Datum des Eingangs: 17.06.2016 / Ausgegeben: 22.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4423 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1782 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/4246 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1591 „Verkleinerung des Kreisverkehrs an der Bundesstraße 167 in Neuruppin“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1591 (Drucksache 6/3844) ergeben sich mehrere Nachfragen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Neubaus des Kreisverkehrs in verkleinerter Form. Frage 1: Welche Kosten entstehen durch den Neubau des Kreisverkehrs in verkleinerter Form? zu Frage 1: Die Erneuerung des Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 40 m kostet ca. 500 T€, hinzu kommen ca. 700 T€ für die Erneuerung der zuführenden Straßen einschließlich dem Anschluss an zwei Knotenpunkte. Frage 2: Welche Kosten würden durch eine grundhafte Sanierung des Kreisverkehrs mit unverändertem Radius entstehen? zu Frage 2: Bei der Sanierung der 70 m Kreisfahrbahn handelt es sich aufgrund der vorhandenen Schadenslage gem. Baugrundgutachten faktisch um einen Neubau. Das Kostenverhältnis liegt hier bei ca. 143 % der Kosten für den im Durchmesser 40 m breiten Kreisverkehr. Frage 3: Ist im Rahmen des Ermessensspielraums des Landes eine Sanierung des Kreisverkehrs mit unverändertem Radius möglich (falls nein, bitte begründen, weshalb dies nicht der Fall ist)? Zu Frage 3: Nein. Da es sich faktisch um einen Neubau handelt (vgl. Antwort zu Frage 2) kommt das gültige Regelwerk „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RAST06) und das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006“ zur Anwendung. Die Obergrenze für einen innerörtlichen einstreifigen Kreisverkehr beträgt 40 m. Ein zweistreifig befahrbarer Kreisverkehr mit einem Regeldurchmesser von 50 m ist aufgrund vorhandener und prognostizierter Verkehrszahlen nicht notwendig .