Datum des Eingangs: 28.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4495 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1809 der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/4314 Entwurf Bundesverkehrswegeplan 2030 – 2. und 3. Verkehrsabschnitt Ortsumfahrung Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Planung der Ortsumfahrung Cottbus im Zuge der Bundesstraßen B 168/B 97 begann 1993 mit einer Variantenuntersuchung. 2012 wurde der 1. VA zwischen B 168 (alt) und der Landesstraße L 51 für den Verkehr freigegeben. Der 2. VA zwischen Bundesautobahn A 15 und B 168 (N) ist ein im BVWP 2030 fest disponiertes Projekt. Es wird erwartet, dass das Land Brandenburg dieses Vorhaben in Kürze in das Planfeststellungsverfahren führt. Der 3. VA der OU Cottbus zwischen BAB 15 und B 97 ist im BVWP 2010 entgegen früheren Priorisierungen als Vorhaben des weiteren Bedarfs unter Nr. B97-G20-BB aufgenommen wurden. Erst eine komplette OU Cottbus (1. bis 3. Verkehrsabschnitt) garantiert eine spürbare Verkehrsentlastung für alle betroffenen Cottbuser Ortsteile. Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den 2. VA der OU Cottbus zu rechnen, damit ein baureifes Projekt über den BVWP realisiert werden kann? zu Frage 1: Die Planfeststellungsunterlagen sollen im 2. Halbjahr 2016 an die Anhörungsbehörde übergeben werden. Der Zeitpunkt, wann Baureife vorliegt, ist u. a. abhängig vom Verfahrensverlauf (Einwendungen) und von möglichen Klagen nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Frage 2: Warum wurde für den 3. VA der OU Cottbus in der Zuarbeit/Stellungnahme des Landes Brandenburg an das Bundesverkehrsministerium eine Einordnung als Vorhaben des weiteren Bedarfs und nicht wie in früheren Stellungnahmen als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs vorgeschlagen? zu Frage 2: Der 3.VA der OU Cottbus wurde nach dem vom Bund vorgegebenen Schema zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Bestandteil der eingereichten verkehrs- und bautechnischen sowie umweltrelevanten Unterlagen war auch eine ausführliche Projektbegründung, die die verkehrliche Bedeutung und den Zusammenhang mit den Verkehrsabschnitten 1 und 2 beschreibt. Eine vorherige Pri- orisierung der anzumeldenden Maßnahmen durch die Länder war nicht Bestandteil des durch den Bund durchgeführten Bewertungsverfahrens. Frage 3: Weshalb wurde in der unter Frage 2 genannten Zuarbeit/Stellungnahme des Landes Brandenburg die Verkehrsbelegung im Bezugsfall für die Ortsdurchfahrt Gallinchen mit 12 000 Kfz/d angesetzt, obwohl alle Planungen der Stadt Cottbus (Integrierter Verkehrsentwicklungsplan, Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan) von ca. 18 000 Kfz/d ausgehen? zu Frage 3: Die im Projektinformationssystem (PRINS) dargestellten Prognosewerte sind theoretisch ermittelte Werte aus dem Bewertungsprozess des Bundes zur Feststellung der Wirkung einer Maßnahme. Diese „theoretische“ Prognose stellt im Wesentlichen nur fernverkehrsrelevante Verkehre wie Durchgangsverkehre sowie Quellund Zielverkehre in und aus Richtung B 97 (außerorts beginnen oder enden) dar. Verkehre, die in Cottbus entstehen und dort auch enden (Binnenverkehre), werden nicht abgebildet. Ein direkter Vergleich der Prognosedaten ist dadurch nicht möglich. Frage 4: Im Entwurf des BVWP 2030 ist das Verkehrsprojekt Ortsumfahrung Forst überraschender Weise in den vordringlichen Bedarf aufgerückt. Welche Verkehrsbelegung im Rahmen des BVWP 2030 wurde für die OU Forst im Vergleich zum 3. VA der OU Cottbus angesetzt, welche Zahlen stehen für den Bezugsfall Ortsdurchfahrt vergleichend für die OU Forst und die OU Cottbus, 3. VA in der Stellungnahme und wie hoch wird die Entlastungswirkung (Kfz/d) im Vergleich zu beiden OU-Projekten angesetzt? zu Frage 4: Unter Beachtung der Aussagen zur Verwendung der im Bewertungsverfahren durch den Bund ermittelten Prognosewerte (siehe Antwort zu Frage 3) sind im PRINS folgende Verkehrsbelastungen ausgewiesen: Forst: Bezugsfall (in der Ortsdurchfahrt [OD] ohne OU) 6000-10000 Kfz/24h Planfall (in der OD mit OU) 3000-9000 Kfz/24h, auf der OU 6000 Kfz/24h Cottbus (Gallinchen) Bezugsfall (in der OD ohne OU) 12000 Kfz/24h Planfall (in der OD mit OU) 10000 Kfz/24h, auf der OU (3.VA) 3000 Kfz/24h Die Entlastungswirkungen für die jeweiligen Ortsdurchfahrten entsprechen grundsätzlich den Differenzen zwischen Bezugs- und Planfall.