Datum des Eingangs: 24.06.2016 / Ausgegeben: 29.06.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4469 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1792 des Abgeordneten Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4260 Neue Richtlinie zur Förderung von Mietwohnungen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der 27. Landtagssitzung am 28. April 2016 erfolgte durch mich die mündliche Anfrage an die Landesregierung: „Wie viele der gestellten Anträge zur Förderung von Mietwohnungen wurden bereits bewilligt?“ In der Antwort der Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass bislang kein Antrag bewilligt wurde , weil noch Nachforderungen zur Antragskomplettierung zu erfüllen sind. Frage 1: Sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits Anträge bewilligt worden? Wenn ja, wie viele? zu Frage 1: Nein. Frage 2: Welche Kriterien sind für die Genehmigung ausschlaggebend? zu Frage 2: Eine Förderzusage ist von der Beibringung aller erforderlichen Antragsunterlagen und Nachweise abhängig. Beispielhaft wird auf die Nachweise des Eigentums am Baugrundstück, einer geschlossenen Gesamtfinanzierung, des vorhandenen Baurechts, über das erforderliche Eigenkapital, über die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bauherrn verwiesen. Frage 3: Stimmt die Aussage der Stadtverwaltung Werder (Havel), dass Werder den Antragskriterien nicht unterliegt? zu Frage 3: Nein. Die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die soziale Mietwohnraumförderung im Land Brandenburg. Diesen Kriterien unterliegen auch etwaige Anträge innerhalb der Stadt Werder (Havel). Frage 4: Welche Voraussetzungen sind für die Stadt Werder (Havel) in Bezug auf die Förderkulisse zu beachten? zu Frage 4: Die maßgeblichen Förderkulissen sind unter Nummer 4.1 der Mietwohnungsbauförderungs R ausgeführt. Demnach ist eine Förderung innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebiete möglich. Darüber hinaus können die Gemeinden in Abstimmung mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung “ ausweisen. Die konkrete Abgrenzung dieser Kulissen durch die Gemeinde erfolgt auf Basis von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) oder Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategien (WUS). In der Stadt Werder (Havel) ist ein innerstädtisches Sanierungsgebiet im Stadtkernbereich ausgewiesen. In diesem Bereich ist eine Förderung möglich. Darüber hinaus gehende Kulissen wurden durch die Stadt Werder (Havel) bislang nicht beantragt bzw. ausgewiesen.