Datum des Eingangs: 21.06.2016 / Ausgegeben: 27.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4434 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1785 des Abgeordneten Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/4249 Abtreibungen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Trotz bundesweit sinkender Abtreibungszahlen ist im Jahr 2015 die Zahl der Abtreibungen in Brandenburg auf 3.724 gestiegen. Frage 1: Wie viele Abtreibungen gab es in Brandenburg von 2005 bis 2015 und wo wurden diese durchgeführt? (Auflistung nach Klinik, Ärztehaus etc.) zu Frage 1: In seiner Vorbemerkung benennt der Fragesteller die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2015 in Höhe von 3.724. Hierzu wird angemerkt, dass dies die Gesamtzahl der Schwangerschaftsabbrüche ist, die im Land Brandenburg vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob die Frau ihren Wohnsitz im Land Brandenburg hat. Die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen, bei denen die Frau zum Zeitpunkt des Abbruchs ihren Wohnsitz in Brandenburg hatte, ist mit 3.283 Fällen deutlich geringer (Quelle: Statistisches Bundesamt am 09. März 2016 in der Fachserie 12, Reihe 3, Gesundheit, Schwangerschaftsabbrüche 2015). Die im Folgenden dargestellten Zahlen betreffen die Abbrüche bei Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg. Die Zahlen sind dem vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg jährlich veröffentlichten Statistischen Bericht, A IV 11-j/…, „In Deutschland gemeldete Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg“ entnommen . Jahr Schwangerschaftsabbrüche Krankenhaus ambulante Arztpraxis 2005 4.356 k.A. k.A. 2006 4.185 k.A. k.A. 2007 4.113 k.A. k.A. 2008 4.066 k.A. k.A. 2009 3.988 2.218 1.770 2010 3.859 1.967 1.892 2011 3.742 1.836 1.906 2012 3.497 1.775 1.722 2013 3.464 1.869 1.595 2014 3.170 1.513 1.657 2015* k.A. k.A. k.A. *Derzeit liegt der Statistische Bericht A IV 11 – j/15 für das Kalenderjahr 2015 des Amtes für Statistik noch nicht vor. Frage 2: Wie viele Beratungen gab es und wie viele Abtreibungen konnten durch die Schwangerschaftsberatung abgewendet werden? zu Frage 2: Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen in den Jahren 2013 bis 2015: Jahr Schwangerschaftskonfliktberatung (Ratsuchende) 2013 5.006 2014 4.940 2015 5.046 (Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg: Statistischer Bericht, A IV 14-j/…, Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg) Dabei handelt es sich um Ratsuchende, die ein oder mehrere Beratungsgespräche erhalten, in deren Ergebnis die Frauen eine persönliche Entscheidung über das Austragen der Schwangerschaft oder deren Abbruch treffen. Diese persönliche Entscheidung wird nicht registriert. Es gibt folglich keine amtlichen statistischen Daten, die einen Zusammenhang von Beratung und Schwangerschaftsabbruch ausweisen. Frage 3: Welche Beratungsstellen stellten die Beratungsscheine nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz aus? (Auflistung für 2. und 3. bitte nach Anlaufstellen und Fallzahlen) zu Frage 3: Die Beratungsstellen sind verpflichtet, die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen , im Verlaufe derer die Beratungsscheine nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgestellt werden, zahlenmäßig zu erfassen. Die amtliche Statistik weist die nach Trägern zusammengefasste Anzahl der Ratsuchenden aus: Schwangerschaftskonfliktberatung nach Ratsuchende in den Jahren Trägern 2013 2014 2015 Kommunale Träger 491 457 461 Pro Familia 1.606 1.623 1.668 Evangelische Träger 641 580 574 Deutsches Rotes Kreuz 1.321 1.358 1.400 Donum vitae 225 210 192 Arbeiterwohlfahrt 224 246 231 Demokratischer Frauenbund 324 278 346 Sonstige Träger 174 188 174 gesamt 5.006 4.940 5.046 Frage 4: In wie vielen Fällen führte der Schwangerschaftsabbruch zu physischen oder psychischen gesundheitlichen Problemen? (Auflistung nach dauerhaft/zeitweilig, physisch/psychisch und Ort der Abtreibung) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, auch angesichts der prognostizierten demographischen Entwicklung, um die Zahl der Abtreibungen signifikant zu senken? zu Frage 5: Zum Schutz des ungeborenen Lebens fördert das Land Brandenburg landesweit die Schwangerschaftsberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß dem SchKG ist jede Schwangerschaftsberatungsstelle verpflichtet, im Schwangerschaftskonflikt mit der Zielorientierung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin zu beraten , §§ 9, 5 Abs. 1 S. 4 SchKG. Nach dem durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgegebenen und durch das SchKG umgesetzten Beratungskonzept soll „die Schutzwirkung für das ungeborene Leben maßgeblich – präventiv – durch eine beratende Einflussnahme auf die einen Schwangerschaftsabbruch erwägende Frau erreicht werden (…)“(BVerfG vom 28. Mai 1993 – 2 BvF 2/90 und 4,5/92). Darüber hinaus hat nach § 2 SchKG jede Frau und jeder Mann das Recht, zu Fragen der Sexualaufklärung , Verhütung und Familienplanung sowie in allen einer Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen sich informieren und beraten zu lassen, auf Wunsch auch anonym. Die Schwangerschaftsberatungsstellen informieren auch über die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt.