Datum des Eingangs: 04.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4544 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1832 des Abgeordneten Raik Nowka Fraktion der CDU Drucksache 6/4373 Ärztemangel im Land Brandenburg - Erteilung von Berufserlaubnissen für ausländische Ärzte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Brandenburg ist das Bundesland mit der geringsten Arztdichte. Bundesweit versorgt im Durchschnitt ein Arzt 666 Einwohner, in Brandenburg müssen sich 744 Menschen einen Arzt teilen. Zudem müssen insbesondere in den berlinfernen Regionen viele ältere Patienten mit vergleichsweise wenig Ärzten behandelt werden. Folglich sieht sich Brandenburg mit einem großen Mangel an Ärzten konfrontiert. Abhilfe könnten hier Fachkräfte aus dem Ausland schaffen. Als Bindeglied zwischen Ministerium und den 18 Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten besteht eine wesentliche Aufgabe des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in der Erteilung von Approbationen bzw. Berufserlaubnissen in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen. Vorbemerkung der Landesregierung Seit 2012 ist das sogenannte „Staatsbürgerschaftsprivileg“, wonach grundsätzlich nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und des EWR die Approbation erhalten können, entfallen. Staatsangehörige anderer Staaten konnten in Deutschland in der Regel nur auf der Grundlage einer eingeschränkten und zu befristenden Berufserlaubnis ärztlich tätig werden. Nunmehr ist gesetzliches Ziel, dass auch alle zugewanderten Ärztinnen und Ärzte auf der Basis der Approbation und nicht nur auf Basis einer Berufserlaubnis ihren ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben. Eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland auf der Basis einer Berufserlaubnis ist nur noch für die Gesamtdauer von höchstens 2 Jahren zulässig. Darüber hinausge- hende Erlaubnisse sind nur in wenigen gesetzlich normierten Fällen zulässig . Frage 1: Wie verläuft in der Regel das Verfahren für die Erteilung einer Berufserlaubnis für eine/n Ärztin/Arzt aus dem europäischen und aus dem nichteuropäischen Ausland? (Mit der Bitte um eine detaillierte Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte) zu Frage 1: Die weit überwiegende Mehrheit der Antragstellenden erfüllt zum Zeitpunkt des Antrages noch nicht alle Voraussetzungen für die Approbationserteilung (insbesondere erfolgreiche Teilnahme am Fachsprachtest Niveau C1 und im Fall von Drittstaatsausbildungen der Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung bzw. die erfolgreiche Ablegung der Kenntnisprüfung). Um diesen Antragstellenden dennoch eine zeitnahe Tätigkeitsaufnahme zu ermöglichen , wird diesen auf Antrag und bei Erfüllung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen eine Berufserlaubnis erteilt, die zu befristen ist, für eine bestimmte Einrichtung im Land Brandenburg ausgestellt wird und je nach Einzelfall mit verschiedenen Auflagen versehen wird. Verfahrensschritte im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG): 1. Allgemeine Hinweise Eingangsbestätigung des Antrages auf Erteilung der ärztlichen Approbation und/oder einer Berufserlaubnis als Ärztin bzw. Arzt o mit umfassenden Hinweisen – soweit nicht bereits im Vorfeld einer Antragstellung bereits übermittelt zum Anerkennungsverfahren, zum i.d.R. erforderlichen Fachsprachtest einschließlich Hinweisen zu einer möglichen finanziellen Förderung der entsprechenden Kosten und zu der eventuell erforderlichen Kenntnisprüfung sowie o unter Angabe der noch beizubringenden Antragsunterlagen und o je nach Einzelfall weiteren Erläuterungen; Beratungsgespräch, ggf. auch mehrfach entsprechend des Wunsches der Antragstellenden bzw. des Erfordernisses aus behördlicher Sicht; Ggf. Nachfordern, z.T. auch mehrfach, von Antragsunterlagen bzw. Erinnerung an ausstehende Nachweise; Ggf. weitere Sachverhaltsaufklärung, z.B. o Anforderung der Verwaltungsakte anderer Bundesländer, sofern dort bereits ein Antragsverfahren anhängig bzw. eine Berufserlaubnis erteilt wurde, o Echtheitsprüfung von Dokumenten über das Auswärtige Amt, die deutsche Botschaft oder bei EU-Ausbildungen über das EU-weite elektronische Datenaustauschsystem, o fachärztliche Begutachtung bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung ; Fachsprachtest bei der Landesärztekammer vor Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis, spätestens innerhalb der ersten 3 Monate des Geltungszeitraumes der Berufserlaubnis. Teilnehmende melden sich beim LAVG an und werden seitens der Behörde entsprechend der Terminvorgaben der Landesärztekammer geladen. (Hinweis: Der Fachsprachtest kann ohne Begrenzung wiederholt werden, erfolgreiche Teilnahme wird bei evtl. Wechsel des Bundeslandes gegenseitig anerkannt); Zu allen Entscheidungen ist der Rechtsweg eröffnet, so dass auch Widersprüche und verwaltungsgerichtliche Verfahren zu bearbeiten sind. 2. Ärztliche Ausbildungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und des EWR Soweit die Ausbildung der gegenseitigen automatischen Anerkennung unterliegt und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind Approbationserteilung; Soweit die Ausbildung nicht der gegenseitigen automatischen Anerkennung unterliegen, sind bestimmte Bescheinigungen des Herkunftslandes erforderlich , wenn darüber hinaus alle Voraussetzungen erfüllt sind Approbationserteilung ; Soweit die Ausbildung nicht der gegenseitigen automatischen Anerkennung unterliegt und auch die ersatzweisen Bescheinigungen aus den Ausbildungs - bzw. Herkunftsländern nicht ausgestellt wurden (z.B. Konformitätsbescheinigungen ), ist die Ausbildung auf Gleichwertigkeit zu prüfen Verfahren s. Drittstaatsausbildungen. 3. Ärztliche Ausbildungen in sogenannten „Drittstaaten“ Vergleich der Ausbildungen an Hand von detaillierten Ausbildungsunterlagen , ggf. unter Einholung eines Sachverständigengutachtens; Bescheid über den Vergleich der Ausbildungen einschließlich Hinweisen zum weiteren Verfahren; Soweit keine wesentlichen Defizite festgestellt werden und wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind Approbationserteilung; Soweit wesentliche Defizite festgestellt werden, ist die gesetzlich vorgeschriebene Kenntnisprüfung (bzw. Eignungsprüfung bei Ausbildungen innerhalb der EU) abzulegen, die im Land Brandenburg durch eine Sachverständigenkommission der Landesärztekammer abgenommen wird. Die Teilnehmenden werden nach entsprechender Anmeldung und Terminvorgaben seitens der Landesärztekammer durch das LAVG geladen. (Hinweis: Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, evtl. Fehlversuche in anderen Bundesländern werden angerechnet). Wenn die Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt wurde und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind Approbationserteilung . Frage 2: Welchen Zeitraum nimmt dieses Verfahren in der Regel ein? zu Frage 2: Für die Bearbeitung von Anträgen auf Approbationserteilung sind gesetzliche Fristen vorgegeben: Eingangsbestätigung des Antrages einschließlich der Information über eventuell noch fehlende Unterlagen und Nachweise: 1 Monat; Entscheidung über den Antrag, wenn alle entscheidungserheblichen Nachweise vorliegen: 3 Monate, wobei diese Frist durch bestimmte notwendige Verfahrensschritte gehemmt wird, z.B. Erfordernis der Echtheitsprüfung von Dokumenten. Zum Teil können diese gesetzlichen Fristen seitens der zuständigen Behörde nicht durchgängig eingehalten werden, insbesondere wenn es krankheits- und urlaubsbedingt zu personellen Ausfällen in der zuständigen Behörde kommt. Bevorzugt bearbeitet werden in solchen Fällen Antragsverfahren, bei denen eine zeitnahe konkrete Anstellung in Aussicht steht. Da wenige Antragstellende direkt alle Approbationsvoraussetzungen erfüllen und folglich zunächst auf der Basis einer befristeten und eingeschränkten Berufserlaubnis ärztlich tätig werden möchten, die je nach Einzelfall teilweise mehrfach geändert bzw. zu verlängern ist, kann es von der ersten Antragstellung bis zur Approbationserteilung bis zu zwei Jahre und in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus dauern . Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung dieses Verfahren, auch mit Blick auf die Verfahrensdauer? zu Frage 3: Neben den Zielstellungen, zugewanderten bzw. zuwanderungswilligen Ärztinnen und Ärzten möglichst schnell die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Land Brandenburg zu ermöglichen und damit zur besseren Versorgung der Bevölkerung beizutragen , aber auch ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, sind unbedingt die Interessen des Patientenschutzes zu wahren. Sorgfältige Prüfverfahren sind somit unverzichtbar . Es muss die Gewähr gegeben sein, dass tatsächlich eine ärztliche Aus- bildung erworben wurde, diese ärztliche Ausbildung im Wesentlichen der deutschen Ausbildung gleichwertig ist und die Betreffenden auch gesundheitlich sowie persönlich geeignet und zuverlässig sind, den ärztlichen Beruf auszuüben. Daneben sind hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache unentbehrlich, um eine flüssige und Missverständnis freie Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen, ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und anderen Fachkräften zu sichern. Hier gilt es, fehlerhafte Diagnosen und Behandlungen, die evtl. auf sprachlichen Missverständnissen beruhen, auszuschließen. Die oben beschriebenen Verfahrenszeiten werden teilweise als zu lang eingeschätzt. Erhebliche positive Veränderungen werden sich nach vollständiger Umsetzung der in der Antwort auf Frage 8 benannten Maßnahmen ergeben. Geringe Einflussmöglichkeiten auf die Verfahrensdauer hat das Land in Fällen, in denen die Verfahrenslänge davon abhängt, dass die Antragstellenden selbst die Approbationsvoraussetzungen schaffen müssen. Frage 4: Wie viele Ärzte aus dem EU-Ausland haben in den Jahren 2010-2015 eine Berufserlaubnis beantragt? (Mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach Herkunftsland) a. Wie viele der Antragssteller wurden über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt? b. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden? c. Um welche Art von Medizinern handelt es sich hierbei und in welchen Praxen/ Krankenhäusern sind die Antragssteller tätig? d. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Frage 5: Wie viele Ärzte aus einem nichteuropäischen Land haben in den Jahren 2010-2015 eine Berufserlaubnis beantragt? (Mit der Bitte um tabellarische Darstellung nach Herkunftsland) a. Wie viele der Antragssteller wurden über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt? b. Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden? c. Um welche Art von Medizinern handelt es sich hierbei und in welchen Praxen/ Krankenhäusern sind die Antragssteller tätig? d. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? zu Frage 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die nachstehenden tabellarischen Aufstellungen sind nach Herkunftsländern (Staatsbürgerschaft) geordnet. Eine Reihe von Antragstellenden hat in anderen Staaten die ärztliche Ausbildung erworben, syrische Ärzte haben z.B. auch in Russland studiert. In den beiden Aufstellungen ist die Anzahl an Personen, die eine Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung beantragt haben, unabhängig davon, ob sie eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs, eine oder mehrfache Verlänge- rung/en oder Änderung/en dieser Erlaubnis oder/und die Approbation beantragt haben , mit dem Jahr der ersten Antragstellung erfasst. Bei den positiven Entscheidungen ist die Anzahl der Personen erfasst, denen zunächst eine Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit oder direkt die ärztliche Approbation erteilt werden konnte. Anerkennungsverfahren ärztlicher Ausbildungen innerhalb der EU- Mitgliedsstaaten nach Herkunftsland 2010 bis 2015 * Anträge wurden in 2010 und 2011 noch nicht gesondert erfasst, Erfassung erfolgte erst mit Einführung der bundesweiten Statistik ** Hier sind die Fälle aufgeführt, die erstmalig eine Berufserlaubnis in Brandenburg bzw. direkt die Approbation erhalten haben, d.h. keine Verlängerungen von Berufserlaubnissen und auch keine Approbationen, denen eine Berufserlaubnis vorangegangen war Anträge* Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge* Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Bulgarien - 6 - 5 2 4 8 6 2 4 2 5 14 30 Deutschland - 7 - 7 2 3 6 7 6 7 6 20 31 Frankreich - - 1 1 1 1 Griechenland - 3 - 13 5 5 10 9 3 3 2 1 20 34 Italien - 1 - 1 1 1 2 2 Kroatien - - 3 2 2 2 2 5 6 Lettland - 2 - 1 3 3 1 1 2 2 4 6 13 Litauen - 4 - 3 2 5 3 3 3 2 3 11 17 Niederlande - - 1 1 1 1 2 Österreich - 11 - 6 5 4 4 5 3 4 2 13 14 43 Polen - 13 - 16 16 12 15 15 21 16 13 1 65 73 Portugal - - 1 1 1 1 2 8 4 10 Rumänien - 26 - 11 15 12 18 19 4 2 13 50 70 Schweden - - 1 0 1 Slowakei - 5 - 8 3 3 2 2 5 5 1 1 11 24 Slowenien - - 1 1 2 2 1 4 3 Tschechische Republik - 5 - 5 5 5 4 4 1 2 10 21 Ungarn - 2 - 2 1 1 3 2 1 4 8 Zypern - 1 - 1 1 1 1 3 Gesamt - 86 - 79 62 60 81 79 54 52 46 36 243 392 Gesamt Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Gesamt Anträge Jahr/Land 20152010 2011 2012 2013 2014 Anerkennungsverfahren ärztlicher Ausbildungen in Drittstaaten nach Herkunftsland 2010 bis 2015 * Anträge wurden in 2010 und 2011 noch nicht gesondert erfasst, Erfassung erfolgte erst mit Einführung der bundesweiten Statistik Gesamt Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Anträge Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Berufserlaubnis bzw. Approbation ** Afghanistan - - 1 1 0 Ägypten - 1 - 1 1 1 4 4 3 3 4 2 12 12 Albanien - - 3 2 2 1 2 4 1 7 5 14 13 Argentinien - 1 - 1 1 1 1 1 1 1 1 4 5 Armenien - - 1 2 2 2 1 1 1 5 5 Aserbaidschan - - 1 2 3 1 1 6 3 1 2 10 10 Australien - - 1 0 1 Belarus/Weißrussland - - 2 2 2 3 2 1 1 1 6 8 Bosnien und Herzegowina - 4 - 5 1 1 2 2 1 1 1 4 14 Brasilien - 1 - 2 0 3 Chile - - 1 1 1 1 2 2 China - - 1 1 1 1 Costa Rica - - 1 0 1 Dominikanische Republik - - 1 1 1 1 2 2 Ecuador - - 1 1 1 1 2 2 Georgien - - 1 1 1 4 2 3 2 8 6 Ghana - 1 - 0 1 Honduras - - 1 1 1 2 1 Indien - - 1 1 1 2 1 Indionesien - 1 - 0 1 Iran - 2 - 3 3 2 2 2 2 1 7 10 Israel - 1 - 3 3 3 1 1 1 5 8 Japan - - 2 1 1 1 3 Jemen - 5 - 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 10 Jordanien - 1 - 2 2 3 2 3 3 1 9 8 Kamerun - - 1 0 1 Kasachstan - 1 - 4 1 1 1 1 2 7 Kenia - - 1 0 1 Kirgisistan - - 1 1 1 1 2 2 4 Kolumbien - - 2 2 2 2 5 4 9 8 Kosovo - 4 - 2 3 4 5 4 5 6 2 2 15 22 Kuweit - - 1 1 1 2 1 Libanon - 1 - 1 1 1 2 Libyen - 1 - 1 1 1 1 1 2 1 2 6 5 Mauretanien - - 1 1 1 1 Mauritius - - 2 1 1 2 2 Mazedonien - 2 - 3 3 6 3 2 3 4 12 14 Mexiko - 1 - 2 1 1 1 1 2 5 Mongolei - 1 - 1 1 1 2 Montenegro - - 2 1 1 1 3 Nicaragua - - 1 1 1 1 Pakistan - - 1 1 0 Palästina - - 1 1 3 1 1 1 2 3 7 6 Peru - 1 - 2 2 2 3 Republik Korea - - 2 2 2 2 4 Republik Moldau - 4 - 1 3 3 1 1 1 1 2 3 7 13 Russische Föderation - 11 - 2 9 10 8 11 7 2 5 6 29 42 Saudi-Arabien - - 6 2 1 4 5 1 6 13 Serbien - 1 - 3 3 3 3 10 9 9 7 25 23 Sri Lanka - 1 - 4 0 5 Südafrika - - 2 2 2 2 Sudan - - 1 1 1 1 1 1 3 3 Syrien - 7 - 1 10 12 9 7 9 3 7 2 35 32 Taiwan - 1 - 4 0 5 Thailand - - 0 0 Tunesien - - 1 1 1 1 5 3 7 5 Türkei - 1 - 1 1 3 3 1 1 1 1 6 7 Ukraine - 2 - 1 1 1 1 10 6 10 9 22 19 Usbekistan - - 1 1 1 1 2 Venezuela - - 1 2 1 2 2 Vereinigte Arabische Emirate - 1 - 2 2 2 3 Vereinigte Staaten - - 2 1 1 1 3 Vietnam - - 1 1 1 2 1 Gesamt - 59 - 64 63 66 73 75 97 67 87 69 320 400 Gesamt Anträge Jahr/Land 20152010 2011 2012 2013 2014 ** Hier sind die Fälle aufgeführt, die erstmalig eine Berufserlaubnis in Brandenburg bzw. direkt die Approbation erhalten haben, d.h. keine Verlängerungen von Berufserlaubnissen und auch keine Approbationen, denen eine Berufserlaubnis vorangegangen war zu a: Dies wird nicht erfasst, da es für die Bearbeitung unerheblich ist. zu b: siehe vorstehende Tabellen zu c: Es handelt sich bei den Antragstellenden zum Teil um Berufsanfängerinnen und -anfänger, aber auch um berufserfahrene Ärztinnen und Ärzte, die in den verschiedensten Fachgebieten tätig waren. Eine gesonderte Erfassung hierzu erfolgt nicht. Die zugewanderten Ärztinnen und Ärzte werden weit überwiegend in Kliniken tätig, nur vereinzelt wird die Tätigkeitsaufnahme im ambulanten Bereich angestrebt. Auch eine gesonderte Erfassung der aufnehmenden Einrichtungen erfolgt nicht; nachfolgend eine Übersicht der 10 Kliniken, in denen in den Jahren 2012 bis 2015 am häufigsten die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden sollte: 1. Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH 2. Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH Perleberg 3. Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH 4. Helios Klinikum Bad Saarow GmbH 5. Elbe-Elster Klinikum GmbH 6. Klinikum Niederlausitz GmbH 7. Asklepios Klinikum Uckermark Schwedt/Oder 8. Brandenburg Klinik GmbH Bernau bei Berlin 9. Asklepios Fachklinikum Brandenburg 10. KMG Klinikum Mitte GmbH - Klinikum Wittstock zu d: Ablehnende Entscheidungen ergehen selten, eher nehmen die Antragstellenden nach umfassender Beratung ihren Antrag zurück, reisen z.T. in ihre Herkunftsländer zurück oder siedeln innerhalb Deutschlands um. Dies sind bundesweit zu beobachtende Prozesse. Sofern die Antragstellenden (noch) nicht alle Voraussetzungen für eine Erlaubnisbzw . Approbationserteilung erfüllen, werden diese seitens des LAVG umfassend beraten und das Verfahren ggf. bis zum Nachweis der Voraussetzungen, z.B. eines Mindestmaßes an deutschen Sprachkenntnissen, ausgesetzt. Gründe für mögliche Ablehnungen sind: Die Antragstellenden weisen keine abgeschlossene ärztliche Ausbildung nach. (Verweis auf Fortsetzung des Medizinstudiums in Deutschland unter Anrechnung der ausländischen Studienleistung); Die Antragstellenden weisen keine der deutschen ärztlichen Ausbildung annähernd vergleichbare Ausbildung nach, z.B. ausländische Ausbildung begrenzt auf Ayurveda; Die Antragstellenden reichen trotz mehrfacher Erinnerung die erforderlichen Dokumente nicht ein und reagieren nicht auf diese Erinnerungen. Frage 6: Sind der Landesregierung Probleme bei der Erteilung von Approbationen bekannt? Wenn ja, um welche Probleme handelt es sich und welche praktikable Lösung schlägt die Landesregierung vor, um ausländische Antragssteller auf dem Weg zur Berufserlaubnis zu unterstützen? zu Frage 6: Verzögerungen bei der Erteilung einer Berufserlaubnis und/oder der Approbation ergeben sich häufig daraus, dass die Antragstellenden beizubringende Unterlagen nur schrittweise, in einfacher Kopie oder auch nicht mehr aktuelle gesetzlich geforderte Nachweise vorlegen und somit wiederholte Nachforderungen und auch persönliche Beratungsgespräche notwendig sind. Die erforderlichen Voraussetzungen einschließlich verschiedener Hinweisblätter werden allen Anfragenden beim ersten Kontakt übermittelt . Sofern Antragstellende z.B. fluchtbedingt oder aus anderen nicht zu vertretenden Gründen Unterlagen nicht vorlegen können, werden diesen Betroffenen alternative Optionen im Anerkennungsverfahren aufgezeigt; die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (noch) nicht haben. Antragstellende können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung der Kosten ihrer sprachlichen Qualifikation und für die Ablegung der erforderlichen Sprachprüfungen über das IQ Netzwerk des Landes Brandenburg erhalten. Alle Antragstellenden werden seitens des LAVG hierauf hingewiesen; die zur Bewertung ihrer ausländischen ärztlichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsdokumente aus Zeit- und Kostengründen nicht vorlegen, die alternativ mögliche Kenntnisprüfung aber nicht ablegen möchten. Die Erteilung der Approbation verzögert sich teilweise auch dadurch, dass Ärztinnen und Ärzten, die sich zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes zur entsprechenden Kenntnisprüfung angemeldet haben, kein zeitnaher Termin angeboten werden kann. Die Kenntnisprüfungen führt die Landesärztekammer im Auftrag des LAVG durch. Derzeit stehen nicht genügend Fachprüferinnen und -prüfer zur Verfügung. Zur Lösung dieses Problems hat das LAVG bereits Kontakt mit der Medizinischen Hochschule Theodor Fontane aufgenommen und um Unterstützung gebeten. Im Ergebnis werden zeitnah Professorinnen und Professoren dieser Hochschule und weitere Dozenten durch die Behörde als Fachprüferinnen und -prüfer bestellt werden können und sich somit die Problematik voraussichtlich noch in 2016 lösen lassen. Betroffenen Ärztinnen und Ärzten wurde aber stets eine eventuell erforderliche Verlängerung ihrer Berufserlaubnis erteilt, um eine Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit zu vermeiden; dass die Überprüfung der ausländischen ärztlichen Ausbildung auf wesentliche Gleichwertigkeit zu der deutschen Ausbildung anhand von Ausbildungsdokumenten äußerst zeitaufwändig ist und teilweise externe Sachverständige einbezogen werden müssen. Diese Problematik wird sich mit der Arbeitsaufnahme der Zentralen Gutachtenstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der KMK (s.a. Antwort auf Frage 8.) schrittweise deutlich verbessern. Weitere Verzögerungen ergeben sich auf Grund der Vielzahl an Anfragen und Anträgen , die teilweise zeitgleich in mehreren Bundesländern gestellt und folglich bearbeitet werden und somit zu Lasten derjenigen Antragstellenden gehen, die tatsächlich in Brandenburg ihre Tätigkeit aufnehmen wollen. Nach Auskunft der zuständigen Stellen anderer Bundesländer ist dies ein bundesweites Problem. Hierzu prüft die Zentrale Gutachtenstelle bei der ZAB aktuell, ob eine Datenbank aufgebaut werden kann, in der die Länderbehörden Antragstellende aufnehmen, um den Behörden untereinander die Möglichkeit zu geben, die Zuständigkeit für das Verfahren zu klären. Frage 7: Ist das Verfahren zur Erteilung einer Berufserlaubnis in allen Bundesländern identisch? Wenn nein, worin unterscheiden diese sich? zu Frage 7: Die Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs und der Approbation als Ärztin bzw. Arzt nach einer im Ausland erworbenen ärztlichen Ausbildung basieren auf bundesgesetzlicher Grundlage der Bundesärzteordnung i.V.m. der Approbationsordnung für Ärzte. Die Anerkennungsverfahren sind in den Ländern vergleichbar. Die zuständigen Approbationsbehörden der Bundesländer tauschen sich hierzu regelmäßig aus. Frage 8: Plant die Landesregierung an dem bisherigen Prozess für eine Berufserlaubnis Änderungen vorzunehmen, um das Verfahren zu vereinfachen oder zu beschleunigen? zu Frage 8: Wie oben dargelegt sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis und der Approbation bundesrechtlich geregelt, so dass grundlegende Änderungen nicht zulässig sind. Um die Verfahren zu beschleunigen und die Entscheidungen der Approbationsbehörden in den verschiedenen Bundesländern über die Beurteilung der verschiedensten ausländischen Qualifikationen einheitlich und rechtssicherer zu gestalten, haben die Bundesländer, so auch Brandenburg, eine Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister geschlossen. Diese Gutachtenstelle wird voraussichtlich noch im Sommer 2016 die Tätigkeit schrittweise aufnehmen und auf Anforderung der Behörden im Rahmen der Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen zu folgenden Punkten Unterstützung geben: Echtheitsprüfung von Ausbildungsdokumenten; Bestimmung des deutschen Referenzberufes; Detaillierte Gutachten zur Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung unter Darstellung ggf. vorhandener wesentlicher Unterschiede; Daneben wird die Gutachtenstelle über ihre erstellten Gutachten eine Datenbank aufbauen, um den Behörden in Vergleichsfällen eine rasche Entscheidung zu ermöglichen. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung der für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständigen Stellen bewusst. Deshalb hat der Ministerpräsident gemeinsam mit den anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen eines Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 zugesagt, die für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen angemessen auszustatten, um die zu erwartende Steigerung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen zügig und kompetent zu bearbeiten . Frage 9: Wirbt das Land Brandenburg als möglicher Standort für medizinische Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise im In- und Ausland? Wenn ja, wo und wofür? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 9: Die zentralen Partner der Gesundheitsversorgung in Brandenburg haben im Internet Antworten auf Fragen und viele andere Themen rund um die Ärzteausbildung bzw. - weiterbildung und ihre Berufs- und Lebensaussichten im Land Brandenburg unter www.arzt-in-brandenburg.de zusammengefasst. Auch bei den medizinischen Berufen bemüht die Landesregierung sich seit längerem um die Nachwuchssicherung. Kammern, Körperschaften, Verbände und die Landesregierung haben in den letzten Jahren ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen die vorstrukturierten Weiterbildungsprogramme für Fachärztinnen und Fachärzte in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer ebenso wie die Kooperation bei der Medizinerausbildung mit der Charité und der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Für die Pflegekräfte wurden neue Karrierechancen bis hin zur Möglichkeit der akademischen Ausbildung an der BTU Cottbus-Senftenberg eröffnet. Zudem ist die strategische Partnerschaft des Landes Brandenburg mit der Charité im gegenseitigen Interesse. Brandenburger Krankenhäuser profitieren von den angehenden Medizinerinnen und Medizinern im praktischen Jahr (PJ). Den Studierenden und der Charité kommt die hohe Lehrqualität in Brandenburg zu Gute. Die praktische Ausbildung Studierender an brandenburgischen Krankenhäusern ist für beide Seiten, sowohl für die Studierenden als auch die Ausbildungsstätten, wichtig. Immerhin werden zurzeit rund 100 Studierende der Charité an zehn Brandenburger Lehrkrankenhäusern im Praktischen Jahr ausgebildet. Seit 2010 stellen sich die akademischen Lehrkrankenhäuser aus Brandenburg jährlich zweimal in der Charité den Studierenden vor, die für ihr PJ ein Partnerkrankenhaus suchen. Für Brandenburg wird diese erfolgreiche Kooperationsform durch die Landeskrankenhausgesellschaft organisiert. Einen umfassenden Überblick über alle akademischen- und nichtakademischen Ausbildungsangebote im Bereich der Gesundheitswirtschaft ist zu finden unter „Wegweiser Akademische Fachkräfte“ für Brandenburg (http://www.wegweiserbb .de/) und in nachfolgenden Publikationen: Studie „Einrichtungsbefragung zur Situation in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in Berlin-Brandenburg“, „Studium Gesundheit in Berlin und Brandenburg“, „Ausbildung Gesundheit in Berlin und Brandenburg “ sowie auf der jährlich stattfindenden „Messe Gesundheit als Beruf“. All dies sind Angebote, die Menschen mit entsprechenden Berufen und Ausbildungswünschen nach Brandenburg bringen können und sollen.