Datum des Eingangs: 24.06.2016 / Ausgegeben: 29.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4460 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1769 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4202 Entenhaltung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Über 20 Millionen Enten werden jährlich in Deutschland geschlachtet (Stand 2014). Nach der letzten Erhebung leben von etwa 2,7 Millionen Enten, die bundesweit gehalten werden, 808.800 Tiere in Brandenburg. Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen verabschiedete im Jahr 1999 zwei Empfehlungen , in denen besondere Haltungsvorschriften für Pekingenten, Moschusenten und Mulardenenten (Hybrid aus Peking- und Moschusente) gefordert werden. Die Empfehlung in Bezug auf Pekingenten bildete in weiten Teilen die Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg e. V., in welcher Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten in Brandenburg festgelegt wurden. Die im Juni 2000 unterzeichnete Vereinbarung lief im Dezember 2005 aus. Mit Ausnahme allgemeiner Bestimmungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und im Tierschutzgesetz gibt es keine gesetzlichen Regelungen auf Landes- oder Bundesebene, die sich mit der Haltung von Peking-, Moschus- und Mulardenenten befassen. Enten sind Wasservögel , die anatomisch und ethologisch an ein Leben mit permanentem Wasserzugang angepasst sind und in der Natur einen Großteil ihrer Zeit an und auf dem Wasser verbringen, um dort Grundbedürfnisse wie Gefiederpflege, Futteraufnahme und Trinken auszuleben. Obwohl die Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zur Erfüllung dieser biologischen Bedürfnisse einen Zugang zu Badewasser fordern, gibt es in Brandenburg noch Entenaufzucht- und Entenmastbetriebe, die kein entsprechendes Wasserangebot zur Verfügung stellen. Da zur landwirtschaftlichen Haltung von Enten in Brandenburg kaum Zahlen und Daten veröffentlicht wurden, fragen wir die Landesregierung: Frage 1: Welche Betriebe, in denen Enten gehalten werden, gibt es in Brandenburg (bitte Informationen zum Betreiber, Ort, Ortsteil, Landkreis sowie zur Rasse, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren und Aufschlüsselung nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast)? zu Frage 1: Zur Ermittlung der Angaben wurde die beim Landesamt für Umwelt (LfU) geführte Datenbank für immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen (LIS-A) genutzt . Zu Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren und Aufschlüsselung nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast liegen der Landesregierung aus der Datenbank keine Angaben vor. Landkreis Betreiber Ort Ortsteil Tierplätze Elbe-Elster Massener Höfe - Milch, Vieh und Weide GmbH Massen- Niederlausitz Massen 40400 Märkisch- Oderland Agrarprodukte Mallnow/Schönfließ e.G. Lebus Mallnow 46000 Märkisch- Oderland Entenmast Kulicke GmbH Letschin Sietzing 42000 Märkisch- Oderland Neuhardenberger Entenmast GmbH Neuhardenberg (MBI) 62000 Märkisch- Oderland Neuhardenberger Entenmast GmbH Neuhardenberg (MBII) 62000 Oder-Spree Czaskowski GbR Geflügelhof "Cairina 2000 " Storkow (Mark) Schwerin 60000 Potsdam- Mittelmark Duck-Tec Brüterei GmbH Bad Belzig 60000 Teltow-Fläming Duck-Tec Brüterei GmbH Jüterbog Kloster Zinna 48000 Uckermark Birkenhof Geflügelmast GmbH Staffelde Mescherin Staffelde 50000 Uckermark Klockower Landwirtschaftliche Mastenten GbR Schönfeld Klockow 81000 Uckermark Landwirtschaftsbetrieb Peter Schuchart Casekow Luckow- Petershagen 46700 Märkisch- Oderland Schönfließer Entenhof GbR Lebus 39000 Uckermark Landwirtschaftbetrieb Peter Schuchart Brüssow Woddow 37400 Uckermark HEG mbH Hohenselchow- Groß Pinnow Hohenselchow 38800 Frage 2: Welche entenhaltenden Betriebe wurden seit 2009 neu genehmigt und/oder errichtet (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln)? zu Frage 2: Seit 2009 wurde die Anlage der Duck-Tec Brüterei GmbH in Jüterbog neu genehmigt/errichtet. Frage 3: Welche Anträge auf Genehmigung für entenhaltende Betriebe liegen aktuell vor (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast aufschlüsseln)? zu Frage 3: Derzeit liegen dem LfU keine Anträge auf Genehmigung für entenhaltende Betriebe vor. Frage 4: Wie viele Beschäftigte arbeiten in den entenhaltenden Betrieben im Land Brandenburg (bitte in Vollzeiteinheiten und nach Saisonarbeitskräften sowie dauerhaften Arbeitskräften aufschlüsseln)? zu Frage 4: Zur Anzahl der Beschäftigten in den entenhaltenden Betrieben liegen der Landesregierung nicht vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhebung gibt. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Frage 5: Wie viele Stallplätze für Enten gibt es in landwirtschaftlichen Betrieben in Brandenburg (bitte nach Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten aufschlüsseln)? zu Frage 5: Informationen zur Verteilung nach Arten liegen der Landesregierung nicht vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhebung gibt. Siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 1. Frage 6: Die freiwillige Vereinbarung zu Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingenten ist am 31.12.2005 ausgelaufen. Finden die Anforderungen der Verordnung seitdem noch Anwendung oder steht es Entenbetrieben frei, von den damals geforderten Haltungsbedingungen abzuweichen? zu Frage 6: Die Vorgaben der Vereinbarungen zur Einhaltung von Mindestanforderungen für die Haltung von Pekingmastenten finden in den Betrieben weiterhin Anwendung . Die Entenhaltungsbetriebe werden auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, durch die für den Tierschutz zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 16 des Tierschutzgesetzes auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 14. Juni 2000 zu „Tierschutzrechtliche Beurteilung der Mast von Mastputen und Pekingmastenten“, regelmäßig überwacht. Den Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten liegen die Empfehlungen des ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens vom 22. Juni 1999 zu Grunde. In den Entenhaltungsbetrieben werden die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen der Empfehlungen des ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens durch die zuständigen VLÜÄ durchgesetzt. Frage 7: Auf welcher rechtlichen Grundlage wird seitdem entschieden, ob die Haltungsbedingungen in Entenbetrieben rechtskonform sind? zu Frage 7: Nachfolgende tierschutzrechtliche Grundlagen dienen zur Beurteilung der rechtskonformen Haltung von Enten: - Europäisches Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, - Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens vom 22. Juni 1999 über Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten und Moschusenten und Hybriden von Moschus- und Pekingenten, - Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 25. Januar 1978 (BGBl. II S. 113), zuletzt geändert durch: Artikel 544 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2474), - Tierschutzgesetz (§ 2, § 16) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308), - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abschnitt 1, allgemeine Bestimmungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2016 (BGBl. I S. 758), - Tierschutzrechtliche Beurteilung der Mastputen und Pekingmastenten (Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 14. Juni 2000, Az.: L9-354/48). Frage 8: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über das Platzangebot, das den Enten gewährt wird, vor? Wenn ja, wie viele Tiere leben am Ausstallungstag durchschnittlich auf einem m² Stallgrundfläche? zu Frage 8: Der Tierhalter hat die Besatzdichte bei Pekingenten so zu planen, dass in jeder Phase der Aufzucht und Mast eine Besatzdichte von maximal 20 kg Lebendgewicht pro m2 nutzbare Stallgrundfläche nicht überschritten wird (Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 14. Juni 2000). Die Anzahl der Tiere auf einem m2 Stallgrundfläche am Ausstallungstag ist abhängig von dem jeweiligen Schlachtgewicht der Tiere. Frage 9: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Mortalitätsrate in den entenhaltenden Betrieben vor? Wenn ja, wie hoch war die Mortalitätsrate im Jahr 2015? zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Behandlung mit Antibiotika vor? Wenn ja, wie hoch war der Anteil an Enten, die im Jahr 2015 in Betrieben in Brandenburg mit Antibiotika behandelt wurden? zu Frage 10: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 11: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich des durchschnittlichen Ammoniakgehalts je m³ Stallluft vor? zu Frage 11: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich des durchschnittlichen Ammoniakgehalts je m³ Stallluft vor. Frage 12: Wie viele Enten wurden im Jahr 2015 im Land Brandenburg geschlachtet? zu Frage 12: Zur Anzahl geschlachteter Enten im Land Brandenburg liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhebung gibt. Frage 13: Wie viele Enten wurden im Jahr 2015 außerhalb des Landes Brandenburg zur Schlachtung verbracht? zu Frage 13: Zur Anzahl zur Schlachtung verbrachter Enten außerhalb des Landes Brandenburg liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhebung gibt. Frage 14: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich des durchschnittlichen Anteils an Tierverlusten während des Transports der Enten von den Betrieben zum Schlachthof vor? zu Frage 14: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 15: Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? Frage 16: Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten hat in Mastbetrieben in Brandenburg jeweils Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? zu Frage 15 und 16: Den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens vom 22. Juni 1999 über Mindestanforderungen zur Haltung von Pekingmastenten und Moschusenten und Hybriden von Moschus- und Pekingenten entsprechend ist der Zugang zu Badewasser für die Enten notwendig. Wenn eine Bademöglichkeit nicht besteht, sind Vorrichtungen vorzusehen, die es ermöglichen , dass das Tier den Kopf mit Wasser bedeckt und das Wasser mit dem Schnabel aufgenommen werden kann. Es wurden zur Umsetzung dieser Vorgaben in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und in Brandenburg Praxistests initiiert und inzwischen über einen mehrjährigen Zeitraum durchgeführt sowie deren Ergebnisse ausgewertet . Dabei wurden Möglichkeiten der Enten zum Kopfeintauchen (Gänsetränke, Schalentränke und Dusche) und zum Baden (sog. „Comfortecken“ mit Baderinne) im Stall verglichen. Die Einführung von offenem Wasser ist bis zum Frühjahr 2016 in nahezu allen Haltungen in Brandenburg mit Gänsetränke oder Schalentränke erfolgt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Varianten praxistaugliche Lösungen zur Erfüllung der Europaratsempfehlungen in Bezug auf Pekingenten (1999) nach Artikel 11, Nr. 2 unter Beachtung der hygienischen Anforderungen bei der Stallhaltung darstellen . Die Enten können somit ihre wasserassoziierten Verhaltensweisen grundsätzlich ausleben. Frage 17: Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten hat in Brandenburg jeweils Zugang zu offenen Wasserflächen (wie z. B. Flachbecken), in denen sie die Möglichkeit haben, zu schwimmen? zu Frage 17: Praxistests mit Flachbecken in Niedersachsen zeigten, dass sie nur etwa von jeder 10. Ente genutzt werden. Darüber hinaus haben Flachbecken einen mehr als zehnfach höheren Keimgehalt im Wasser als Schalentränken. Sie werden deshalb aus hygienischen Gründen nicht empfohlen. Zudem ist ein Schwimmen in diesen erprobten Flachbecken nicht möglich. Frage 18: Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten und Mulardenenten hat in Brandenburg jeweils bereits während der Aufzucht Zugang zu einem zusätzlichen Wasserangebot? zu Frage 18: Pekingenten erhalten während der Aufzucht ab der ersten Lebenswoche ein zusätzliches Wasserangebot in Form von kleinen Schalentränken und/oder Startercups, um in der Lernphase zu garantieren, dass genügend Wasser aufgenommen wird. Darüber hinaus sollten die Tiere erst Zugang zu offenem Wasser bekommen , wenn sie nach der dritten Woche umgestallt worden und gut „durchgefiedert “ sind, weil sie sonst durchnässen und die Gefahr der Unterkühlung besteht. Dies kann wiederum zu einem erhöhten Krankheitsgeschehen führen. Außerdem besteht die Gefahr des Ertrinkens, wenn die kleinen Küken in die Schalen fallen und diese allein nicht wieder verlassen können. Frage 19: Wurden gegen Betriebe in Brandenburg Bußgelder verhängt, weil sie Enten keinen Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot gewährt haben? Wenn ja, gegen wie viele Betriebe wurden Bußgelder verhängt und in welcher Höhe? zu Frage 19: Aus der Meldung des Landes Brandenburg 2015 zum Bericht gem. Artikel 8 Absatz 2 i. V. m. Anhang IV der Entscheidung 2006/778/EG geht hervor, dass keine Bußgeldverfahren gegen Brandenburger Betriebe eingeleitet wurden, weil sie Enten keinen Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot gewährt haben. Frage 20: Ist der Landesregierung das Problem der sogenannten Rückenlieger bekannt (Enten mit Gleichgewichtsstörungen, die wiederholt auf den Rücken fallen, Probleme haben, selbst wieder aufzustehen und dadurch oft verdursten)? zu Frage 20: Das Problem der sogenannten Rückenlieger tritt weltweit auf. Trotz optimaler Voraussetzungen können phasenweise immer wieder einzelne auf dem Rücken liegende Tiere beobachtet werden, die möglicherweise einfach nur umgeschubst worden sind, aber von allein nicht immer in der Lage sind wieder aufzustehen . Frage 21: Wie groß ist der durchschnittliche Anteil an Rückenliegern in Brandenburg, gemessen an der Gesamtanzahl der eingestallten Tiere? zu Frage 21: Es betrifft in der Regel nur einzelne Tiere. Erfahrungen der Tierhalter gehen davon aus, dass in einem Stall mit 5.000 Enten ca. 2 – 3 Rückenlieger auftreten . Frage 22: Welche Ursachen sieht die Landesregierung für dieses Problem und welche Abhilfemaßnahmen werden ergriffen? zu Frage 22: Die Ursachen dafür sind nach wie vor noch nicht eindeutig geklärt. Hinweise für ein infektiöses Geschehen fanden sich nicht. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen Gewicht und Häufung liegt ebenfalls nicht vor. Es gibt Hinweise, dass Stress und Unruhe das Auftreten begünstigen kann. Die Enten bewegen sich dann unkoordiniert und können, wenn sie sich dann gegenseitig bedrängen, umfallen. Rückenlieger müssen so schnell wie möglich aufgerichtet werden. Vor allem zu Beginn der Aufzuchtphase werden daher mehrmalige tägliche Kontrollen der Küken und der Haltungsbedingungen mit besonderer Aufmerksamkeit für diese Problematik durchgeführt . Es wird empfohlen, die geschwächten bzw. auf dem Rücken liegenden Tiere in gesonderte Bereiche (Separations- oder Krankenabteile) zu setzen. So können sie intensiv betreut sowie Futter und Tränkwasser individuell zugeführt werden. Bekanntermaßen erholen sich etwa 80 bis 90% der „Rückenlieger“ aus dem Krankenabteil relativ schnell und können wieder in die Herde zurückgesetzt und bis zum Haltungsende ausgemästet werden. Zusätzliche Vitamingaben werden zur Unterstützung des Genesungsprozesses als hilfreich angesehen und eingesetzt. Die Bestände werden von den zuständigen Veterinärbehörden regelmäßig kontrolliert. Die Entenhalter werden sowohl von Seiten der Behörde als auch vom Unternehmen einschließlich der betreuenden Tierärzte regelmäßig geschult und über neue Erkenntnisse aus der angewandten Forschung informiert. Frage 23: Wie groß ist der Anteil der Enten, denen aktuell pro Jahr in Brandenburg Schnabelspitzen oder Krallen gekürzt werden (bitte nach Rasse auflisten)? zu Frage 23: In den Brütereien des Landes Brandenburg werden entsprechende Eingriffe nicht vorgenommen. Frage 24: Liegen Erkenntnisse über Fälle von Kannibalismus in Brandenburger Betrieben vor, die Enten halten? Wenn ja, wie hoch ist die Quote an Fällen von Kannibalismus pro Mastdurchgang? zu Frage 24: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 25: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele männliche Entenküken jährlich in Brandenburg nach dem Schlüpfen getötet werden? Wenn ja, um wie viele Entenküken handelt es sich? zu Frage 25: Männliche Entenküken werden in Brandenburg nach dem Schlüpfen nicht getötet. Dazu gibt es keine Veranlassung. Es werden nur Entenlinien der Mastrichtung gezüchtet und gehalten. Männliche nicht für die Zucht genutzte Enten werden ausnahmslos für die Mast verwendet. Frage 26: Eine Reportage bei Spiegel TV vom April 2016 machte bekannt, dass die Firma Duck-Tec Brüterei GmbH in Brandenburg Entenküken schreddert. Der Sendung zufolge werden nicht nur nicht überlebensfähige Küken geschreddert, sondern auch überproduzierte Küken und Kümmerer. Hat die Landesregierung Schritte unternommen , um diesem Verdacht nachzugehen und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sicherzustellen? Wenn nicht, plant die Landesregierung entsprechende Schritte in der Zukunft? zu Frage 26: Die Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens vom 22. Juni 1999 in Bezug auf die Haltung von Pekingenten regeln im Artikel 24 und im Anhang die Tötung der Tiere. Gemäß Anhang unter der Überschrift „Tötung unerwünschter Entenküken und Embryonen in Brutbetrieben“ sind Entenküken, die nicht zur Aufzucht bestimmt sind, baldmöglichst zu töten. Sie sollten mit einem mechanischen Gerät, das für diesen Zweck nach der Gesetzgebung zugelassen wurde, getötet werden. Des Weiteren beinhaltet die Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz- Schlachtverordnung - TierSchlV vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982)) im Paragraph 12 Absatz 9 „Der Betreiber einer Brüterei hat sicherzustellen, dass nicht schlupffähige Küken nach Beendigung des Brutvorganges unverzüglich getötet werden .“ Die Anlage 1 der Verordnung regelt zu § 12 abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verord- nung (EG) Nr. 1099/2009. Unter Nummer 3.1 heißt es: „Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 darf die Zerkleinerung nur bei Küken und bei nicht schlupffähigen Küken angewendet werden. Unter 3.2 steht: „zusätzlich zu den Anforderungen an eine Zerkleinerung nach Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 4 in Verbindung mit Kapitel II Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind Küken sowie Brutrückstände dem Apparat so zuzuführen, dass jedes zugeführte Tier sofort getötet wird.“ Die tierschutzrechtliche Überwachung obliegt dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dieses ordnet die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße erforderlichen Maßnahmen an. Der Amtstierarzt hatte die Vorwürfe zeitnah geprüft. Frage 27: Wie groß ist der Anteil der entenhaltenden Betriebe in Brandenburg, deren Stallfläche zu mindestens 75% mit Einstreu bedeckt ist? zu Frage 27: Hierzu liegen der Landesregierung nur gesicherte Erkenntnisse aus der Pekingentenhaltung vor. Alle Pekingenten werden sowohl in der Zucht als auch in der Mast in Ställen mit einer 100%igen Einstreufläche gehalten. Frage 28: Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten hat in Brandenburg jeweils Zugang zu einem Außenklimabereich? zu Frage 28: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 29: In welchen entenhaltenden Betrieben Brandenburgs kam es in den letzten zehn Jahren zu Bränden, was waren jeweils die Brandursachen (sofern bekannt) und wie groß war jeweils der Anteil geretteter Enten? zu Frage 29: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.