Datum des Eingangs: 15.06.2016 / Ausgegeben: 20.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4402 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1772 der Abgeordneten Andreas Galau und Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/4210 Rückzahlung von Straßenbaugeldern an den Bund Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Bundesrechnungshof hat am 20.04.2016 eine Prüfmitteilung veröffentlicht nach der das Bundesverkehrsministerium 4,8 Mio. EUR vom Land Brandenburg zurückfordern müsste, weil die Straßenbauverwaltung Brandenburg den Gemeinschaftsaufwand beim Betriebsdienst für Bundesstraßen falsch berechnet hat. Dies betrifft den Zeitraum von 2006-2012. Schon Ende 2013 wurde das Bundesverkehrsministerium vom Bundesrechnungshof aufgefordert, diesen an das Land Brandenburg zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern. Passiert ist bis heute nichts. Frage 1: Warum rechnet die Straßenbauverwaltung Brandenburg den Gemeinschaftsaufwand für den Betriebsdienst der Bundesstraßen im Land Brandenburg seit 2006 unzutreffend ab, wie vom Bundesrechnungshof in seiner Prüfmitteilung zum Einzelplan 12 / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20.04.2016 festgestellt? Frage 2: Hat die Landesregierung Kenntnis von dieser Rückzahlungsforderung? zu Fragen 1 und 2: Der Bundesrechnungshof (BRH) prüfte 2009 die Ausgaben für den Betriebsdienst an Bundesfernstraßen im Land Brandenburg. In seiner Prüfungsmitteilung vom 25.08.2010 kam er zu der Einschätzung, dass der der Abrechnung zugrunde gelegte Lohnstundenschlüssel in den Jahren 2006 – 2008 fehlerhaft berechnet sei. Der Landesbetrieb Straßenwesen stellte nach einer detaillierten Überprüfung der Abrechnungen fest, dass der Lohnstundenschlüssel zu korrigieren ist und ermittelte einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. €, den er im Jahr 2013 an den Bund erstattete. Streitig war noch die Auslegung eines Allgemeinen Rundschreibens des Bundes (ARS Nr. 25/1993) aus dem Jahr 1993 hinsichtlich der Zuordnung der in der Straßenunterhaltung anfallenden Personal- und Sachkosten zum Gemeinschaftsaufwand. Das MIL hat den Bund mehrfach um Unterstützung und um Prüfung der Rechtslage gebeten. Der Bund hat sich inzwischen der Auffassung des BRH angeschlossen und mit Schreiben vom 01.06.2016 gebeten, den Kostenerstattungsanspruch für die Zeit bis zum 31.12.2015 zu ermitteln, nachzuweisen und an den Bundeshaushalt zu erstatten. Frage 3: Aus welchem Haushaltstitel soll diese Rückzahlung – die unstrittig ist – vorgenommen werden? Frage 4: Ist dieser Titel ausreichend dotiert? zu Fragen 3 und 4: Die Zahlung erfolgt nicht aus Titeln des Landeshaushaltes, sondern aus den Rückstellungen des Landesbetriebes Straßenwesen. Frage 5: Wann wird die Abrechnung des Gemeinschaftsaufwandes für den Betriebsdienst der Bundesstraßen im Land Brandenburg so geändert, dass keine Rückzahlungsverpflichtungen mehr gegenüber dem Bund entstehen? zu Frage 5: Siehe hierzu Antwort zu Fragen 1 und 2. Die Abrechnung wird unverzüglich an die vom Bund vertretene Rechtslage angepasst.