Datum des Eingangs: 21.06.2016 / Ausgegeben: 27.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4435 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1790 des Abgeordneten Sven Petke CDU-Fraktion Drucksache 6/4258 Bleileitungen im Trinkwassernetz der Stadt Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Einem Pressebericht in der MAZ vom 26.05.2016 zufolge, sind im Trinkwassernetz der Stadt Luckenwalde aktuell hunderte Bleileitungen installiert. Bereits im Jahr 2001 wurde der Grenzwert für Blei von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l abgesenkt. Nur bis zum 30.11.2013 ermöglichte eine Übergangsfrist weiterhin einen Grenzwert von 0,025 mg/l, um den Wasserversorgern die Möglichkeit zu geben, einen Austausch der Bleirohrleitungen vorzunehmen. Frage 1: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zur Lage des Trinkwassernetzes in der Stadt Luckenwalde hinsichtlich des Einsatzes von Bleirohren vor? zu Frage 1: Gemäß der „Ergänzende Bestimmungen der Stadt Luckenwalde zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV)“(gültig ab 01.05.2016) betreibt die Stadt Luckenwalde die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke und der Bevölkerung im Gebiet der Stadt und der Gemeinde Nuthe – Urstromtal mit Trinkwasser und Brauchwasser. Sie bedient sich dazu der Nuthe Wasser und Abwasser GmbH (NU- WAB) als Betriebsführungsgesellschaft. Für den Vollzug der Trinkwasserverordnung 2001 ist das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming zuständig. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes wurden durch die NUWAB 1.186 Trinkwasserhausanschlussleitungen , in denen noch Bleileitungen vermutet werden, in einer Liste erfasst. So wurden alle „Altbauhäuser“ ab Baujahr 1925, in denen noch keine Auswechslung der Trinkwasserhausanschlussleitung vorgenommen wurde, in die Liste aufgenommen . Bis zum 31.12.2012 wurden 613 Trinkwasserhausanschlüsse ausgewechselt. Mit Stand vom 05.04.2016 erhöhte sich die Anzahl auf 819 Trinkwasserhausanschlüsse . Im öffentlichen Bereich des Trinkwassernetzes müssen noch 367 Trinkwasserhausanschlüsse ausgetauscht werden. Weiterhin sind auch noch 283 Trinkwasserhausanschlüsse auf privaten Grundstücken betroffen. Nach Mitteilung der NUWAB vom 26.05.2016 sollen alle Anschlussleitungen, die Blei enthalten, bis Ende 2017 ausgetauscht werden. Frage 2: Welche Gesundheitsgefahren gehen von Blei aus? zu Frage 2: Die akute Toxizität von Blei ist gering. Bei einer chronischen Exposition stehen neurotoxische Effekte im Vordergrund. Frühe Entwicklungsstadien des Nervensystems und deshalb Säuglinge und Kleinkinder gelten gegenüber Blei als besonders empfindlich. Eine Bleibelastung über Trinkwasserrohrleitungen aus Blei ist vermeidbar. Vor diesem Hintergrund ist der Austausch von Trinkwasserhausanschlüssen , bei denen Blei verwendet wird, zwingend. Frage 3: Gemäß § 21 Absatz 1 der bundesweit geltenden Trinkwasserverordnung ist der Betreiber der Trinkwasserversorgung dazu verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Wurden die Verbraucher nach Kenntnis der Landesregierung vom Zweckverband informiert, so wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt? zu Frage 3: Nach Mitteilung auf der Internetseite der NUWAB vom 26.05.2016 (letzter Aufruf am 06.06.2016) haben die betroffenen Grundstückseigentümer eine Erstinformation erhalten. Weiterhin ist eine Information des Gesundheitsamtes für Hausund Wohnungseigentümer zu Trinkwasserleitungen aus Blei auf der Internetseite der NUWAB einsehbar (letzter Aufruf am 06.06.2016). In diesem Zusammenhang wurde auf Maßnahmen zur Sicherung des individuellen Gesundheitsschutzes hingewiesen. Frage 4: Warum unterblieb der Austausch der Bleileitungen in der zehnjährigen Übergangsfrist? zu Frage 4: Ein Austausch der Bleileitungen erfolgt kontinuierlich durch die NUWAB seit 2003. Über die Gründe, warum ein Austausch noch nicht vollständig erreicht ist, liegen der Landesregierung für jeden Einzelfall keine Informationen vor. Es ist aber bekannt, dass sich bei privaten Grundstücken der Austausch von Hausanschlüssen aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse von Teilen der Hausanschlussleitungen verzögern kann. Frage 5: In welchen Trinkwassernetzen im Land Brandenburg werden gegenwärtig Bleileitungen verwandt? zu Frage 5: Eine Übersicht, in welchen Trinkwassernetzen im Land Brandenburg gegenwärtig noch Bleileitungen vorhanden sind, liegt der Landesregierung nicht vor.