Datum des Eingangs: 05.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4565 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1819 der Abgeordneten Thomas Jung und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/4336 Massenschlägerei in Zossen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller In Zossen (Teltow-Fläming) sind am Montagabend 20 Menschen bei einer Massenschlägerei aneinandergeraten. Die Gruppe ist geflüchtet, bevor die Polizei am Ort des Geschehens eingetroffen ist. Nach ersten Erkenntnissen und Zeugenaussagen soll es sich um zwei russisch- und tschetschenisch stämmige Gruppen handeln. Auslöser der Schlägerei soll ein Vorfall gewesen sein, der sich rund 90 Minuten zuvor am Wünsdorfer Bahnhof abgespielt hat. Dort ist einem 13-jährigen Mädchen von einem 30-jährigen Mann ins Gesicht geschlagen worden. Das Mädchen ist dabei leicht verletzt worden. Die Ermittlungen der Polizei gestalten sich schwierig, weil sich keiner der Beteiligten an die Polizei gewandt hatte. Frage 1: Wie lange hat es gedauert (wie viele Minuten bzw. Stunden) bis die Polizei vor Ort war? zu Frage 1: Die Polizei war 12 Minuten nach Eingang des Notrufs vor Ort. Frage 2: Was sieht der Maßnahmenkatalog des Innenministers für derartige Fälle vor? zu Frage 2: Die polizeilichen Maßnahmen bei Einsätzen anlässlich körperlicher Auseinandersetzungen mehrerer Menschen sind: Entsendung verfügbarer Einsatzkräfte zum Ereignisort / Beendigung körperlicher Auseinandersetzungen Fahndung im Nahbereich nach beteiligten Personen sowie Identitätsfeststellung und Befragung lageabhängig Ingewahrsam- bzw. Festnahmen Anzeigenaufnahme Tatortarbeit Im vorliegenden Sachverhalt erfolgte, neben der Aufnahme von Anzeigen und der Tatortarbeit, die Tatortbereichsfahndung, Zeugenbefragung/-vernehmung, Ermittlungen im Wahrnehmbarkeitsbereich und die Kontaktaufnahme mit dem Sicherheitsunternehmen /Wachschutz. Frage 3: Handelt es sich bei den Beteiligten der tschetschenisch stämmigen Gruppe um Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf untergebracht sind? zu Frage 3: Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll es sich bei den Tatbeteiligten um eine russischstämmige und eine tschetschenische Personengruppe handeln. Ob Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Zossen stammen, kann nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht gesagt werden. Frage 4: Musste das betroffene Mädchen einen Arzt aufsuchen? zu Frage 4: Die Geschädigte hat nach der Tat einen Arzt aufgesucht. Frage 5: Bis wann kann der Innenminister über den Verbleib der Kriminalpolizei Zossen Auskunft geben? zu Frage 5: Der Minister des Innern und für Kommunales hat am 17. Juni 2016 entschieden, dass die Beamten/innen des Kriminalkommissariates der Inspektion an ihrem bisherigen Standort in Zossen verbleiben.