Datum des Eingangs: 06.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4541 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1820 des Abgeordneten Wolfgang Roick der SPD-Fraktion Drucksache 6/4350 Unterstützung an Schulen in Brandenburg für Kinder von Familien mit einem fahrenden Gewerbe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Land Brandenburg leben Familien, die ihren Lebensunterhalt durch ein fahrendes Gewerbe beziehen. Die Kinder dieser Familien müssen zur Realisierung der Schulpflicht mehrmals im Jahr die Schulen wechseln oft dabei auch das Bundesland. Aus diesem Grund gibt es sogenannte Stamm- und Stützpunktschulen . Die Stammschule befindet sich am Hauptwohnsitz, Stützpunktschulen sind die Schulen, die die Kinder der Fahrenden temporär betreuen. Die Pflichtschulzeit ist so gekennzeichnet durch häufig wechselnde Schulstandorte , Teilnahme am Unterricht in wechselnden Klassen mit verschiedenen Unterrichtsstoffen. Verantwortlich für die Prüfung der Schulpflicht ist die Stammschule, konkret die Klassenlehrkraft der Klasse, der das betreffende Kind zugeordnet ist. Hier wird das Schultagebuch geführt und die per Fax zugesandten Informationen der Stützpunktschulen werden gesammelt und ausgewertet . Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 konnten Kinder dieser Familien an der Stammschule intensiv gefördert werden, sodass sie jahrgangsgerecht beschult werden konnten. Dazu wurden explizit Lehrerwochenstunden (LWS) den Stammschulen zugewiesen. Mit Beginn des Schuljahres 15/16 wurde diese Zuweisung eingestellt. Frage 1: Wie ist die gegenwärtige Praxis mit der Zuweisung von Lehrerwochenstunden zur Förderung von Kindern von Fahrenden zu begründen, da diese Kinder deutlich schwierigere Lernbedingungen haben? zu Frage 1: Die Kinder beruflich Reisender haben wie alle Schülerinnen und Schüler ein Recht auf individuelle Förderung (§ 3 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) in Verbindung mit § 5 Grundschulverordnung (GV) bzw. § 2 Absatz 2 Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek-I-V). Insofern stellt die Betreuung bzw. Unterrichtung dieser Schülerinnen und Schüler nicht grundsätzlich höhere zeitliche Anforderungen an die betreuenden bzw. unterrichtenden Lehrkräfte. Da die Anforderungen an die Lehrkräfte sich jedoch inhaltlich/pädagogisch von denen für andere Schülerinnen und Schüler unterscheiden, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein Unterstützungsangebot für Lehrkräfte von Kindern beruflich Reisender und deren Eltern aufgebaut. So gibt es neben den Stamm- und Stützpunktschulen Bereichslehrkräfte , die sowohl den Schulen als auch den beruflich Reisenden als Ansprechpartner zu organisatorischen und inhaltlich- pädagogischen Fragen zur Verfügung stehen. Die landesweite Einheitlichkeit des Handels in diesem Bereich wird dadurch gewährleistet , dass eine koordinierende Lehrkraft als landesweite Ansprechpartnerin für die Schulen, die beruflich Reisenden sowie für die Bereichslehrkräfte zur Verfügung steht und eine Schulrätin mit der landesweiten Generalie „Kinder beruflich Reisender “ zuständig ist. Die Bereichslehrkräfte und die koordinierende Lehrkraft erhalten hierfür Abminderungsstunden . Diese betragen für die Bereichslehrkräfte gegenwärtig jeweils 4 Lehrerwochenstunden (LWS) und für die koordinierende Lehrkraft 10 LWS. Für die Betreuung von Kindern beruflich Reisender erhalten die Stammschulen und auch die Stützpunktschulen keine gesonderte Zuweisung zu deren Betreuung. Nähere Informationen zum Thema „Kinder beruflich Reisender“ sind über die Internetseiten des MBJS abrufbar (http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.461361.de). Frage 2: Ist es richtig, dass im aktuellen Schuljahr 2015/2016 sowie im kommenden Schuljahr 2016/2017 die Förderung der Kinder von Fahrenden ausschließlich mit den schulischen „Eigen“ –Mitteln erfolgen muss? zu Frage 2: Die Förderung der Kinder beruflich Reisender erfolgt im aktuellen Schuljahr 2015/2016 wie auch im Schuljahr 2016/2017 nach den zu Frage 1 dargestellten Grundsätzen. Frage 3: Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die beschriebenen schwierigen Umstände, die diese Kinder bei der Beschulung erleben, durch geeignete Fördermaßnahmen zu flankieren, also die Nachteile, die durch die berufliche Tätigkeit der Eltern auftreten, auszugleichen? zu Frage 3: Durch das zu Frage 1 beschriebene Unterstützungssystem sind im Land Brandenburg Strukturen geschaffen worden, die Begleitung und Unterstützung von Kindern beruflich Reisender sowohl organisatorisch als auch inhaltlich-pädagogisch sicherstellen. Aufgrund der positiven Erfahrungen und der über mehrere Jahre kontinuierlichen Zusammenarbeit der an diesem Netzwerk Beteiligten hat es sich bewährt.