Datum des Eingangs: 23.06.2016 / Ausgegeben: 28.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4459 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1795 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4263 Wo ist unser Steuergeld geblieben? - Zuschüsse vom Land Brandenburg an die Flughafengesellschaft FBB Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Jahr 2012, nach der letzten gescheiterten Eröffnung des BER, taten sich plötzlich extreme Finanzierungsengpässe der Flughafengesellschaft auf. Am Ende war dann von 1,2 Mrd. Euro die Rede – auch im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil mit dem Schallschutz. Diese 1,2 Mrd. Euro (Zuschuss der Gesellschafter) mussten von der EU notifiziert werden, in einem so genannten „Private-Investor-Test-Verfahren“ wurde die Zulässigkeit geprüft. Es wurde von der FBB GmbH respektive der Landesregierung behauptet, dass der Schallschutz nunmehr plötzlich 750 Mio. Euro kosten würde und dies einer der entscheidenden Gründe der Mehrkosten sei. Die letzte Tranche aus dem Topf der 2012 von den Gesellschaftern bereit gestellten Mitteln wurde nunmehr 2016 von FBB abgerufen - so hieß es im letzten Sonderausschuss BER am 2.5.2016 von Seiten des Finanzministers. Frage 1: Wie hoch war die Gesamtsumme der im Jahr 2012 von Berlin, Brandenburg und dem Bund beschlossenen Zuschüsse für die FBB? zu Frage 1: Die Gesellschafter haben am 01.11.2012 Kapitalzuführungen im Umfang von 1,2 Mrd. € an die FBB beschlossen. Frage 2: Wieviel von diesem Geld wurde allein aus dem Landeshaushalt Brandenburg bereitgestellt? zu Frage 2: Das Land hat seinen Anteil i.H.v. 444 Mio. € (37 v.H.) in den Landeshaushalten 2013 bis 2016 bereit gestellt. Frage 3: Wieviel Mio. Euro aus diesem Gesamtbetrag sollten laut Antrag bei der EU (erste EU-Notifizierung) für den Schallschutz bereitgestellt werden? zu Frage 3: In dem Gesamtbetrag von 1,2 Mrd. € waren 305 Mio. € für Schallschutz enthalten. Frage 4: Was wurde in den Anträgen an die EU-Kommission zur Höhe des Schallschutzes im Hinblick auf die entsprechenden Zuschüsse genau fixiert, formuliert und geschrieben? zu Frage 4: In den Notifizierungsunterlagen wurde das im Planfeststellungsbeschluss beauflagte sogenannte „Noise Protection Programm“ kurz erläutert. Frage 5: Wann sind die entsprechenden Gelder aus dem Landeshaushalt an die FBB in welchen Tranchen ausgezahlt worden? (Bitte jede Tranche mit dem entsprechenden Datum und der Betragshöhe aufführen.) zu Frage 5: Die Auszahlung erfolgte in folgenden Tranchen: Januar 2013 70.892.000 € Eigenkapitalzuführung Oktober 2013 18.685.000 € Eigenkapitalzuführung Dezember 2013 17.723.000 € Eigenkapitalzuführung März 2014 12.950.000 € Eigenkapitalzuführung April 2014 18.500.000 € Eigenkapitalzuführung Mai 2014 19.277.000 € Eigenkapitalzuführung Juli 2014 43.068.000 € Eigenkapitalzuführung Januar 2015 51.134.000 € Eigenkapitalzuführung April 2015 67.451.000 € Eigenkapitalzuführung November 2015 62.234.000 € davon Eigenkapitalzuführung 13.320.000 € Darlehen 48.914.000 €. März 2016 62.086.000 € Darlehen Frage 6: Hat die FBB bei der Mittelabforderung gegenüber der Landesregierung dargelegt , wofür sie jeweils Geld benötigte? Wenn ja, wo kann man das als Abgeordneter einsehen? Wenn nein, warum kontrolliert die Landesregierung bei Auszahlung von Zuschüssen aus Steuermitteln nicht, wofür das Geld ausgegeben wird? zu Frage 6: Ja. Die Mittelanforderungen sind Teil der Akten des Ministeriums der Finanzen . Frage 7: Wieviel Geld ist tatsächlich für Schallschutz im Zeitraum 2012 – 2016 von der FBB GmbH ausgegeben worden (Bitte tabellarisch pro Jahr und Gesamt sowie unterteilt in Umsetzung baulichen Schallschutzes und Entschädigungszahlungen) zu Frage 7: Zum Stand 31.03.2016 sind Auszahlungen der FBB für das Schallschutzprogramm in Höhe von insgesamt 205 Mio. € geleistet worden. Die erbetene Aufstrukturierung liegt der Landesregierung nicht vor.