Datum des Eingangs: 01.07.2016 / Ausgegeben: 06.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4529 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1817 der Abgeordneten Thomas Jung, Birgit Bessin und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/4334 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1631 (DS 6/3937) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt die Landesregierung, um Mehrfachregistrierungen ausschließen zu können? zu Frage 1: Die Landesregierung hat in der 19. Kalenderwoche 2016 die vom Bund im Zuge der Digitalisierung des Asylverfahrens und des In-Kraft-Tretens des Datenaustauschverbesserungsgesetzes zur Verfügung gestellten Personalisierungs- Infrastruktur-Komponenten (PIK) in Betrieb genommen. Eine PIK ist eine Kombination aus einem Rechner und verschiedenen Peripheriegeräten, darunter ein Fingerabdruckscanner , mit der in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden Personen ein Ankunftsnachweis ausgestellt wird. Weiterhin erfolgt damit die Registrierung mit Anlage der Personendaten in einem Kerndatensystem und der Speicherung der Fingerabdrücke beim BKA und in der EU-weiten Fingerabdruckdatei EURODAC. Damit verbunden ist die Ablösung der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender durch den Ankunftsnachweis. Dieser ist ein fälschungssicheres Dokument mit den wichtigsten Personendaten und einem Passfoto, das die Identifizierung von Asylsuchenden erlaubt und diese zum Leistungsbezug berechtigt; gültig ist es bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es durch einen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltsgestattung) ersetzt wird. Zu Beginn des Registrierungsvorgangs werden die Fingerabdrücke der Person gescannt, worauf ein Schnell-Abgleich („Fast-ID“) mit den Fingerabdrücken bereits registrierter Personen erfolgt, was Mehrfachregistrierungen ausschließt. Frage 2: Wie geht die Landesregierung vor, um festzustellen, ob und wie viele Mehrfachregistrierungen in Brandenburg vorhanden sind? zu Frage 2: Mehrfachregistrierungen werden nunmehr im Zuge der in der Antwort auf Frage 1 beschriebenen Fast-ID-Abfrage im PIK-Prozess festgestellt. Statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. Frage 3: Wie viele Bescheinigungen über die Meldung als Asylbewerber (BÜMA) wurden seit dem Jahr 2013 in Brandenburg ausgehändigt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln) zu Frage 3: Da bis zur Einführung der PIK jeder Person bei der Registrierung als Asylbewerber eine Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber („BÜMA“) ausgestellt wurde, ist die Zahl der ausgestellten BÜMA mit der Zahl der als Asylbewerber registrierten Personen identisch (die aber zum Teil nach der Registrierung in andere Bundesländer verteilt worden sind). Dies waren im Jahre 2013 5.031 Personen , 2014 6.912 Personen, 2015 34.429 Personen und 2016 bis zum 30. April 6.204 Personen. Seit Anfang Mai werden, wie oben beschrieben, nicht mehr BÜMA, sondern Ankunftsnachweise ausgestellt. Frage 4: Wie viele Asylbewerber sind seit dem Jahr 2013 von einem anderen Bundesland nach Brandenburg umverteilt worden? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Landkreis aufschlüsseln) zu Frage 4: Angaben, wieviel Asylbewerber, also Personen, die bereits einen Asylantrag gestellt haben, auf dem Wege der Umverteilung nach § 51 des Asylgesetzes nach Brandenburg gekommen sind, sind der Landesregierung nicht zugänglich. Es kann nur eine Aussage darüber getroffen werden, wie viele in Deutschland eingetroffene Personen mit EASY (eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer gemäß dem „Königsteiner Schlüssel“) aus anderen Bundesländern auf das Land Brandenburg verteilt worden sind. Dies waren 2013 2.671 Personen, 2014 5.402 Personen, 2015 12.648 Personen und 2016 bis zum 31. Mai 2.156 Personen. Die Genannten wurden ausschließlich in die Erstaufnahmeeinrichtung transferiert, so dass eine Aufschlüsselung nach Landkreisen nicht möglich ist.