Datum des Eingangs: 20.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/456 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 142 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/329 Gesundheitsgefahr durch verseuchte Wasserzähler Wortlaut der Kleinen Anfrage 142 vom 22.12.2014: Wasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt und wird als solches in Deutschland streng geprüft und überwacht. In mehreren Wasserverbänden wurden aktuell Verseuchungen von fabrikneuen Wasserzählern mit dem gesundheitsgefährdetem Erreger Pseudomonas aeroginosa festgestellt. Dieser soll vornehmlich für ältere und schwächere Menschen sowie Kindern eine Bedrohung darstellen. Mögliche Erkrankungen können aber generell nicht ausgeschlossen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über die aufgetretenen Fälle von Pseudomonia ae- roginosa? 2. Wie viele Personen sind betroffen? 3. Wie und in welchem Umfang ist die Bevölkerung über diese Bedrohung informiert worden? 4. Welche Anzahl an möglicher Weise befallenen Wasserzählern ist bereits verbaut worden? 5. Wie werden diese nachträglich überprüft und keimfrei gemacht? 6. Wie viele Tage nach Einbau eines befallenen Wasserzählers wurden die betroffenen Hauseigentümer informiert bzw. der betroffene Zähler ausgetauscht? 7. Erhält der jeweilige Hauseigentümer eine detaillierte Information über die mögliche Gefährdung ? 8. Auf welchem Wege kann zukünftig ein derartiges Vorkommnis von vornherein ausgeschlossen werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vormerkung: Im September 2014 wurde in einer Kindertagesstätte in Schleswig-Holstein, die von den Hamburger Wasserwerken versorgt wird, der eingebaute Wasserzähler als Quelle für die Kontamination der Trinkwasser -Installation mit Pseudomonas aeruginosa (P. aeruginosa) identifiziert. Frage 1: Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über die aufgetretenen Fälle von Pseudomonia aerogino- sa? Zu Frage 1: Der Landesregierung sind keine Fälle im Land Brandenburg bekannt, die im Zusammenhang mit einer Kontamination von Wasserzählern als Bestandteil der Trinkwasser-Installation mit Pseudomonas aeruginosa stehen. Frage 2: Wie viele Personen sind betroffen? Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Es sind keine Personen bekannt. Frage 3: Wie und in welchem Umfang ist die Bevölkerung über diese Bedrohung informiert worden? Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den Schluss zulassen, dass eine Bedrohung der Bevölkerung des Landes Brandenburg vorgelegen hat. Eine gesonderte Information der Bevölkerung war daher auch nicht veranlasst. Frage 4: Welche Anzahl an möglicher Weise befallenen Wasserzählern ist bereits verbaut worden ? Zu Frage 4: Dazu liegen für das Land Brandenburg keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen . Frage 5: Wie werden diese nachträglich überprüft und keimfrei gemacht? Zu Frage 5: Beim Vorliegen auffälliger Befunde im Trinkwasser nach Beprobung der Trinkwasser-Installation kann im Rahmen der Ursachenaufklärung auch eine gezielte Probennahme in der Nähe des Wasserzählers erfolgen. Sollte dabei eine Verkeimung des Wasserzählers festgestellt werden, ist dieser auszuwechseln . Frage 6: Wie viele Tage nach Einbau eines befallenen Wasserzählers wurden die betroffenen Hauseigentümer informiert bzw. der betroffene Zähler ausgetauscht? Zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass im Land Brandenburg kontaminierte Wasserzähler verbaut wurden. Frage 7: Erhält der jeweilige Hauseigentümer eine detaillierte Information über die mögliche Gefährdung? Zu Frage 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 8: Auf welchem Wege kann zukünftig ein derartiges Vorkommnis von vornherein ausgeschlossen werden? Zu Frage 8: Nach Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage , zu der auch die Trinkwasser-Installation mit eingebautem Wasserzähler gehört, verpflichtet, diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben. Bei Einhaltung dieser Vorgaben kann davon ausgegangen werden, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist.