Datum des Eingangs: 28.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4493 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1789 des Abgeordneten Andreas Gliese CDU-Fraktion Drucksache 6/4253 Schaffung eines Überflutungspolders in der Neuzeller Niederung und Zukunft der Kleingärten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Bereits seit Jahren gibt es Überlegungen und Vorplanungen zur Schaffung eines Überflutungspolders in der Neuzeller Niederung bei Eisenhüttenstadt, um insbesondere Eisenhüttenstadt sowie Flussanrainer vor künftigen Hochwasserereignissen der Oder besser zu schützen. Die Planungen geben vor Ort jedoch auch Anlass zur Sorge. In der Neuzeller Niederung gibt es rund 1.000 Kleingärten und die Agrargenossenschaft Neuzelle bewirtschaftet hier hochwertige Ackerflächen. Wie das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in einer Pressemeldung am 04.04.2016 mitteilte, sollen bis voraussichtlich 2020 ein Deichneubau auf einer Länge von 3.164 Metern hinter dem Auwald sowie der Rückbau des Altdeiches erfolgen. Nach Auskunft der Landesregierung soll die Gesamtmaßnahme rund 12 Mio. Euro kosten. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. Vorbereitungen zur Schaffung eines Überflutungspolders mit einer Größe von rund 2.300 ha in der Neuzeller Niederung? zu Frage 1: Nach Abschluss der Vorplanung befindet sich das Planungsverfahren aktuell vor der Bearbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Zur Beauftragung der nächsten Leistungsphase ist ein Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgV, ehem. VOF) durchzuführen. Frage 2: Welche einzelnen Maßnahmen sind für die Schaffung des Überflutungspolders in der Neuzeller Niederung geplant? zu Frage 2: Der Flutungspolder besteht aus den Einzelobjekten Flutungsbauwerk im Oder-Spree-Kanaldeich, Objektschutz in den Bereichen Schöpfwerk Eisenhüttenstadt , Neuzelle und Kläranlage Wellmitz sowie ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Bahndammes in der Neuzeller Niederung. Frage 3: Wie viel Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wird für die Realisierung der Maßnahmen von der Agrargenossen-schaft Neuzelle in Anspruch genommen? zu Frage 3: Die Errichtung des Flutungsbauwerkes erfolgt auf Grundstücksflächen des Landes Brandenburg im Bereich des Oder-Spree-Kanaldeichs. Für die Objektschutzmaßnahmen sowie die Sicherungs-maßnahmen werden keine signifikanten Flächen in Anspruch genommen (z. B. durch Spundwandlösungen). Eine temporäre bauzeitliche Inanspruchnahme von Flächen der Agrargenossenschaft Neuzelle kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Eine belastbare Aussage zur Fläche in Eigentum und in Pacht der Agrargenossenschaft Neuzelle, die bei einer Polderflutung überschwemmt werden würde, kann im Rahmen dieser Anfrage nicht gegeben werden. Die dafür benötigten Daten über Pachtverhältnisse und Katasterinformationen liegen der Landesregierung noch nicht vor. Frage 4: Bei Inanspruchnahme von Flächen der Agrargenossenschaft Neuzelle würden neben Ackerflächen auch Flächen für den Futteranbau für die Milchkühe verloren gehen. Sieht die Landesregierung entsprechende Zahlungen vor, um den zusätzlichen Investitionsbedarf in Futtersilos und die zusätzlichen Ausgaben für den Futterzukauf auszugleichen? Frage 5: Welche Regelungen wird die Landesregierung für betroffene Landwirte für den Fall schaffen, dass die Neuzeller Niederung nach der Realisierung des geplanten Überflutungspolders gezielt geflutet wird, um den Hochwasserscheitel zu kappen und den Schutz der Unterlieger zu gewährleisten? Sind Regelungen zu entsprechenden Zahlungen zum Ausgleich der dann eintretenden Schäden, wie z.B. Ernteausfälle , beabsichtigt? Wenn ja, welche konkreten Vorstellungen hat die Landesregierung ? Wenn nein, warum nicht? zu Fragen 4 und 5: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu den in der Frage aufgeworfenen Ausgleichzahlungen an Dritte ist noch nicht erfolgt. Frage 6: Der Verband der Gartenfreunde Eisenhüttenstadt erwartet vom Land Brandenburg verbindliche Aussagen im Zusammenhang mit der Schaffung des Überflutungspolders Neuzeller Niederung, da bereits der jetzige und auch der künftige Leerstand von Kleingartenparzellen den Verband vor enorme Herausforderungen stellt. Dürfen nach Auffassung der Landesregierung frei werdende Parzellen ab sofort nicht erneut vermietet werden? zu Frage 6: Da sich die Maßnahme, wie zu Frage 1 erläutert, noch in einer frühen Planungsphase befindet, besteht derzeit keine Notwendigkeit, sich zu zivilrechtlichen Fragestellungen zwischen Pächter und Verpächter zu äußern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten sind im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) geregelt . Frage 7: Werden diejenigen Kleingärtner, die keinen Nachpächter finden, von den Rückbaukosten befreit, z.B. durch Bereitstellung von Geldern durch das Land? Wer muss nach Auffassung der Landesregierung bei bereits jetzt leerstehenden Parzellen die Rückbaukosten tragen? zu Frage 7: Im BKleinG ist auch die Verpflichtung zum Rückbau von Mobilien (einschl . Gebäuden) geregelt. Prinzipiell fallen bereits jetzt leerstehende Parzellen unter den gesetzlichen Rahmen des BKleinG und sind entsprechend zu handhaben. Die Landesregierung sieht darüber hinaus gegenwärtig keinen Entscheidungsbedarf zur Frage einer Befreiung von Rückbaukosten oder der Bereitstellung finanzieller Mittel für Kleingärtner, die keinen Nachpächter finden. Frage 8: Beabsichtigt die Landesregierung die Einführung einer Umzugsprämie für Kleingärtner, die in einen anderen Verein und damit in eine Parzelle an einem anderen Standort wechseln? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 8: Bis zur Fertigstellung des Flutungspolders werden noch einige Jahre vergehen. Daher sieht die Landesregierung gegenwärtig keine Notwendigkeit, eine Umzugsprämie einzuführen, um den Wegzug der Kleingärtner eventuell auf diese Weise zu befördern.