Datum des Eingangs: 06.07.2016 / Ausgegeben: 11.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4572 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1793 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4261 Ab jetzt Finanzierung der FBB GmbH aus dem Sondervermögen des Landes Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers Im Jahr 2012, nach der letzten gescheiterten Eröffnung des BER, taten sich plötzlich extreme Finanzierungsengpässe der Flughafengesellschaft auf. Am Ende war dann von 1,2 Mrd. Euro die Rede – auch im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil mit dem Schallschutz. Diese 1,2 Mrd. Euro mussten von der EU notifiziert werden, im so genannten „Private-Investor-Test-Verfahren“. Es wurde von der FBB GmbH respektive der Landesregierung behauptet, dass der Schallschutz nunmehr plötzlich 750 Mio. Euro kosten würde und dies einer der entscheidenden Gründe der Mehrkosten sei. Die letzte Tranche aus dem Topf der 2012 von den Gesellschaftern bereit gestellten Mitteln wurde von FBB nunmehr 2016 abgerufen - so hieß es im letzten Sonderausschuss BER am 2.5.2016 von Seiten des Finanzministers. Als erkennbar wurde, dass das Geld aus der Finanzierungsrunde von 2012 nicht reichen und nur ein Tropfen auf den heißen Stein darstellen würde, wurde in den Jahren 2013/14 über weitere Finanzmittel nachgedacht. Allerdings wurde ein weiterer Finanzmittelbedarf vor der Landtagswahl 2014 von SPD und Linkspartei bestritten und geleugnet. Wenige Wochen nach der Landtagswahl hat die Landesregierung dann plötzlich verkündet, dass nochmals 400 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt für den BER erforderlich wären. In der Haushaltsdebatte hat die Landesregierung vier Wochen vor der Verabschiedung des Haushalts mitgeteilt, dass sie noch mal 400 Mio. Euro für den BER benötige und hat dafür ein Sondervermögen aufgelegt. Somit ist man 2015 ff schon bei 800 Mio. Euro zusätzlichem Zuschuss aus dem Landeshaushalt für die FBB. Dies wird wohl auch noch nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein. Vorbemerkung: Die Darstellung in der Einführung der Fragestellung, wonach 800 Mio. Euro als weiterer Zuschuss aus dem Landeshaushalt für die FBB vorgesehen seien, ist unzutreffend . Auf der Grundlage von Beschlüssen des Landtags ist vielmehr ein Gesellschafterdarlehen des Landes an die FBB – finanziert über das Sondervermögen Finanzie- rungsfonds Flughafen BER – im Umfang von 409,6 Mio. € vorgesehen; im Umfang von 407 Mio. € ist ein Bürgschaftsrahmen zur Besicherung von Krediten der FBB geschaffen worden. Frage 1: Was ist der aktuelle Stand zur Notifizierung der Gesellschafterzuschüsse im Rahmen der EU-Notifizierung? Frage 2: Was ist schon von der EU genehmigt? Frage 3: Wie ist die Landesregierung konkret in dieses Verfahren eingebunden? Zu den Fragen 1 bis 3: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse liegen dementsprechend noch nicht vor. Verfahrensführer ist der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur , der sich auf Zuarbeiten der FBB stützt. Die Landesregierung ist nur zu einzelnen ausgewählten Punkten einbezogen worden. Frage 4: Wann hat die Bundesregierung in Abstimmung mit der Landesregierung welche Unterlagen bei der EU eingereicht? Und wo kann man diese als Abgeordneter einsehen? Zu Frage 4: Eine vollumfängliche Akteneinsicht ist nur beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur möglich. Soweit einzelne Unterlagen bei Brandenburger Ressorts vorliegen, unterliegt eine Akteneinsicht durch Mitglieder des Landtags den Bestimmungen des Art. 56 Landesverfassung. Frage 5: Was weiß die Landesregierung konkret von dem EU-Notifizierungsverfahren? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse von Entscheidungen der EU. Frage 6: Wer ist hier im Land Brandenburg federführend zuständig? Zu Frage 6: Die Landesregierung wurde nur punktuell über das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung einbezogen. Frage 7: Aufgrund welcher konkreten Probleme/Anfragen ist noch immer keine Genehmigung ergangen? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Was ist der aktuelle Stand zum Sondervermögen BER? Ist das Sondervermögen schon aufgelegt? Hat die FBB hier schon Finanzbedarf angezeigt oder beantragt? Wann soll das Geld an die FBB fließen? Welche Unterlagen/Nachweise muss die FBB einer solchen Mittelanforderung beifügen? Zu Frage 8: Das Sondervermögen ist durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Finanzierungsfonds Flughafen BER (Finanzierungsfonds Flughafen BER-Gesetz – SV BER-G) vom 01.Juli 2015 errichtet worden. Den Gesellschaftern liegt ein Antrag der FBB auf Auszahlung einer ersten Tranche des Darlehens im dritten Quartal 2016 vor, in dem der Bedarf begründet ist. Die Prüfung des Antrags ist noch nicht abgeschlossen .