Datum des Eingangs: 27.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4479 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1786 der Abgeordneten Christina Schade AfD-Fraktion Drucksache 6/4250 Strafzinsen für liquide Mittel des Landes Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Juni 2014 den Zinssatz von Geldeinlagen von Banken bei der EZB auf -0,1 Prozent gesenkt. Im März 2016 wurde diese Einlagefazilität auf aktuell -0,4 Prozent abgesenkt. Seit November 2014 geben einige Banken in Deutschland diese Negativzinsen teilweise an ihre Kunden weiter. Frage 1: Muss das Land Brandenburg Negativzinsen auf seine Geldanlagen bei seinen Banken zahlen? zur Frage 1: Ja. Frage 2: Wenn ja - bitte um Angabe seit wann, bei welchen Banken, für welche Beträge und in welcher Höhe (Prozentsatz). zur Frage 2: Das Land verfügt über ein Konto bei der Bundesbank. Guthaben auf diesem Konto werden mit dem Satz der Einlagenfazilität der Europäischen Zentralbank verzinst. Trotz einer Vereinbarung des Landes mit der Bundesbank – nach der täglich bis zu einer definierten Uhrzeit Restguthaben vom Konto des Landes bei der Bundesbank auf das Konto des Landes bei einer Geschäftsbank transferiert werden – kann es vorkommen, dass Zahlungen auf das Konto des Landes bei der Bundesbank nach der definierten Uhrzeit eintreffen. In diesen vereinzelt auftretenden Fällen wurden für geringfügige Guthaben negative Zinsen bezahlt (2014: 0,05 Euro; 2015: 1,35 Euro; 2016 per 31.5.: 0 Euro), wobei aufgrund der Geringfügigkeit auf eine Detailübersicht verzichtet wird. Frage 3: Welche Anlagestrategien setzt das Land Brandenburg ein, um die Belastung durch Negativzinsen zu vermeiden bzw. zu minimieren? zur Frage 3: Neben der in der Antwort zu Frage 2 genannten Vereinbarung mit der Bundesbank verfolgt das Fachreferat im Rahmen der täglichen Liquiditätsdisposition die Strategie, nach einer Markterkundungsphase bei Marktteilnehmern sowie über einen Echtzeitdatenanbieter (Reuters oder Bloomberg) marktgerechte Abschlüsse umzusetzen. So konnte durch eine intensive Marktrecherche und für eine Übergangsphase ein Zinssatz für die Anlage des Landes i.H.v. 0% vereinbart werden. Gleichwohl hat sich zwischenzeitlich dieses Zeitfenster geschlossen und das Land wird voraussichtlich zunehmend wie andere Marktteilnehmer negative Zinsen auf Guthaben zahlen müssen.