Datum des Eingangs: 20.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/457 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 146 der Abgeordneten Anja Heinrich und Andreas Gliese der CDU-Frktion Drucksache 6/342 Tierquälerei im Entenmastbetrieb Neuhardenberg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 146 vom 23.12.2014: Laut Berichterstattung in den Medien haben Tierschützer Anfang Dezember mit versteckter Kamera gefilmt, wie in einem Brandenburger Entenmastbetrieb in Neuhardenberg Tiere bestialisch gequält wur- den. Ein Traktor fuhr durch Massen von Enten und ein vor dem Fahrzeug laufender Mitarbeiter erschlug die Tiere, die sich nur langsam fortbewegten oder spießte sie mit der Mistgabel auf, um sie in einem Container zu entsorgen. Der Tierschutz ist im Grundgesetz wie folgt verankert: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungs- mäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die voll- ziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. In der Verfassung des Landes Brandenburg heißt es: „Tier und Pflanze werden als Lebewesen geachtet“. Darüber hinaus legt das Tierschutzgesetz den Umgang mit Tieren fest. Trotz der geltenden Bestimmungen gibt es im Land Brandenburg immer wieder Vor- kommnisse, wie im Jahr 2012 das Beispiel der verwahrlosten Pferde in Frauenhagen in der Uckermark. Tierquälereien werden nur möglich, wenn die Einhaltung der bestehenden Vorschriften gar nicht oder unzureichend kontrolliert wird. Tiere sind Lebewesen, die als Mitgeschöpfe einen Anspruch auf einen achtungsvollen Umgang haben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die aktuellen oder frühere Fälle von Tierquälerei in diesem Unternehmen zur Kenntnis gelangt? 2. Welche Sanktionen erwartet Unternehmen, die offensichtlich Tierquälereien zulassen? 3. Wurde das zuständige Veterinäramt tätig? (Wenn ja, wie, und wenn nein, weshalb nicht?) 4. Wird durch die zuständigen Veterinärämter überprüft, ob kurz vor dem Ausstallen die Anzahl der toten Tiere sprunghaft ansteigt? 5. Werden die Gründe für ein sprunghaftes Ansteigen der Zahl toter Tiere analysiert? 6. Wie wird künftig die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in diesem Betrieb gewähr- leistet? 7. Wie wird generell gewährleistet, dass es in Brandenburg nicht immer wieder zu Verstößen in so hohem Umfang kommt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucher- schutz, die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Landesregierung die aktuellen oder frühere Fälle von Tierquälerei in diesem Unternehmen zur Kenntnis gelangt? zu Frage 1: Die Filmaufnahmen mit versteckter Kamera in einem Brandenburger Entenmastbetrieb, in denen Ver- stöße gegen das Tierschutzrecht dokumentiert wurden, sind der Landesregierung bekannt. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Filmaufnahmen hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Ver- braucherschutz (MdJEV) das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) aufge- fordert, den Sachverhalt zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Andere Verstöße gegen das Tierschutzrecht in diesem Unternehmen sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 2: Welche Sanktionen erwartet Unternehmen, die offensichtlich Tierquälereien zulassen? zu Frage 2: Die Sanktionierung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht erfolgt in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße nach den Paragraphen 17 und 18 des Tierschutzgesetzes. Frage 3: Wurde das zuständige Veterinäramt tätig? (Wenn ja, wie, und wenn nein, weshalb nicht?) zu Frage 3: Das VLÜA des Landkreises Märkisch-Oderland führte unmittelbar nach Übermittlung der Filmaufnah- men durch das MdJEV eine Vor-Ort-Kontrolle in dem Entenmastbetrieb durch. Im Anschluss an diese Kontrolle wurde das Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) abgegeben. Frage 4: Wird durch die zuständigen Veterinärämter überprüft, ob kurz vor dem Ausstallen die Anzahl der toten Tiere sprunghaft ansteigt? zu Frage 4: Enten sind grundsätzlich vor der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttieruntersuchung) zu unterziehen. Diese erfolgt im Herkunftsbestand und muss vom Tierhalter rechtzeitig (spätestens 3 Tage vor der Schlachtung) beim örtlich zuständigen VLÜA angemeldet werden. Die Schlachtgeflügeluntersuchung im Herkunftsbestand ist zwingend erforderlich, wenn ein Entenmast- betrieb die Obergrenze von 15.000 Schlachttieren im Jahr überschreitet. Mit der Anmeldung zur Schlachtung in einem zugelassenen Schlachtbetrieb muss vom Tierhalter eine Standarderklärung mit Informationen zur Lebensmittelkette vorgelegt werden. In dieser Lebensmittelketteninformation sind Angaben zu machen zum Tiergesundheitsstatus des Her- kunftsbetriebes, zum Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten von Krankheiten anzeigen können. Insofern würde ein erhöhtes Verlustgeschehen im Mastentenbestand bei der Schlachttieruntersuchung festgestellt werden. Frage 5: Werden die Gründe für ein sprunghaftes Ansteigen der Zahl toter Tiere analysiert? zu Frage 5: Werden in einem Geflügelbestand Verluste festgestellt, die die in § 4 der Geflügelpest-Verordnung fest- gelegten Grenzen überschreiten, ist der Tierhalter verpflichtet, unverzüglich durch einen Tierarzt eine Infektion mit hoch- oder niedrigpathogenem aviärem Influenzavirus ausschließen zu lassen. Frage 6: Wie wird künftig die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in diesem Betrieb gewähr- leistet? zu Frage 6: Dieser Entenmastbetrieb wird durch das zuständige VLÜA mit einem höheren Risiko eingestuft und demzufolge in Zukunft häufiger überwacht werden. Frage 7: Wie wird generell gewährleistet, dass es in Brandenburg nicht immer wieder zu Verstößen in so hohem Umfang kommt? zu Frage 7: Das Tierschutzrecht richtet sich an den Tierhalter und ist von diesem einzuhalten. Die Nutztierhaltungen werden darüber hinaus durch die zuständigen VLÜÄ der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz risikoorientiert über- wacht. Tierhalter bei denen Verstöße festgestellt wurden, bekommen eine höhere Risikoeinstufung und werden somit häufiger kontrolliert.