Datum des Eingangs: 21.06.2016 / Ausgegeben: 27.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4433 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1780 des Abgeordneten Raik Nowka CDU-Fraktion Drucksache 6/4239 Hochwasserschutz in Cantdorf II Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Cantdorf ist aufgrund seiner Lage im Niederungsbereich der Spree oberhalb der Talsperre Spremberg eine hochwassergefährdete Ortslage. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 359 in Drucksache 6/1064 selbst feststellt, waren die Überflutungen in Cantdorf während des Hochwassers im Jahr 2013 Folge einer nicht mehr funktionsfähigen Ortsentwässerung . Zudem gründete sich daraufhin in Cantdorf die Initiativgruppe „Hochwasser Cantdorf“, die eigenen Vorschläge zum Hochwasserschutz und vordringenden Drängewasser unterbreitete. Auf Grundlage der Hochwasserrisikokarten werden derzeit regionale Maßnahmenplanungen durch das Landesumweltamt durchgeführt und verschiedene Hochwasservorsorge- und Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft, die dann in eine konkrete Vorhabenplanung münden. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der regionalen Maßnahmenplanung für den Bereich Cantdorf? zu Frage 1: Der Entwurf der Regionalen Maßnahmenplanung für den Bereich der Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow liegt vor. Er umfasst auch den Bereich Cantdorf. Derzeit wird zudem durch das Landesamt für Umwelt (LfU) ein Wirksamkeitsnachweis der geplanten Maßnahmen (jeweils Vorzugsvariante) erarbeitet. Dazu werden die geplanten abflusswirksamen Maßnahmen in das hydronumerische Modell eingearbeitet und Veränderungen der Überflutungsflächen und -höhen ermittelt. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit durch das Landesumweltamt geprüft, um die Ortsentwässerung in Cantdorf funktionsfähig umzugestalten und den Hochwasserschutz zu gewährleisten? zu Frage 2: Die regionale Maßnahmenplanung sieht folgende Maßnahmen vor: - Herstellung eines Deiches zum Schutz der Ortslage Cantdorf, - Errichtung eines Sielbauwerkes im Deich zur Sicherung der Binnenentwässerung, - Sicherstellung der Binnenentwässerung (ggf. durch Grabenumverlegungen), - Errichtung eines steuerbaren Durchlassbauwerks für die Kochsa im ehemaligen Bahndamm. Die Regionale Maßnahmenplanung dient als "Brücke" zwischen der großräumigen Planung des Hochwasserrisikomanagementplanes und den detaillierten Entwurfsund Genehmigungsplanungen und wird im Maßstab 1:10.000 erarbeitet. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen von entsprechenden Entwurfsund Genehmigungsplanungen unabhängig von der Regionalen Maßnahmenplanung. Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung, die Initiativgruppe „Hochwasser Cantdorf “ in die regionale Maßnahmenplanung einzubinden und jeweilige Einzelmaßnahmen in Cantdorf mit ihr zu erörtern? Wenn ja, auf welche Art und Weise? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Durch das LfU wurde am 13.05.2015 der damalige Stand der regionalen Maßnahmenplanung der Initiativgruppe „Hochwasser Cantdorf“ erläutert und die einzelnen Maßnahmen diskutiert. Am 25.06.2015 wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den zuständigen Akteuren auf der Ebene der Kommunen erörtert. Im Ergebnis wurden die Maßnahmen im Bereich Cantdorf durch die Stadt Spremberg bestätigt. Eine Einbeziehung der Initiativgruppe im Rahmen der konkreten Entwurfsund Genehmigungsplanungen wird durch das Landesamt für Umwelt zugesichert. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang in und an der Spree im Bereich der Ortslage Cantdorf umgesetzt, um die hydraulischen Verhältnisse zu verbessern ? zu Frage 4: Für die Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse wurde im März 2016 eine Engstelle im Bereich der Brücke Wilhelmstal beseitigt. Außerdem wurde der Einlaufbereich der Vorsperre Bühlow linksseitig von abgelagerten Sedimenten beräumt, um gleichmäßigere Strömungsverhältnisse herzustellen. Frage 5: Wann ist mit einem Abschluss der regionalen Maßnahmenplanung zu rechnen und wann wird nach Schätzung der Landesregierung eine konkrete Vorhabensplanung für Cantdorf vorliegen? zu Frage 5: Das LfU plant für Anfang September 2016 die Abschlussveranstaltung der Regionalen Maßnahmenplanung für das Los 2 (Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis Wehrgruppe VI/VII bei Schmogrow) mit allen zuständigen Akteuren auf Ebene der Landkreise und Kommunen. Die Regionale Maßnahmenplanung für das gesamte Einzugsgebiet der Spree wird Ende 2016 abgeschlossen sein. Die in der Regionalen Maßnahmenplanung erarbeiteten Maßnahmen gehen in die landesweite Priorisierung von zukünftigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ein. Zum Startpunkt einer Vorhabensplanung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Angabe gemacht werden. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, an zwei bis drei markanten Stellen Querprofile vom Flussbett zwischen dem Bereich Brücke Wilhelmstal und dem Vorstaubecken zu vermessen, um einerseits das derzeitige Abflussprofil und das erforderliche Hochwasserprofil darzustellen, sodass eventuelle Veränderungen durch verstärkte Sedimentablagerungen durch die Bekalkungsanlage bzw. Eisenhydroxid festgestellt werden können? zu Frage 6: Durch die Bekalkung im Bereich Wilhelmstal erfolgt eine Anhebung des pH- Wertes der Spree. Zur Ausfällung von Eisenhydroxid und damit zur Ablagerung des Eisenhydroxidschlammes kommt es erst durch Zugabe des Flockungshilfsmittels direkt hinter der Vorsperre Bühlow. Eine regelmäßige Vermessung von Querprofilen ist daher nicht erforderlich. Unabhängig davon sind im Zuge der Aktualisierung der Grundlagendaten für die Hochwasserrisikomanagementplanung an der Spree auch Neuvermessungen vorgesehen. Damit wäre eine Analyse der Profilentwicklung möglich .