Datum des Eingangs: 08.07.2016 / Ausgegeben: 13.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4587 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1827 der Abgeordneten Andreas Galau und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/4365 Mittelabruf Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Am 30.06.2015 trat das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in Kraft. Mit diesem Gesetz stellt der Bund den Ländern zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen zweckgebundene Mittel zur Verfügung. Im Land Brandenburg sind dies rd. 108 Mio. EUR. Über diese Mittel sind den Städten, Kommunen und Landkreisen bis Ende Dez.2015 pauschale Bescheide zugegangen. Zum Mittelabruf mussten die interessierten Städte, Kommunen und Landkreise die jeweiligen Pauschalbeträge bis zum 30.04.2016 durch Einzelvorhaben konkretisieren und unterlegen. Frage 1: Haben alle 121 Städte, Kommunen und Landkreise, die Pauschalbescheide erhalten hatten, dies bis Ende April 2016 durch Einzelvorhaben unterlegt? zu Frage 1: Alle 121 Städte, Kommunen und Landkreise haben bis zum 30. April 2016 die Pauschalzuwendungen durch Einzelvorhaben unterlegt. Frage 2: Wie verteilen sich die gemeldeten Einzelvorhaben prozentual auf die beiden Förderbereiche a) Infrastruktur und b) Bildungsinfrastruktur? zu Frage 2: Von 508 gemeldeten Einzelvorhaben entfallen rund 64 Prozent auf den Förderbereich Infrastruktur und knapp 36 Prozent auf den Förderbereich Bildungsinfrastruktur . Frage 3: Sofern es keine Einzelvorhaben gemeldet wurden – in wie vielen Fällen lag es daran, dass die Stadt, die 10% Eigenmittel Kommune oder der Landkreis nicht in der Lage waren, die erforderlichen aufzubringen? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Wie will das Land in diesen Fällen helfen? zu Frage 4: Die in Frage 3 vorausgesetzten Fälle sind nicht vorkommen. Siehe Antwort zu Fragen 3 und 1.