Datum des Eingangs: 06.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4569 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1823 des Abgeordneten René Wilke Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4354 Auswirkungen der Luxemburg Leaks auf Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Als Luxemburg Leaks (Lux Leaks) bezeichnet man die Veröffentlichung verbindlicher Vorbescheide, die Konzernen durch Luxemburger Steuerbehörden mit dem Ziel der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung ausgestellt wurden. Die Bundesregierung hat gegenüber dem zuständigen Ausschuss des Bundestags die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks- Daten für Deutschland dargelegt. Die Bundesländer seien über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt worden, im Rahmen von Betriebsprüfungen gegebenenfalls noch offenen Fragen nachzugehen beziehungsweise bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung könnten keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden. Frage 1: Wie viele der durch die Lux Leaks Daten betroffenen Unternehmen (laut Bundesministerium der Finanzen circa 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Brandenburg in einer Betriebsprüfung beziehungsweise waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? zu Frage 1: Die Lux Leaks-Daten enthielten keine Hinweise auf Unternehmen, die im Land Brandenburg steuerlich zu führen waren. Frage 2: Wie viele zusätzliche Unternehmen wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen in Brandenburg einer Betriebsprüfung unterzogen? zu Frage 2: Im Zusammenhang mit den LuxLeaks-Daten wurde bei keinem weiteren Unternehmen eine Betriebsprüfung angeordnet. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen . Frage 3: In wie vielen Fällen wurden in Brandenburg für Unternehmen Steuererstattungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz , widersprechen? Frage 4: In welcher Höhe haben die Steuerbehörden des Landes Brandenburg insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf den oben genannten Fällen festgesetzt ? zu den Fragen 3 und 4: Da im Zusammenhang mit den LuxLeaks-Daten keine Betriebsprüfungen durchgeführt wurden, konnten weder Feststellungen zu Steuergestaltungen oder Verrechnungspreisen getroffen noch Steuernachzahlungen festgesetzt werden.