Datum des Eingangs: 30.06.2016 / Ausgegeben: 05.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4523 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1826 des Abgeordneten Andreas Gliese CDU-Fraktion Drucksache 6/6463 Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1676 „Personalkahlschlag im Landesbetrieb Forst Brandenburg?“ und die Antworten der Landesregierung in Drucksache 6/4316 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1676 (Drucksache 6/4051) führen zu Nachfragen. Frage 1: In der Antwort auf die Frage 1) gibt die Landesregierung an, dass die Orientierungsgröße zur Weiterentwicklung der Forstverwaltung in der bis 2018 fortgeschriebenen Personalbedarfsplanung festgeschrieben ist. Auf welcher forstfachlichen oder stellenwirtschaftlichen Grundlage wurde die Personalbedarfsplanung 2018 fortgeschrieben ? Frage 2: Wurde bei einer stellenwirtschaftlichen Betrachtung auch eine Aufgabenkritik durchgeführt oder die Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft? Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist man gekommen? Bei welchen „Produkten“ hat man eine Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung? Wenn weder eine Aufgabenkritik durchgeführt oder eine Reduzierung der Aufgabenintensität geprüft wurde, wie begründet sich dann die Orientierungsgröße zur Weiterentwicklung der Forstverwaltung in der Personalbedarfsplanung 2018? zu Frage 1 und 2: Die stellenwirtschaftliche Grundlage für die in Frage stehende Weiterentwicklung der Forstverwaltung ergibt sich aus der Personalbedarfsplanung der Landesregierung. Angesichts dieser Festlegungen sind die forstfachlichen Ansprüche an die Gegebenheiten anzupassen und in diesem Zuge die Strukturen so ausbzw . umzubauen, dass die Forstverwaltung auch zukünftig die Daseinsvorsorge aufrechterhalten kann. Hierzu erfolgt eine Anpassung der Strukturen in an- und ablauforganisatorischer Sicht, aber auch die Einführung neuer Techniken sowie die Vergabe von betrieblichen Leistungen an Dritte zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und bei Erfordernis ggf. auch der Aufgabenintensität und des Aufgabenumfangs. Eine aufgabenkritische Betrachtung findet im Rahmen des Controllings fortdauernd statt, sie ist für die Führung eines Betriebes unabdingbar. Frage 3: Das Gesamt-Durchschnittsalter bei den Beschäftigten und Beamten im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat sich von 2010 mit 50,7 Jahren bis 2016 mit 53,4 Jahren kontinuierlich erhöht. Die Prognose für 2020 weist ein Gesamt- Durchschnittsalter von 56,5 Jahren aus. Welchen Einstellungskorridor plant die Landesregierung für den LFB, um die Forstverwaltung einerseits zukunftsfest zu gestalten und andererseits jungen Fachkräften eine Zukunftsperspektive im LFB zu geben? Wenn keine Überlegungen zu einem Einstellungskorridor angestellt werden, warum nicht? zu Frage 3: Die Möglichkeit von Nachbesetzungen auf freigewordene Stellen ist gegeben . So werden bereits seit der Gründung des LFB für freie Stellen im Spezialistenbereich , die nicht durch landeseigenes Personal besetzt werden können, externe Ausschreibungen zugelassen. Weiterhin werden Stellennachbesetzungen im forstfachlichen Bereich, nach einem mit dem MdF abgestimmten Vermittlungsschlüssel, realisiert. Frage 4: In Umsetzung der Kabinettbeschlüsse 400/06 und 537/07 wird seit 2012 für den LFB kein Zuschuss mehr zur Bewirtschaftung des Landeswaldes gewährt. Die Landeswaldbewirtschaftung hat kostendeckend zu erfolgen und muss mindestens ausgeglichen gestaltet werden. Gemäß ihrer Antwort auf die Frage 9) will die Landesregierung mit der Personalbedarfsplanung 2018 dennoch eine Haushaltskonsolidierung durch einen weiteren Personalabbau erreichen. Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch zwischen einer ausgeglichenen und kostendeckenden Landeswaldbewirtschaftung und ihrem Ziel, durch weiteren Personalabbau zur Haushaltskonsolidierung beitragen zu wollen? zu Frage 4: Die Personalbedarfsplanung 2018 der Landesregierung sieht ein Einsparziel auf 1.050 Stellen für den gesamten LFB vor und ist nicht auf spezifische Aufgabenfelder fixiert. Durch die Absenkung des Stellenvolumens verringert sich der Aufwand der Personalkosten im LFB, gleichzeitig sinken auch die Personalkostenzuweisungen des Landes. Die Bewirtschaftung des Landeswaldes wird auch bei Absenkung des Personalkörpers des LFB weiterhin kostendeckend erfolgen.