Datum des Eingangs: 27.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4478 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1808 der Abgeordneten Uwe Schmidt und Mike Bischoff, SPD-Fraktion des Abgeordneten Henryk Wichmann, CDU-Fraktion und der Abgeordneten Isabelle Vandre, Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4308 Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Brandenburg (2) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/2790) auf die Kleine Anfrage 1128 wurden die Fragen nach den Kosten und Erstattungen für das Bildungs- und Teilhabepaket bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte für die Jahre 2013 und 2014 beantwortet. Die aktuelle Anfrage ist auf die Daten für das Kalenderjahr 2015 gerichtet. Frage 1: In welcher Höhe haben die Kommunen im Jahr 2015 Mittel zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten? Bitte nach Kommunen in Euro-Beträgen aufschlüsseln. zu Frage 1: Unter Verweis auf die Vorbemerkungen der Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2602 (LT-Dr. 5/6810) und 1128 (LT-Dr. 6/2790) wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen grundsätzlich keine Mittel zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Vielmehr erhalten sie über eine erhöhte Quote der Bundesbeteiligung an den kommunalen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine indirekte Kompensation durch den Bund hinsichtlich der kommunalen Ausgaben für Bildungs - und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Für das Haushaltsjahr 2015 wurden den Kommunen im Land Brandenburg folgende finanzielle Entlastungsbeträge im Rahmen der erhöhten Bundesbeteiligung an den kommunalen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erstattet (in Euro): Höhe der erhöhten Bundesmittel an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in 2015 Barnim 936.005,74 Brandenburg 639.345,18 Cottbus 874.721,79 Dahme-Spreewald 657.252,27 Elbe-Elster 594.783,83 Frankfurt/Oder 545.298,06 Havelland 747.378,81 Märkisch-Oderland 993.186,30 Oberhavel 943.409,17 Oberspreewald- Lausitz 816.783,22 Oder-Spree 1.041.562,87 Ostprignitz-Ruppin 634.331,34 Potsdam 1.017.129,17 Potsdam-Mittelmark 579.946,34 Prignitz 529.197,94 Spree-Neiße 657.218,44 Teltow-Fläming 716.964,51 Uckermark 1.086.770,20 Frage 2: In welcher Höhe entstanden im Jahr 2015 Ausgaben in den Kommunen für das Bildungs- und Teilhabepaket? Bitte nach Kommunen aufschlüsseln. zu Frage 2: Die seitens der kreisfreien Städte und Landkreise des Landes Brandenburg gemeldeten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 SGB II und nach § 6b BKGG beliefen sich im Jahr 2015 auf folgende Beträge (in Euro): Gesamtausgaben für Bildung und Teilhabe in 2015 Barnim 754.793,63 Brandenburg 623.470,00 Cottbus 1.054.075,84 Dahme-Spreewald 924.267,41 Elbe-Elster 502.639,11 Frankfurt/Oder 496.851,16 Havelland 552.107,19 Märkisch-Oderland 1.075.284,23 Oberhavel 1.309.260,58 Oberspreewald- Lausitz 666.782,00 Oder-Spree 1.384.934,53 Ostprignitz-Ruppin 675.949,50 Potsdam 989.345,87 Potsdam-Mittelmark 584.381,00 Prignitz 494.944,84 Spree-Neiße 750.035,60 Teltow-Fläming 586.262,18 Uckermark 1.232.492,47