Datum des Eingangs: 08.07.2016 / Ausgegeben: 13.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4586 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1815 der Abgeordneten Sven Petke, Björn Lakenmacher und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/4332 Dienstwagen-Affäre Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat im April 2016 eine Prüfung der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie des Landes und der damals gültigen Dienstanweisung eingeleitet. Vor diesem Hintergrund wurden die Dienstkraftfahrzeuge der stellvertretenden Landesbranddirektoren eingezogen. Frage 1: Warum hatte der damalige Staatssekretär im Juni 2011 trotz seiner vermeintlichen Zweifel hinsichtlich der Dienstanweisung auf eine Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen verzichtet? zu Frage 1: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1677 verwiesen. Frage 2: Haben die stellvertretenden Landesbranddirektoren nach der Mitteilung des Landesrechnungshofes an das Ministerium des Innern über die Prüfung der Haushalts - und Wirtschaftsführung, der Organisation des Lehrbetriebes sowie des IT- Einsatzes der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz am 10. Juni 2014 weiterhin im Widerspruch zur Dienstkraftfahrzeugrichtlinie des Landes ihre Dienstkraftfahrzeuge genutzt? Wenn ja, wie häufig? zu Frage 2: Der Landesrechnungshof hat bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der Organisation des Lehrbetriebes sowie des IT-Einsatzes der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz 35 Fahrtenbücher auf die Einhaltung der Ziffer 4 DKfzRL hin untersucht. Ob es sich dabei auch um die Fahrzeuge der stellvertretenden Landesbranddirektoren handelt, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ob die Dienstfahrzeuge vor und nach der Prüfung des Landesrechnungshofes im Widerspruch zur Dienstkraftfahrzeugrichtlinie genutzt wurden, lässt sich abschließend erst im Ergebnis der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft sagen, da sich die internen Prüfungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf Stichproben und nicht auf alle Fahrten im gesamten Zeitraum der Fahrzeugnutzung von 2011 bis 2016 bezogen haben. Frage 3: Warum hat die Landesregierung nicht frühzeitig eine Überprüfung der damals gültigen Dienstanweisung vorgenommen? zu Frage 3: In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Vorlage der Mitteilung des Landesrechnungshofs (LRH) an das Ministerium des Innern über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der Organisation des Lehrbetriebes sowie des IT-Einsatzes der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz vom 10. Juni 2014 sind vertiefende Überprüfungen des Gesamtvorgangs im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen des LRH eingeleitet worden. Diese internen Prüfungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und führten sowohl zu den Maßnahmen vom April 2016 als auch zum Ersuchen um Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im Mai 2016. Die Übergabe der Unterlagen erfolgte Anfang Juni 2016. Frage 4: Warum hat die Landesregierung nicht frühzeitig auf eine richtlinienkonforme Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge hingewirkt? zu Frage 4: Die Landesregierung besteht grundsätzlich auf einer richtlinienkonformen Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge. In Auswertung der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes hat die LSTE als fahrzeugführende Stelle mit den betroffenen Nutzern eine Auswertung durchgeführt. Darüber hinaus wurden nach dem Bericht des Landesrechnungshofes mehrfach Schreiben an den Landesbranddirektor, die stellv. Landesbranddirektoren und den Leiter der LSTE vorgelegt, in denen auf die Einhaltung der Regelungen der Dienstanweisung und der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie hingewiesen und u. a. darauf verwiesen wurde, dass die stellv. Landesbranddirektoren nur zu einer nicht personengebundenen Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge nach Nummer 7 DKfzRL berechtigt sind. Frage 5: Mussten die stellvertretenden Landesbranddirektoren Nutzungsentgelte für ihre Dienstkraftfahrzeuge entrichten? Wenn ja, wann wurden welche Nutzungsentgelte nicht entrichtet? Welche Nutzungsentgelte wurden wann erst nachträglich entrichtet ? zu Frage 5: Dem Landesbranddirektor und den stellvertretenden Landesbranddirektoren wurden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Dienstkraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Für diese Fälle ist grundsätzlich nicht vorgesehen ein Nutzungsentgelt zu erheben. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage 1677 verwiesen. Frage 6: Gibt es in der Landesregierung, der Staatskanzlei und den Ministerien sowie in den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen weitere Fälle der Dienstkraftfahrzeugnutzung im Widerspruch zur Dienstkraftfahrzeugrichtlinie des Landes? Wenn ja, welche (bitte entsprechend die Fragen 1 bis 5 beantworten)? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage 1677 verwiesen . Frage 7: Hat es seit der Zurverfügungstellung der Kfz an die stellvertretenden Branddirektoren im Jahr 2011 Hinweise, Erkenntnisse, Verdachtsmomente, Prüfungen, Untersuchungen, Ermittlungen, Verfahren zu möglichen Verstößen gegen die Nut- zungsbestimmunen gegeben? Wenn ja, wann, in welchen Fällen und mit welchem Ergebnis? zu Frage 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind abzuwarten.