Datum des Eingangs: 05.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4563 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1666 der Abgeordneten Franz Wiese und Sven Schröder Fraktion der AfD Drucksache 6/4036 Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau sowie Bürokratiefolgekosten für Gesetze und Förderprogramme Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mitarbeiter in Ministerien, Verwaltungen, Landwirtschafts- und Wirtschaftsunternehmen sowie Bürger sind zunehmend von einer sich ausweitenden Bürokratie betroffen. Anzeichen dafür sind längere Wartezeiten und Überlastung der Verwaltungsmitarbeiter, Unsicherheiten bei Auskünften durch Verwaltungsmitarbeiter, zunehmende Entfremdung zwischen Verwaltung und Bürgern. Die Regierungs- und Verwaltungsspitzen betonen immer wieder den Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau, weil die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen der Verwaltungen immer knapper werden . Aber fast jedes neue Gesetz, jede neue Verordnung und jeder neue Verwaltungsakt zieht bei der Umsetzung „Bürokratiefolgen“ nach sich. Bei der Beantragung von Fördermitteln müssen immer mehr externe Fachleute einbezogen werden, um Förderprogramme zu erarbeiten, die Förderprogramme einer Vor-ab-Evaluation zu unterziehen, Förderrichtlinien zu erarbeiten, Fördermittel zu beantragen, erforderliche Unterlagen zu erstellen, die Fördermittel abzurufen und den Verwendungsnachweis zu erstellen. Am Ende müssen die Förderprogramme durch externe Dienstleister evaluiert werden. Während der Förderperiode und noch Jahre an dem Ende der Förderperiode kommen Kontrolleure aus den Landesverwaltungen, vom Landesrechnungshof und von den Kontrollbehörden der EU zu den Fördermittelempfängern. Das belastet die Ressourcen der Antragsteller und der Verwaltungsbehörden im Land Brandenburg. Der steigende bürokratische Aufwand führt dazu, dass sich die Beantragung von Fördermitteln für kleine Projekte mit dem beschriebenen Aufwand immer weniger lohnt. So tritt die Hauptzielgruppe der Förder- mittel, zu der Bürger, kleine Unternehmen, Vereine, Dörfer usw. gehören , zunehmend in den Hintergrund. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die Verzögerung des Beginns der Förderungen in den drei Förderperioden 2000-2006, 2007- 2013 und 2014-2020. Vorbemerkung der Landesregierung: Die vorliegende Kleine Anfrage umfasst hinsichtlich der Abwicklung der EU- Förderung aus den Hauptförderprogrammen EFRE, ESF und ELER in Brandenburg in den EU-Förderperioden 2000-2006, 2007-2013 und 2014-2020 äußerst komplexe Fragegestellungen. Insbesondere hinsichtlich der Förderperiode 2000-2006 sind Informationen zu dem mit der Abwicklung beschäftigten Personal und teilweise auch zur Struktur der nationalen Kofinanzierung nicht mehr oder nur noch mit einem im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu bewältigenden Aufwand einzuholen. Soweit die beiden Förderperioden ab 2007 betroffen sind, wird jeweils in der Antwort für jeden Fonds konkretisiert, auf welche Behörden oder Einrichtungen sich Personalangaben beziehen bzw. welche Mittel als Anhaltspunkt für die Kosten der Abwicklung zugrunde gelegt werden können. Teilweise wird in diesem Zusammenhang auf die Landesmittel oder das Personal abgestellt, die/das aus sogenannten EU-Technische Hilfe-Mitteln (TH) kofinanziert werden/wird. Dies erklärt sich daraus, dass laut EU- Verordnungen die TH-Mittel gerade zur Finanzierung der Vorbereitung, Begleitung, administrativen und technischen Hilfe, Bewertung, Prüfung und Kontrolle vorgesehen sind. Entsprechend stehen die mit TH-Mitteln kofinanzierten Landesmittel und das entsprechende Personal in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwicklung der Programme. Frage 1: Werden bei der Vorbereitung von Gesetzen/Förderprogrammen die voraussichtlichen Bürokratiefolgen (-kosten) bei der Umsetzung und Kontrolle der Gesetze / Förderprogramme berücksichtigt? Frage 2: Wenn ja, in welcher Weise. Wenn nein, ist das durch die Landeregierung geplant? Zu Fragen 1 und 2: Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) sieht vor, dass Entwürfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf ihre Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung zu überprüfen sind. Die Zentrale Normprüfstelle im MIK wird dementsprechend von der jeweils federführenden Stelle der Landesregierung gemäß der „Richtlinie zu Ziel, Inhalt und Verfahren der Zentralen Normprüfung“ (Anlage 9 GGO) beteiligt. Bei der Erarbeitung von Förderprogrammen erfolgt in den fondsverwaltenden Häusern stets eine nichtformalisierte Abschätzung der Folgen aus Planungs-, Umsetzungs - und Kontrollaktivitäten sowohl mit Blick auf die Verwaltungsseite, als auch auf den Zuwendungsempfänger. Diese Folgenabschätzung gewinnt auch im Lichte des sinkenden Fördermittel- und Personalumfangs bei gleichzeitig stetig wachsenden Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der EU-Fonds an Bedeu- tung. Im Fokus steht dabei der Anspruch, die Verwaltungslast beim Begünstigten möglichst gering zu halten und nicht durch zusätzliche Regelungen die Komplexität zu erhöhen. Gleichwohl muss jedoch festgestellt werden, dass die Steigerung rechtlicher Anforderungen nicht immer ohne Auswirkungen auf den Endempfänger bleibt. Konkrete Vorkehrungen zur Reduzierung des administrativen Aufwands für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger in der EU-Förderperiode 2014 – 2020 sind in allen drei Programmen für die EU-Fonds EFRE, ESF und ELER in Brandenburg beschrieben. Dazu gehört beispielsweise die Vermeidung von besonders kleinteiligen Förderungen, die Bündelung und Vereinheitlichung von Richtlinien, die Reduzierung der Anzahl zwischengeschalteter Stellen, die Nutzung von Vereinfachten Kostenoptionen wie Pauschalen, die Bündelung von Prüfpfaden und die Nutzung moderner Möglichkeiten des elektronischen Datenaustauschs. Frage 3: Wurden in den genannten Förderperioden neue Verwaltungseinheiten geschaffen, die für die Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der EU-Förderprogramme auf Ebene der Ministerien, nachgeordneten Landesämter, Landkreise und geförderten Regionen zuständig sind? Zu Frage 3: Für die Umsetzung der EU-Fonds sind die in den jeweiligen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union vorgegebenen Verwaltungsstrukturen bindend. Verwaltungseinheiten, die in allen drei genannten Förderperioden für die Verwaltung der Fonds erforderlich waren bzw. sind, sind die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde /Zahlstelle, die Prüfbehörde/Bescheinigende Stelle sowie so genannte zwischengeschaltete (bewilligende) Stellen. Diesbezüglich wurden also trotz vereinzelter Umstrukturierungen keine neuen Verwaltungseinheiten geschaffen. Vielmehr wurde von Förderperiode zu Förderperiode die Gesamtanzahl der zwischengeschalteten Stellen für die Fonds vermindert. Die im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz angesiedelte Koordinierungsstelle für die EU-Förderung wurde zu Beginn der Förderperiode 2007 – 2013 eingerichtet. Es handelte sich allerdings nicht um eine neue Verwaltungseinheit , da sie aus der gemeinsamen Verwaltungsbehörde EFRE, ESF und ELER, die Ende der Förderperiode 2000 – 2006 aufgelöst wurde, hervorgegangen ist. Die Auflösung war geboten, da in der Förderperiode 2007-2013 der Monofonds-Ansatz eingeführt wurde und dementsprechend den Fondsverwaltungen für EFRE, ESF und ELER jeweils eigenständig die Funktion der Verwaltungsbehörde übertragen wurde. Um dennoch die koordinierende Funktion der ehemals gemeinsamen Verwaltungsbehörde zu bewahren und einen kohärenten Fördermitteleinsatz in Brandenburg auch weiterhin zu gewährleisten, wurde die gemeinsame Verwaltungsbehörde in die Koordinierungsstelle für die EU-Förderung umgewandelt. Insgesamt betrachtet wurden dementsprechend in den Förderperioden 2000 – 2006 und 2007 – 2013 keine neuen Verwaltungseinheiten geschaffen. In der Förderperiode 2014-2020 ist eine neue Einheit „benennende Stelle“ für EFRE, ESF, EMFF und ETZ (Interreg VA) geschaffen worden. Diese ist beim Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz angesiedelt und nimmt die gemäß EU-Verordnungen neue Aufgabe der Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden nach einem Gutachten über das Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme wahr. Im Ministerium der Finanzen wurde zur Erarbeitung dieser Gutachten eine temporäre sog. Unabhängige Prüfstelle für die Durchführung der Benennungsprüfung für die Fonds EFRE, ESF, EMFF und ETZ (Interreg VA) eingerichtet . Diese Stelle wird aufgelöst, soweit die Benennungsprüfungen abgeschlossen sind. Frage 4: Wie viele Stellen wurden für die Abwicklung der Förderprogramme in den Förderperioden eingesetzt. Wieviel Personal wurde dafür neu eingestellt ? Zu Frage 4: EFRE: Das in der nachfolgenden Auflistung genannte durchschnittlich pro Förderperiode eingesetzte Personal bezieht sich auf die obersten Landesbehörden und ihre nachgeordneten Einrichtungen. Das Personal war bzw. ist im Ministerium für Wirtschaft und Energie (Verwaltungsbehörde EFRE, Bescheinigungsbehörde EFRE, Prüfbehörde EFRE bis 2009), im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft , im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, in dessen nachgeordneten Bereichen Landesbetrieb Straßenwesen sowie Landesamt für Bauen und Verkehr sowie im Ministerium des Innern und für Kommunales und in dessen nachgeordneter Einrichtung, der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg beschäftigt. Darüber hinaus sind Beschäftige der Investitionsbank des Landes Brandenburg mit der Abwicklung der Förderprogramme befasst. Die Auflistung umfasst befristet und unbefristet eingestelltes Personal. Fonds/Förderperiode Anzahl durchschnittlich eingesetzter Personen davon neu eingestelltes Personal EFRE 2000-2006 nicht ermittelbar nicht ermittelbar EFRE 2007-2013 33 9 EFRE 2014-2020 20 8 ESF: Das in der Auflistung genannte Personal bezieht sich auf das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ESF-Verwaltungs- und ESF- Bescheinigungsbehörde). Darüber hinaus sind Beschäftige der Investitionsbank des Landes Brandenburg (zuvor der LASA Brandenburg bzw. des LASV) mit der Abwicklung der Förderprogramme befasst. Die Auflistung umfasst befristet und unbefristet eingestelltes Personal. Fonds/Förderperiode Anzahl durchschnittlich eingesetzter Personen davon neu eingestelltes Personal ESF 2000-2006 nicht ermittelbar nicht ermittelbar ESF 2007-2013 20 7 ESF 2014-2020 30 6 ELER/EGFL: Das in der Auflistung angegebene Personal umfasst die für die Umsetzung der beiden Fonds ELER und EGFL insgesamt beschäftigten Personen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, die unter anderem auch für flächen - und tierbezogene ELER-Maßnahmen und für die EGFL-Maßnahmen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik) für Brandenburg und Berlin zuständig sind. Darüber hinaus sind Beschäftigte in den nachgeordneten Behörden, bei den Landkreisen sowie der ILB mit der Abwicklung der Förderprogramme befasst. Eine ausschließliche Eingrenzung auf ELER- Maßnahmen ist nicht möglich, da es u.a. Überschneidungen im Hinblick auf Programmierung bzw. Umsetzung sowie bezüglich der Kontrollen des Cross Compliance gibt. Darauf basierend wird keine gesonderte Erhebung realisiert, welches Personal sich ausschließlich mit Kontrollen befasst. Förderperiode Anzahl eingesetzter Personen 2000-2006 nicht ermittelbar 2007-2013 59 2014-2020 55 Beigefügte Tabelle weist aus, welche der o.g. Stellen aus Mitteln der TH kofinanziert wurden und welches Personal davon neu eingestellt wurde. Fonds/Förderperiode Anzahl durchschnittlich eingesetzter Personen davon neu eingestelltes Personal Europäischer Ausrichtungs - und Garantiefonds / Ausrichtung 2000-2006 nicht ermittelbar nicht ermittelbar Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007-2013 11 9 ELER 2014-2020 14 3 Sekundäre Finanzkontrolle für EFRE, ESF und ELER Für den Bereich der sekundären Finanzkontrolle wurden und werden im Ministerium der Finanzen in den Förderperiode 2007 – 2013 sowie 2014 – 2020 durchschnittlich 23 Mitarbeiter für die EU-Fonds EFRE (ca. 7 MA), ESF (ca. 9 MA) und ELER und EGFL (ca. 7 MA) eingesetzt. Die Mitarbeiterzahl variiert entsprechend der von der Europäischen Kommission gestellten Prüfanforderungen. Frage 5: Wie viele finanzielle Mittel des Landes wurden zusätzlich zu den Mitteln aus den Förderprogrammen für die Abwicklung der Förderprogramme eingesetzt? Zu Frage 5: Die Zahlen in den folgenden Tabellen beziehen sich auf die Landesmittel, die zur Kofinanzierung der TH-Mittel in allen ihren Ausgabearten, nicht nur hinsichtlich der Personalkosten, eingesetzt werden. Für die Förderperiode 2014-2020 handelt es sich um Planungsangaben. EFRE: Fonds/Förderperiode Gesamtausgaben darin enthaltene Landesmittel EFRE Technische Hilfe 2000-2006 16.679.700 € 4.170.206 € EFRE Technische Hilfe 2007-2013 32.764.116 € 8.191.038 € EFRE Technische Hilfe 2014-2020 20.360.839 € 4.072.168 € ESF: Fonds/Förderperiode Gesamtausgaben darin enthaltene Landesmittel ESF Technische Hilfe 2000-2006 21.979.715 € 5.238.570 € ESF Technische Hilfe 2007-2013 32.942.086 € 8.204.969 € ESF Technische Hilfe 2014-2020 18.120.926 € 3.624.185 € ELER: Fonds/Förderperiode Öffentliche Gesamtausgaben Darin enthaltene Landesmittel Europäischer Ausrichtungs - und Garantiefonds / Ausrichtung 2000-2006 7.363.307 € 1.840.826 € ELER Technische Hilfe 2007-2013 17.249401 € 4.312.350 € ELER Technische Hilfe 2014-2020 51.466.667 € 12.866.667 € Für den Bereich der Bescheinigenden Stelle für den ELER und der Prüfbehörde EMFF sind Kontrollkosten (ausschließlich Landesmittel) i.H. v. rd. 460.000 EUR (Personalkosten) und rd. 245.000 EUR (Sachkosten) für das Jahr 2015 angefallen. Diese Beträge sind im Vergleich zu den Vorjahren nahezu konstant geblieben. Aufgrund neuer Prüfanforderungen der Europäischen Kommission im Rahmen der Recht- und Ordnungsmäßigkeit beauftragte das Ministerium der Finanzen die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) mit der Wahrnehmung von sog. Flächennachvermessungen, die bereits in den Sachkosten vollumfänglich mit berücksichtigt wurden. Frage 6: Wurde zusätzlich zu den obligatorischen Programmevaluationen eine Bewertung der Bürokratiefolgen für die Programmumsetzung auf den Ebenen Landesministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Landkreise , Förderregionen durchgeführt? Wir bitten um Information zu den Ergebnissen . Zu Frage 6: Nein. Frage 7: Können die für die Programmabwicklung in den genannten Förderperioden entstandenen Kosten aus Landesmitteln benannt werden, wenn ja auf welche Höhe belaufen sich diese? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Wann wurden in den drei Förderperioden innerhalb der drei Hauptförderprogramme nach dem offiziellen Programmstart die ersten Fördermittel an die Antragsteller ausgezahlt? Zu Frage 8: EFRE Fonds/Förderperiode Genehmigung des Operationellen Programms (OP) Erste Auszahlung an einen Antragsteller EFRE 2000 – 2006 29. Dezember 2000 4. Quartal 2000 EFRE 2007 - 2013 07. September 2007 3. Quartal 2007 EFRE 2014 - 2020 14. Dezember 2014 2. Quartal 2015 ESF Fonds/Förderperiode Genehmigung des Operationellen Programms (OP) Erste Auszahlung an einen Antragsteller ESF 2000 - 2006 29. Dezember 2000 nicht ermittelbar ESF 2007 - 2013 04. Juli 2007 18. April 2007 ESF 2014 - 2020 12. Dezember 2014 21. Januar 2015 ELER Fonds/Förderperi ode Genehmigung des Programmplanungsdokuments erste Zahlung Flächen/ Tiermaßnahme erste Zahlung investive Maßnahme Europäischer Ausrichtungs - und Garantiefonds / Ausrichtung 2000 - 2006 29. Dezember 2000 14. März 2000 ELER 2007-2013 25. Juli 2007 30. Oktober 2007 (Agrarumweltmaßnahme ) 08. Februar 2008 (Einzelbetriebliche Investition) ELER 2014-2020 26. Mai 2015 16. Dezember 2015 (Ausgleichszulage) 16. Dezember 2015 (Einzelbetriebliche Investition) Frage 9: Welche finanziellen Mittel des Landes Brandenburg wurden für die Kofinanzierung der Fördermittel der EU in den drei Förderperioden in den drei Hauptförderprogrammen eingesetzt? Zu Frage 9: Bei den Zahlen der Förderperiode 2014 – 2020 handelt es sich um die Bewilligungszahlen zum 31.12.2015. EFRE: Fonds/Förderperiode Gesamtausgaben aus dem OP Kofinanzierung aus Landesmitteln EFRE 2000 - 2006 3.044.388.982 € 567.766.896 € EFRE 2007 – 2013 3.028.710.352 € 241.653.037 € EFRE 2014 - 2020 156.232.756 € 9.646.069 € ESF Fonds/Förderperiode Gesamtausgaben aus dem OP Kofinanzierung aus Landesmitteln ESF 2000 - 2006 1.141.252.967 € 114.142.490 € ESF 2007 – 2013 768.935.853 36.666.090 € ESF 2014 - 2020 140.735.755 18.381.796 ELER Im Rahmen des EGFL stehen den Ländern Brandenburg und Berlin zudem in der EU-Förderperiode 2014 – 2020 jährlich rund 350 Mio. € zur Verfügung. Fonds/Förderperiode Gesamtausgaben aus dem Programmplanungsdoku - ment Kofinanzierung aus Landes - mitteln Europäischer Ausrichtungsund Garantiefonds/ Ausrichtung 2000 - 2006 1.064.831.226 € 55.247.873 € ELER 2007 – 2013 1.468.472.709 € 180.667.247 € ELER 2014 - 2020 43.330.673 € 8.799.357 € Frage 10: Wie hat sich in den drei Förderperioden die Verteilung der Fördermittel für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum auf die Hauptsäulen der Förderung geändert? Wir bitten dazu um Angabe der ausgezahlten Fördermittel. zu Frage 10: Förderperiode Öffentliche Ausgaben für den Bereich Landwirtschaft Öffentliche Ausgaben für den Bereich Ländliche Entwicklung 2000-2006 658.624.080 € 473.763.722 € 2007-2013 793.080.762 € 465.503.228 € 2014-2020 657.242.050 € 386.445.189 € Die Förderbereiche „Wasser“ sowie „Forst“ sind nicht eindeutig zuzuordnen und insofern nicht berücksichtigt. Bei den Zahlen der Förderperiode 2014-2020 handelt es sich um Planzahlen. Frage 11: Wieviel Personal ist im Land Brandenburg für die Kontrolle des Cross Compliance und der anderen Förderprogramme der EU in den drei genannten Förderperioden und in den drei Hauptförderprogrammen eingesetzt worden bzw. soll eingesetzt werden? zu Frage 11: Siehe Antwort zu Frage 4 zu ELER (Cross Compliance) und zur sekundären Finanzkontrolle zu den drei Hauptförderprogrammen.