Datum des Eingangs: 20.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/452 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 134 des Abgeordneten Thomas Domres Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/314 Förderung von Tierhaltungsanlagen Wortlaut der Kleinen Anfrage 134 vom 19.12.2014: Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung werden Anlagen der Nutztierhaltung gefördert, sofern Tier- wohl-Standards eingehalten werden, die über die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung hinausgehen. Diese Standards sind in der entsprechenden Förderrichtlinie definiert. Wäh- rend in der Förderperiode 2007-2013 ein einheitlicher Anforderungskatalog galt, definiert das Agrarin- vestitionsförderungsprogramm des Bundes für die Förderperiode 2014-2020 zwei Förderbereiche mit unterschiedlich strengen Anforderungen und unterschiedlichen Fördersätzen, die Basisförderung und die Premiumförderung. In der Investitionsförderung des Landes Brandenburg sollen diese beiden unter- schiedlichen Förderungen zur Anwendung kommen. 1. Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen gehen bei der Basisförderung 2014-20 über die Anforderungen der bisherigen Investitionsförderung 2007-13 hinaus? 2. Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen der bisherigen Investitionsförderung 2007-13 sind in der Basisförderung 2014-20 nicht mehr enthalten? 3. Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen gehen bei der Premiumförderung 2014- 20 über die Anforderungen der bisherigen Investitionsförderung 2007-13 hinaus? 4. Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen der bisherigen Investitionsförderung 2007-13 sind in der Premiumförderung 2014-20 nicht mehr enthalten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Maßnahmen der Investitionsförderung in Tierhaltungsanlagen, die das Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 anbietet, entsprechen den Vorgaben des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die entsprechende Richtlinie liegt bislang nur als Entwurf vor und ist noch nicht veröffentlicht. Frage 1: Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen gehen bei der Basisförderung 2014 - 20 über die Anforderungen der bisherigen Investitionsförderung 2007 - 13 hinaus? Frage 2: Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen der bisherigen Investitionsförderung 2007 - 13 sind in der Basisförderung 2014 - 20 nicht mehr enthalten? Frage 3: Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen gehen bei der Premiumförderung 2014 - 20 über die Anforderungen der bisherigen Investitionsförderung 2007 - 13 hinaus? Frage 4: Welche Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen der bisherigen Investitionsförderung 2007 - 13 sind in der Premiumförderung 2014 - 20 nicht mehr enthalten? Zu Frage 1 bis 4: Nach dem Entwurf der entsprechenden Richtlinie erhalten jene Landwirte, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Tierwohlstandards hinaus in das Tierwohl investieren wollen, keine Förderung. Durch die Förderung von Investitionen in Stallanlagen sollen Landwirte in die Lage versetzt werden, Investitio- nen zu tätigen, die die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an das Tierwohl übersteigen. Dies gilt für Modernisierung bestehender und für den Bau neuer Anlagen. Im Vergleich mit den bisherigen An- forderungen für die Investitionsförderung werden z. B. mehr nutzbare Stallfläche je Tier oder breitere Fressplätze je Tier gefördert. Das System der Förderung wurde modifiziert und ist insofern nicht direkt vergleichbar. Basis- und Prä- mienförderung bauen aufeinander auf und stellen insgesamt höhere Anforderungen an das Tierwohl als in der abgelaufenen Förderperiode. So muss z. B. bei Haltung von Mastschweinen der Liegebereich mit trockener Einstreu versehen und die nutzbare Bodenfläche 20 % über der gesetzlichen Vorschrift liegen und bei Masthühnern darf die Besatzdichte während der Endmastphase max. 25 kg Lebendge- wicht/m2 betragen.