Datum des Eingangs: 05.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4545 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1787 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4251 Glyphosat in Brandenburg - Rückstände in Lebens- und Futtermitteln, in Grund- und Oberflächengewässern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller Bei Glyphosat handelt es sich um das meist verkaufte Pflanzenschutzmittel weltweit. Es findet auch in Brandenburg breite Anwendung - im privaten Bereich dürfte sich dies lediglich auf ein Prozent der insgesamt eingesetzten Menge belaufen, der Großteil wird in der Landwirtschaft eingesetzt. Seine Wirkung auf Menschen und Tiere ist hoch umstritten: 2015 hat das Krebsforschungsinstitut der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die International Agency for Research on Cancer (IARC), Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Weltweit wurden Rückstände des Pflanzenschutzmittels bereits in erheblichem Maße in Lebens- und Futtermittelproben sowie in Grund- und Oberflächengewässern gefunden. Bei einer Untersuchung der Umweltschutzverbände NABU und BUND im Jahre 2013 konnte in vielen – vor allem ackernahen – Gewässern in Brandenburg Glyphosat nachgewiesen werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) beprobt Grund- und Oberflächengewässer auf ein Spektrum gängiger Pflanzenschutzmittel, einschließlich Glyphosat, während das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Futtermittel auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Ernteprodukte (Lebensmittel) werden durch die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise beprobt. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und weil in der Regel nur Überschreitungen der Grenzwerte veröffentlicht werden, ist nicht in Gänze bekannt , in welchem Ausmaß Glyphosat und sein Hauptabbauprodukt AMPA bei diesen Proben gefunden wurden. Ebenso wenig ist bekannt, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirksam zu reduzieren. Ein diesbezüglicher Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Brandenburger Landtag wurde am 10. März 2016 abgelehnt .1 I Rückstände von Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln Frage 1: Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln wurden in den Jahren 2011 bis 2015 durchgeführt? Frage 2: Welche Lebensmittel bzw. Futtermittel wurden in diesem Zeitraum getestet? zu Frage 1 und 2: Im Lebensmittelbereich liegen für den genannten Zeitraum keine Untersuchungsergebnisse vor. Allerdings wurde im Spätherbst 2015 eine Verdachtsprobe Honig (Tracht Kornblume) zur Untersuchung an ein Labor der Norddeutschen Kooperation amtlicher Labore (NOKO) übersandt. Das Untersuchungsergebnis liegt seit Februar 2016 vor und weist eine erhebliche Überschreitung des Höchstgehaltes (Ergebnis 5,1 mg/kg Glyphosat) auf. Die zuständige Behörde ordnete die Vernichtung des Honigs an und informierte den zuständigen Pflanzenschutzdienst. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die amtliche Probenahme auf Grund eines von einem Imker geäußerten Verdachtes einer möglichen Belastung seines Honigs durch die vermutete Glyphosatanwendung zur Unkraut- und damit auch Kornblumenbekämpfung durch Landwirte, die die umliegenden Flächen landwirtschaftlich bewirtschaften, erfolgte. Im Land Brandenburg sind bisher keine weiteren Untersuchungen von Honig auf Glyphosat durchgeführt worden. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über die Belastung von Honig mit Glyphosat in Deutschland vor. Gegenwärtig arbeitet das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) daran, die Untersuchungen sowohl für Obst und Gemüse als auch für Futtermittel, Getreide und Hülsenfrüchte im LLBB selbst durchführen zu können. Es ist vorgesehen, die Methode für Obst und Gemüse im 2. Halbjahr 2016 in die Routine übernehmen zu können. Für Futtermittel, Getreide und Hülsenfrüchte soll dies für 2017 erfolgen. Futtermitteluntersuchungen werden in der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Hameln durchgeführt. Im Zeitraum 2011 bis 2015 wurden in Brandenburg 78 amtliche Futtermittelproben auf Glyphosatrückstände bzw. AMPA untersucht. Diese Proben wurden hauptsächlich von den Überwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gezogen, weil diese für die amtliche Futtermittelüberwachung der Primärerzeuger/Landwirte zuständig sind. Der Wirkstoff Glyphosat ist in den Vorgaben der zu analysierenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor ((2011) bzw. des Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 zur amtlichen 1 Moratorium für Glyphosat – jetzt alles gegen die Hintergrundbelastung der Bevölkerung unternehmen, Drucksache 6/3597 Überwachung von Futtermitteln enthalten und wurde in die risikoorientierte Untersuchung von Einzelfuttermitteln einbezogen. Die untersuchten Futtermittelarten sind aus der Tabelle der Antwort zu Frage 3 ersichtlich . Frage 3: Was waren die Ergebnisse der Beprobung? Kam es zur Überschreitung des jeweiligen Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe? zu Frage 3: Die Ergebnisse der Glyphosat- und AMPA-Untersuchungen der amtlichen Futtermittelüberwachung für die einzelnen Jahre sind in der Tabelle aufgeführt. Im Berichtszeitraum waren keine Höchstwertüberschreitungen zu verzeichnen. In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind für Lebensmittel, Getreide und Einzelfuttermittel (lebensmittelidentische Matrizes) produktgruppenspezifische Höchstgehalte festgelegt. So sind z. B. für Sojabohnen, Gerste, Roggen, Maiskörner, Roggen Glyphosat -Höchstgehalte von jeweils 20 mg/kg (Originalsubstanz), für Weizen in Höhe von 10 mg/kg (Originalsubstanz) festgelegt. Für Mischfuttermittel existieren bisher keine Höchstwerte. Tabelle: Untersuchungsergebnisse zu Glyphosat und AMPA der amtlichen Futtermittelüberwachung in Brandenburg von 2011 bis 2015 Jahr Futtermittel Glyphosat [mg/kg] AMPA [mg/kg] 2011 Weizen < 0,01 < 0,01 Körnermais < 0,01 < 0,01 Körnermais < 0,01 < 0,01 Weizen < 0,01 < 0,01 2012 Sonnenblumenextraktionsschrot < 0,01 < 0,01 EF f. Milchkühe 0,647 < 0,01 Sojaschrot (GVO) 1,45 0,929 Gerste < 0,01 3,55 Roggenschrot <0,01 < 0,01 Getreide 0,54 < 0,010 Triticale < 0,010 < 0,010 Hafer < 0,010 < 0,010 Sonnenblumenkerne < 0,010 < 0,010 Haferschälkleiepellets 0,47 < 0,010 Hafer < 0,010 < 0,010 Körnermais 0,035 < 0,010 Weizenstroh < 0,010 < 0,010 2013 Triticaleschrot 0,249 < 0,01 Maisschrot 0,054 < 0,01 Sojaschrot 1,05 0,54 Triticaleschrot 0,139 < 0,010 Getreideschrot <0,01 <0,01 Rapsextraktionsschrot 0,11 <0,01 Sonnenblumenkerne <0,01 <0,01 Haferflocken <0,01 <0,01 Haferflocken <0,01 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Quetschhafer <0,01 <0,01 2014 Getreideschrot 0,31 <0,01 Sojaextraktionsschrot (GVO) 1,36 1,16 Hafer <0,01 <0,01 Sojaextraktionsschrot (GVO) 1,61 0,61 Weizen <0,01 <0,01 Erbsen <0,01 <0,01 Rapssamen <0,01 <0,01 Roggen <0,01 <0,01 Roggen <0,01 <0,01 Gerste 3,88 <0,01 Maisschrot/Futtermais <0,01 <0,01 Sonnenblumenkerne mit Schale <0,01 <0,01 Rapssamen <0,01 <0,01 Weizenkleie <0,01 <0,01 Hafer <0,01 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Rapsextraktionsschrot 0,37 <0,01 Rapssamen <0,01 <0,01 Sonnenblumenkerne mit Schale <0,01 <0,01 Hafer <0,01 <0,01 Triticale <0,01 <0,01 Sojaextraktionsschrot (GVO) 0,61 0,20 Weizen <0,01 <0,01 Hofmischung für Milchrinder 0,05 <0,01 2015 Roggenschrot <0,01 <0,01 Rapsextraktionsschrot 0,17 <0,01 Weizen 0,06 <0,01 Rapsextraktionsschrot 0,11 <0,01 Sojaextraktionsschrot 1,08 0,57 Hafer <0,01 <0,01 Gerste 1,60 <0,01 Weizen 4,47 0,03 Gerste <0,01 <0,01 Alleinfutter für Mastschweine > 0,09 0,01 Erbsen <0,01 <0,01 Erbsen 0,09 0,01 Weizen <0,01 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Roggen <0,01 <0,01 Rapssamen <0,01 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Gerste 1,67 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Weizenkleie 0,02 <0,01 Weizen <0,01 <0,01 Erbsen <0,01 <0,01 Rapssamen <0,01 <0,01 Gerste <0,01 <0,01 Roggen <0,01 <0,01 Gerste 6,09 0,01 Frage 4: Wie viele Proben von gentechnisch veränderter Soja wurden genommen und welche Ergebnisse liegen vor? Kam es zur Überschreitung des Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe? zu Frage 4: Aus o. a. Tabelle ist ersichtlich, dass von sechs untersuchten Proben Sojaextraktionsschrot bei vier Proben gentechnische Veränderungen deklariert waren (farblich gekennzeichnet). Der Höchstgehalt gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in keinem Fall überschritten. Frage 5: Von wem wird das im Jahr 2014 verhängte Teilverbot der Sikkation untersucht und überprüft? Wie werden diese Überprüfungen durchgeführt? Wie hoch waren die jeweils gemessenen Rückstände? Kam es zur Überschreitung des Grenzwerts; wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe und welche Konsequenzen hatte dies? zu Frage 5: Der Pflanzenschutzdienst des LELF kontrolliert die oben genannte Anwendungsbeschränkung im Rahmen der Fachrechts- und CrossCompliance (CC)-Kontrollen. Ge- genstand der Fachrechtskontrollen sind diesbezüglich auch visuelle Kontrollen zum oben genannten Verbot. Es wurden keine Verstöße festgestellt. II Rückstände von Glyphosat in Grund- und Oberflächengewässern Frage 6: Wie viele Proben auf Glyphosat- bzw. AMPA-Rückstände aus Grund- und Oberflächengewässern wurden in den Jahren 2011 bis 2015 untersucht? Frage 7: Was sind die Ergebnisse? Frage 8: Was sagen die Ergebnisse über die Verbreitung von Glyphosat und AMPA in Grund- und Oberflächengewässern aus, und welche Entwicklung ist aus den Messergebnissen ablesbar? zu Frage 6 bis 8: Das Einsatzspektrum von Glyphosat ist vielfältig (z. B. Bahngleise, Siedlungsbereiche , industriell genutzte Flächen, Landwirtschaft). AMPA tritt dabei als Hauptabbauprodukt von Glyphosat auf. Rückschlüsse von einzelnen Messergebnissen auf konkrete Quellen und Zeitpunkte des Eintrages von Glyphosat und AMPA in die Gewässer sind kaum möglich. Die Messergebnisse beziehen sich auf Grund- und Oberflächenwasser, nicht auf Trinkwasser. 1. Grundwasseranalysen: Für den Parameter AMPA existieren weder ein gesetzlich vorgegebener Schwellenwert (z. B. nach der Grundwasserverordnung – „die Konzentration eines Schadstoffes im Grundwasser, der zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt wird“) bzw. Grenzwert (in Gesetzen und Verordnungen politisch festgelegte Höchstkonzentrationen) noch ein gesundheitlicher Orientierungswert (fachliche Empfehlungen ohne rechtliche Fixierung). Im Zeitraum 2011 bis 2014 wurden insgesamt 1.313 Grundwasserproben jeweils auf Glyphosat und auf AMPA analysiert. Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2015 sind derzeit noch nicht verfügbar. Hinsichtlich Glyphosat wurde von 56 Proben mit Werten über der Bestimmungsgrenze von 0,03 bis 0,05 µg/l (kleinste Konzentration, die quantitativ hinreichend sicher bestimmt werden kann) bei 20 Proben eine Überschreitung des in der Grundwasserverordnung genannten Schwellenwertes von 0,1 µg/l für diesen Verschmutzungsindikator festgestellt (entspricht 1,5 % aller Proben). Hinsichtlich der Analysenergebnisse von AMPA lagen in 178 Proben die Gehalte über der Bestimmungsgrenze (0,03 - 0,05 µg/l). Dieses betrifft einen Anteil von 13,6 % aller untersuchten Proben. Der Nachweis beider Stoffe im oberflächennahen Grundwasser erfolgte über weite Bereiche des Landes Brandenburg. Dabei handelt es sich überwiegend um Einmalfunde , d. h., es liegt keine Fundbestätigung in weiteren Proben dieser Grundwassermessstellen zu einem anderen Zeitpunkt vor. Eine Zunahme der Nachweise über die Jahre ist nicht erkennbar. Für die Auswertung der Nachweise ist zu berücksichtigen , dass in Brandenburg weniger als ein Fünftel der Grundwassermessstellen Filtertiefen geringer als 5 m aufweisen. Bei über der Hälfte der Messstellen wird das Grundwasser aus einer Filtertiefe größer als 10 m entnommen und beprobt. Hier sind die Sickerwasserraten und Verweilzeiten dementsprechend länger. 2. Oberflächenwasseranalysen: Für Glyphosat und AMPA in Oberflächengewässern gibt es keine gesetzlichen Umweltqualitätsnormen . Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat für die Gewässerüberwachung für AMPA einen Orientierungswert von 96 μg/l empfohlen und für Glyphosat eine Umweltqualitätsnorm von 25 μg/l vorgeschlagen. Dieser LA- WA-Wert wird in Brandenburg zur Gefährdungsabschätzung herangezogen. Glyphosat wurde von 2010 bis 2012 an insgesamt 30 Messstellen 12 x im Jahr in Fließgewässern untersucht. In 4 Oberflächengewässern von 7 untersuchten wurde eine kontinuierliche Belastung mit Glyphosat festgestellt. Die Glyphosatbefunde wiesen Konzentrationen von < 0,05 µg/l (Bestimmungsgrenze) bis 7,33 µg/l auf. Sie liegen damit deutlich unter dem in Brandenburg angewandten Gefährdungswert. An drei Messstellen wurden 2013 bis 2015 Einzelfunde registriert. Frage 9: Wurden auch Proben von Abwässern aus Kläranlagen genommen? Von wem und mit welchen Ergebnissen? zu Frage 9: Es wurden keine Abwasserproben aus Kläranlagen entnommen und untersucht. Frage 10: Gab es auch Untersuchungen von Niederschlagswasser? Von wem und mit welchen Ergebnissen? zu Frage 10: Es gab keine Untersuchungen von Niederschlagswasser. III Förderung des Einsatzes von Glyphosat im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen Frage 11: Fließen bzw. flossen Mittel aus Agrarumweltmaßnahmen in die direkte oder indirekte Förderung des Glyphosateinsatzes? Frage 17: Wird die Landesregierung sicherstellen, dass im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen der Einsatz von Glyphosat ausgeschlossen ist und wenn ja, wie und wann wird sie dies tun? zu Frage 11 und 17: Der Einsatz von Glyphosat wird weder direkt noch indirekt aus Mitteln von Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Frage 12: Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Mittel in den Jahren 2011 bis 2015 abgerufen und mit welcher Begründung? Frage 13: Wie viele Betriebe wurden gefördert? Wie viele Betriebe waren dies, bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe (in Prozent)? Frage 14: Welche Größe hatten die geförderten Flächen (bitte in Hektar angeben)? zu Frage 12 bis 14: Entfällt IV Maßnahmen der Landesregierung zur Glyphosat-Reduktion Frage 15: Strebt die Landesregierung eine Minderung des Glyphosat-Einsatzes in Brandenburg an und welche Maßnahmen wird sie dazu veranlassen? zu Frage 15: Für Glyphosat gilt wie für alle anderen zugelassenen Pflanzenschutzmittel, dass der Einsatz generell auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Zu den Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes des LELF gehört es, auf der Basis von Informationen, Hinweisen , Beratung und Kontrollen auf die Einhaltung dieser Anforderung hinzuwirken. Frage 16: Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Landesregierung bekannt und welche finden ihre Unterstützung? zu Frage 16: Die Agrarministerkonferenz befasst sich regelmäßig mit diesen Fragen und hat auch am 30.08.2013 auf ihrer Tagung in Würzburg einen entsprechenden Beschluss gefasst . Die Studie „Folgenabschätzung zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Glyphosat “ des Julius Kühn – Institutes gibt Empfehlungen für die Minderung des Glyphosateinsatzes . Diese Empfehlungen werden mitgetragen und finden ihren Niederschlag in den Beratungen der landwirtschaftlichen Betriebe. Das gilt insbesondere dafür, Glyphosat nicht als Standardmaßnahme in Ackerbaulichen Anbausystemen vorzusehen. Frage 18: Wird die Landesregierung per Erlass dafür Sorge tragen, dass Glyphosat auf Landesflächen und öffentlichen nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen verboten wird? zu Frage 18: Für die Anwendung von Glyphosat oder anderen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf Landesflächen gelten die gleichen Anforderungen wie auf Flächen, die nicht im Landeseigentum sind. Die Anwendung von Glyphosat oder anderen Herbiziden auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot werden auf Antrag und nach Einzelfallprüfung durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erteilt. Grundsätzlich wird auf öffentlichen vollversiegelten Flächen keine Anwendung von Glyphosat genehmigt. Frage 19: Sieht die Landesregierung nach den Erkenntnissen der WHO, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ist, Bedarf für Schulungen für die AnwenderInnen von Glyphosat und entsprechend neue Informationspflichten im Rahmen der Ausbildung von LandwirtInnen und GärtnerInnen sowie GrünpflegerInnen? zu Frage 19: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilt bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Auflagen und Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Anwendern, Verbrauchern und der Umwelt. Das gilt auch für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat. Diese Vorschriften, deren Einhaltung eine sichere Verwendung gewährleistet, müssen vom Hersteller auf der Packung abgedruckt werden. Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden, müssen über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und prakti- schen Fertigkeiten verfügen (Pflanzenschutzsachkunde gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz ). Die Schulung zur Pflanzenschutzsachkunde ist Bestandteil der Ausbildung von LandwirtInnen, GärtnerInnen und GrünpflegerInnen. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zum Krebsrisiko von Glyphosat verwiesen. Frage 20: Hat die Landesregierung die Studie des Julius-Kühn-Instituts zum Glyphosat- Verzicht in Deutschland ausgewertet und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? zu Frage 20: Die Studie wurde ausgewertet. Ihre Ergebnisse fließen in die Schulungen der landwirtschaftlichen Betriebe des Landes ein.