Datum des Eingangs: 19.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/447 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 140 der Abgeordneten Jan Redmann und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/320 Dienstliche Beurteilung im Ministerium des Innern und für Kommunales Wortlaut der Kleinen Anfrage 140 vom 19.12.2014: Das Grundgesetz (GG) statuiert für den Zugang zu öffentlichen Ämtern in Artikel 33 Absatz 2 das Leistungsprinzip sowie die Bestenauslese. Die Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie Beförderungen erfolgen anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe Eignung, Befähigung und Leistung. Damit soll sowohl die bestmögliche personelle Ausstattung des Staates gewährleistet als auch die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist die dienstliche Beurteilung ein wichtiges Instrument zur Leistungsbewertung. Dies gilt insbesondere auch für das Führungspersonal im Ministerium des Innern und für Kommunales. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte der Besoldungsgruppe B 2 und höher sind im Ministerium des Innern und für Kommunales beschäftigt (einschließlich abgeordnete beziehungsweise beurlaubte Dienstkräfte)? 2. Wie viele dieser Beschäftigten hatten in der letzten dienstlichen Beurteilung eine Gesamtnote, die höher war als a. 5 Punkte, b. 7 Punkte, c. 9 Punkte? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte der Besoldungsgruppe B 2 und höher sind im Ministerium des Innern und für Kommunales beschäftigt (einschließlich abgeordnete beziehungsweise beurlaubte Dienstkräfte)? zu Frage 1: Zum Stichtag 1. Januar 2015 sind im Ministerium des Innern und für Kommunales 29 Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Tarifbeschäftigte der Besoldungsgruppe B 2 und höher beschäftigt, davon ein Beamter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Frage 2: Wie viele dieser Beschäftigten hatten in der letzten dienstlichen Beurteilung eine Gesamtnote, die höher war als a. 5 Punkte, b. 7 Punkte, c. 9 Punkte? zu Frage 2: Wegen der Vergleichbarkeit wurden nur die dienstlichen Beurteilungen herangezogen, die nach der zum 1. Januar 2011 In-Kraft-getretenen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Landesdienst (Beurteilungsrichtlinie - BeurtVV) erstellt wurden. Danach hatten a. vier Beschäftigte in der letzten dienstlichen Beurteilung eine Gesamtnote, die höher war als 5 Punkte, b. vier Beschäftigte in der letzten dienstlichen Beurteilung eine Gesamtnote, die höher war als 7 Punkte, c. ein Beschäftigter in der letzten dienstlichen Beurteilung eine Gesamtnote, die höher war als 9 Punkte. Aufgrund der Fragestellung sind Mehrfachnennungen erfolgt.