Datum des Eingangs: 27.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4473 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1768 der Abgeordneten Björn Lakenmacher, Rainer Genilke und Frank Bommert CDU-Fraktion Drucksache 6/4200 Salafist arbeitete an Flughäfen in Tegel und Schönefeld Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH betreibt die beiden Flughäfen in Berlin Tegel und Schönefeld. An beiden Flughäfen hat es ein erhebliches Sicherheitsleck gegeben. Über mehrere Jahre arbeitete dort der den Behörden als Salafist bekannte Recep Ü. bis Oktober 2015 als Mitarbeiter des Unternehmens „Wisag Airport Service Berlin“ in der Flugzeuginnenreinigung. Frage 1: Ab wann hatte(n) die/der Polizei/Staatsschutz und der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg sowie die Gemeinsame Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg davon Kenntnis, dass Recep Ü. zur Salafistenszene gehört? Frage 2: Wann hatte die/der Polizei/Staatsschutz oder der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg der Gemeinsamen Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg und dem Unternehmen „Wisag Airport Service Berlin“ mitgeteilt, dass Recep Ü. zur Salafistenszene gehört? zu Fragen 1 und 2: Über die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit wird in einem Einzelprüfungsverfahren entschieden. Das Nähere ist in § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und der dazu erlassenen Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) geregelt. Bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG, wird eine für 5 Jahre gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeit als Voraussetzung für eine Zugangsberechtigung zu Flughafensicherheitsbereichen erteilt. Nachträgliche Erkenntnisse lösen eine Überprüfung von Amts wegen gem. § 7 Abs. 1 LuftSiZÜV aus. Über das Ergebnis einer Überprüfung dürfen lediglich Arbeitgeber und Flughafen informiert werden, der Arbeitgeber darüber hinaus nur, soweit dies im Rahmen eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens erforderlich ist. Personenbezogene Auskünfte dürfen unter Beachtung von § 7 Abs. 7 LuftSiG aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen über Inhalte und zum Stand eines Überprüfungsverfahrens nicht gegeben werden. Seitens der Sicherheitsbehörden wird zudem auf mögliche Beeinträchtigungen deren effektiver Arbeitsweise hingewiesen. Einzelne Erkenntnisse dürfen im Ergebnis in keinem Fall weitergegeben werden. Daher können die Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Frage 3: Über wie viele weitere Personen, die an den Flughäfen in Berlin Tegel und Schönefeld arbeiten, und ab wann hatte(n) die/der Polizei/Staatsschutz und der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg sowie die Gemeinsame Luftsicherheitsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg davon Kenntnis, dass diese Personen zur Salafistenszene oder zu anderen islamistischen Gruppierungen gehören? zu Frage 3: Für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Brandenburg liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Für den Zeitraum 2013 bis 31. Mai 2016 liegen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg als mitwirkende Behörde Erkenntnisse über Personen im sehr niedrigen einstelligen Bereich dieser Art vor, welche der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) auf Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes im Rahmen der Mitwirkung an Zuverlässigkeitsüberprüfungen übermittelt wurden. Frage 4: Wann wurden welche Konsequenzen und Maßnahmen durch welche Behörde gegen Recep Ü. und ggf. gegen die weiteren Personen ergriffen? zu Frage 4: Aus gegebenem Anlass erfolgt eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Verfahren der luftrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Frage 5: Warum durfte Recep Ü. nach Kenntniserlangung der Behörden seine Zugangsberechtigung behalten und warum konnte er noch mehrere Monate unbehelligt in den Sicherheitsbereich gelangen? zu Frage 5: Siehe Antwort auf Fragen 1 und 2. Frage 6: Welche Maßnahmen sollen in Zukunft ergriffen werden, um solche Vorfälle zu verhindern? zu Frage 6: Siehe Antwort auf Frage 4.