelle Mehrausgaben aufgetreten seien, stünden die für den Ausbau vorgesehenen Mittel nun nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund des ausgesprochen schlechten Straßenzustands der Landesstraße in diesem Bereich war die angekündigte Instandsetzung aus Sicht von Bürgern und Unternehmen vor Ort längst überfällig. Die betroffenen Anwohner in der Region warten bereits seit mehr als 15 Jahren auf die grundhafte Sanierung. Auch waren seitens des zuständigen Amt Temnitz bereits alle notwendigen Vorbereitungen und Planungen zu Umleitungen, Schülerbeförderung usw. getroffen. Frage 1: Wie ist die Zustandsnote der L 18 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und –bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: In der vorliegenden ZEB aus dem Jahr 2011 weist die L 18 folgende Zustandsnoten auf: - vom Abzweig L 16/L 18 bis Rägelin: Gesamtwert = 4,5 – 5,5 (Schwellenwert überschritten von Rägelin – kurz vor Abzweig Fretzdorf: Gesamtwert = 1,0 –1,5 (besser als Zielwert) bzw. 1,5 – 3,5 (Zielwert überschritten) - Abzweig Fretzdorf – A 24: Gesamtwert = 4,5 – 5,5 (Schwellenwert überschritten). Im Jahr 2015 erfolgte eine erneute Zustandsbewertung, deren Auswertung noch nicht vorliegt. Da im Zwischenzeitraum der Zustandserfassungen Erhaltungsmaßnahmen auf dem Streckenzug der L 18 durchgeführt worden sind, sind die Angaben aus der ZEB 2011 im Abschnitt zwischen Storbeck und Rägelin nicht mehr relevant. Frage 2: Welche Maßnahmen sind in diesem Bereich der L 18 konkret im Rahmen der Sanierung geplant? zu Frage 2: Auf dem Streckenzug „Abz. L 16/L 18 bis A 24 (AS Herzsprung)“ sind in den kommenden Jahren in den Bereichen mit dem schlechtesten Zustand folgende Maßnahmen vorgesehen: - Ausbau der Ortsdurchfahrt Rägelin im Rahmen des 100-Mio.-€-Programms - Erneuerung des Abschnitts 2.1 (Abs. 10 km 4,104 – 2,484) Storbeck Richtung Katerbow und des Abschnitts 2.2 (Abs. 20, km 2,314 – km 3,802) vor Katerbow der Freien Strecke mit einer Gesamtlänge von ca. 3,1 km. Frage 3: Welche Kosten sind für Prüfung, Planung und Bau der Maßnahmen jeweils veranschlagt oder bereits angefallen? Wer trägt diese Kosten? zu Frage 3: Die Ortsdurchfahrt Rägelin hat einen finanziellen Umfang von 1,3 Mio. €. Für die noch nicht umgesetzten Erhaltungsmaßnahmen an der L 18 ist ein finanzieller Umfang von ca. 2,8 Mio. € vorgesehen. Die Kosten trägt das Land. Frage 4: Besteht die Gefahr, dass Prüfungs- und Planungsvorgänge oder anderweitige mit Kosten verbundene Vorbereitungen aufgrund einer erst zu einem späteren Zeitpunkt möglichen Realisierung der Maßnahmen erneut durchgeführt werden müssen ? Frage 5: Welcher Zeitrahmen war für die Umsetzung der Maßnahmen vor dem nun angekündigten Stopp vorgesehen? Frage 6: Aus welchem Grund soll die Sanierung nun nicht wie geplant durchgeführt werden? Frage 7: Zu welchem Zeitpunkt hatte die Landesregierung davon Kenntnis, dass die Sanierung der L 18 nicht wie geplant durchgeführt werden kann? Frage 8: Im Rahmen welcher Bauprojekte sind Mehrausgaben aufgetreten, die dafür ursächlich sind, dass für die Sanierung der L 18 keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind? Wie kamen diese Mehrausgaben zustande? zu Fragen 4 bis 8: Aufgrund von erheblichen nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen bei der Baumaßnahme L 11 Ortsumgehung Breese musste die Realisierung der Erhaltungsmaßnahmen an der L 18 zunächst bis zur Budgetklärung ausgesetzt werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Vergabeunterlagen für den Ausbau des rund 1,5 km langen Abschnitts 2.2 (siehe Antwort zu Frage 2) werden derzeit geprüft, so dass die Veröffentlichung im Juli dieses Jahres erfolgen kann. Der Bau ist dann ab Oktober bis zum Jahresende vorgesehen. Die Realisierung des ca. 1,6 km langen Abschnitts 2.1 (siehe Antwort zu Frage 2) der L 18 verschiebt sich nach 2017. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2017 erfolgen. Dadurch entstehen keine Mehrkosten. Frage 9: Wurden oder werden andere Maßnahmen des sogenannten „100 Millionen €-Programms“ für Landesstraßen aufgrund anderweitig verausgabter Mittel nicht wie geplant durchgeführt? Frage 10: Falls ja: Welche Maßnahmen sind davon in welchem Umfang betroffen? zu Fragen 9 und 10: Maßnahmen aus dem 100-Millionen-€-Programm werden wie geplant durchgeführt, so auch der Ausbau der L 18 Ortsdurchfahrt Rägelin. Frage 11: Welcher Zeitraum ist nun für die Umsetzung der Sanierung der L 18 vorgesehen ? Wann erfolgt die Ausschreibung, wann erfolgt der Baubeginn und wann erfolgt die Verkehrsfreigabe? zu Frage 11: Siehe Antwort zu Fragen 4 bis 8.