Datum des Eingangs: 08.07.2016 / Ausgegeben: 13.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4582 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1838 der Abgeordneten Kerstin Kircheis Fraktion der SPD Druckdache 6/4385 Großprojekt Cottbuser Ostsee Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In den nächsten zehn Jahren wird vor den Toren der Stadt Cottbus aus dem Tagebau Cottbus-Nord der größte künstliche See Deutschlands entstehen – der Cottbuser Ostsee als Teil der Bergbaufolgelandschaft des Braunkohlenplans Cottbus-Nord. Vattenfall hat im Dezember 2014 den Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zum Gewässerausbau des Cottbuser Ostsees beim LBGR gestellt. Der Cottbuser Ostsee wird ein zentraler Baustein für die weitere Entwicklung der Region sein. Eine geordnete und zielorientierte Entwicklung mit einer Wertschöpfung für die Region liegt daher auch im Landesinteresse . Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ? zu Frage 1: Mit Datum vom 2. Juni 2016 hat die Vattenfall Europe Mining AG (VE-M) den 1. Änderungsantrag (Tektur) zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 - Herstellung des Cottbuser Sees” beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingereicht. Das LBGR hat am 2. Juni 2016 die Unterlagen an die Träger Öffentlicher Belange versandt, die ihrerseits aufgefordert sind bis zum 8. August 2016 schriftlich Stellung dazu zu nehmen. Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen bei den Kommunen und dem LBGR im Zeitraum vom 6. Juni bis zum 6. Juli 2017. Frage 2: Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob der Cottbuser Ostsee künftig als Wasserspeicher betrieben werden soll? zu Frage 2: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird auch zu entscheiden sein, ob und unter welchen Voraussetzungen der Cottbuser Ostsee speicherwirtschaftlich genutzt werden kann. Aus Sicht der Abflussstabilisierung bei Niedrigwasser und ausgehend von den derzeitigen Bewirtschaftungsgrundsätzen der Länder für die Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße muss nach 2050 von einer signifikanten Erforderlichkeit des Speichers ausgegangen werden. Eine wasserwirtschaftlich begründete Empfehlung des Bergbauunternehmens Vattenfall ist in den Antragsunterlagen dargelegt. Frage 3: Hat die Landesregierung bereits entschieden, ob das Großprojekt „Cottbuser Ostsee“ in den Regionalen Wachstumskern aufgenommen wird? zu Frage 3: Das Großprojekt „Cottbuser Ostsee“ ist derzeit im Regionalen-Wachstumskern- Prozess (RWK-Prozess) als Maßnahme mit Prüfungs- und Konkretisierungsbedarf eingeordnet. Aufgrund der Komplexität und des langen Realisierungszeitraums des Großprojektes können auch Teilprojekte als neue Maßnahmen im RWK-Prozess angemeldet werden. Gleichzeitig ist die Maßnahme ein wesentlicher Bestandteil der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) ausgewählten Strategie der Region Cottbus- Guben-Forst (Lausitz).