Datum des Eingangs: 29.06.2016 / Ausgegeben: 04.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4515 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1803 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4299 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - April 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im April 2016 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität – rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: • Gewalttaten, • terroristischen Straftaten, • Störungen der Totenruhe, • Bildung einer Kriminellen Vereinigung und • sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat April 2016 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) zum Zeitpunkt der Erhebung am 3. Juni 2016 insgesamt 142 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat April 2016 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Gewaltdelikte 3 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 139 Gesamt 142 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner ) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat April 2016 wurden bisher drei politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten registriert. Die in der Anlage 1 unter den laufenden Nummern 2 und 3 aufgeführten Delikte wurden als extremistisch bewertet. Darüber hinaus erfolgt in der Anlage 1 eine Darstellung gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat April 2016 wurden keine terroristischen Straftaten zum Phänomenbereich PMK -rechts- erfasst. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat April 2016 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB, die in den Bereich PMK-rechts fallen, wurden für den Monat April 2016 nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im April 2016? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 139 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 90 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 26 Beleidigung § 185 StGB 11 Sachbeschädigung § 303 StGB 8 Kunsturhebergesetz 2 Waffengesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 139 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. April für das Jahr 2016? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 1475, 1587 und 1656 genannten statistischen Angaben wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für das Jahr 2016 insgesamt 71 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in sieben Fällen um extremistische Gewaltstraftaten. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 8 der Kleinen Anfrage 1587 (Drs. 6/4057 – fünf Nachmeldungen) verwiesen. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung für die weiteren zwei Fälle ist der Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus wurde eine Gewaltstraftat (Kleine Anfrage 1475 - Drs. 6/3731, Anlage 1, lfd. Nr. 1) gelöscht, da sich ein politisch motivierter Tathintergrund nicht bestätigt hat. Stand: 03.06.2016 KA 1803 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Lfd. Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis 1 Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 07.04.2016 223 Beelitz Potsdam-Mittelmark gegen AsylbewerberlFlüchtlinge, fremdenfeindlich, antisemitisch, Verherrlichung/Propaganda 1 1 Syrien 2 24.04.2016 306a Neustadt (Dosse) Ostprignitz-Ruppin gegen Asylunterkünfte, fremdenfeindlich 0 entfällt 3 30.04.2016 223 Wusterhausen/Dosse Ostpt?gnitz-Ruppin gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 1 Russische Förderation Stand: 03.06.2016 KA 1803 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Gewaltdelikte -rechts- Lfd. Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 12.02.2016 224 Rathenow Havelland gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 0 2 Syrien 2 13.02.2016 224 Rathenow Havelland gegen Asylbewerber/Fiüchtlinge, fremdenfeindlich 0 1 Albanien 1 Page 1 Page 1