Datum des Eingangs: 16.06.2016 / Ausgegeben: 21.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4412 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1735 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4142 L 204 Hoppenrade /Gemeinde Wustermark Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Durch den Ortsteil Hoppenrade der Gemeinde Wustermark führt die Landesstraße L 204. Innerorts gibt es keinen Radweg. Selbst für Fußgänger ist es schwierig, sich im Ort überall verkehrssicher zu bewegen, da an einigen Stellen entlang der L 204 ein Fußweg fehlt. Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, entlang der L 204 in Hoppenrade die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern? Frage 2: Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den Schulweg für die Kinder aus Hoppenrade und Buchow-Karpzow zu Fuß und mit dem Fahrrad entlang der L 204 zur Grundschule nach Wustermark verkehrssicher zu gestalten? zu Fragen 1 und 2: Die L 204 in der Ortsdurchfahrt hat eine Länge von ca. 850 m. Die Fahrbahndecke ist in einem relativ guten Zustand und es besteht demzufolge kein kurzfristiger Handlungsbedarf zur Erneuerung. Auf Grund der Verkehrsmenge ist gemäß geltender Richtlinien ein Radverkehr im Mischverkehr innerorts auf der Straße als verkehrssicher anzusehen. Die Nebenanlagen (Gehwege) liegen in der Zuständigkeit der Gemeinde. Frage 3: Welche Fördermittel stünden der Gemeinde Wustermark dafür zur Verfügung ? zu Frage 3: Gemäß Nummer 2, Buchstabe f der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg 2016) können Kommunen Fördermittel für „... Wege für den Fußgänger-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen ...“ erhalten, sofern diese sich in der Baulast der antragstellenden Kommune befinden. Eine weitere Möglichkeit der Förderung von baulichen Maßnahmen besteht im Rahmen des Programms zur Schul- und Spielwegesicherung der Landesregierung. Das Ziel der Förderung im Rahmen der Schul- und Spielwegesi- cherung besteht darin, Kindern als spezifische Zielgruppe solche Wegeverhältnisse vorzuhalten, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen . Demnach werden Wege gefördert, die sich zwischen Wohnorten und Schulen bzw. Freizeiteinrichtungen befinden, sowie Wege zwischen Schulbushaltestellen und Wohnstätten bzw. Schulen. Fragen zu Einzelheiten für Fördermittelanträge für beide Programme können an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg gerichtet werden.