Datum des Eingangs: 11.07.2016 / Ausgegeben: 18.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4609 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1825 des Abgeordneten Dierk Homeyer CDU-Fraktion Drucksache 6/4362 Entwicklung der Netzentgelte in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der hohe Ausbaustand von Erneuerbaren Energien , hohe Stromüberschüsse aus deren Einspeisung und die damit verbundene stetig steigende Zahl der Netzeingriffe durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen haben zur Folge, dass die Netzentgelte in Brandenburg höher sind als in anderen Bundesländern . Dies führt dazu, dass in Brandenburg bundesweit die höchsten Strompreise gezahlt werden. In einem Interview mit dem RBB-Inforadio am 01.06.2016 sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Prüfung der ungerechten Verteilung der Netzentgelte zugesagt habe. Frage 1: Wie hoch sind die durchschnittlichen Netzentgelte in Deutschland (bitte im bundesweiten Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)? zu Frage 1: Die durchschnittlichen Stromnetzentgelte betrugen in Branburg zum 1. April 2015 für Haushalts- und Gewerbekunden 8,45 ct/kWh. Bezüglich der Angaben für Deutschland wird auf den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur verwiesen, siehe http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesn etzagentur/Publikationen/Berichte/2015/Monitoringbericht_2015_BA.pdf. Der Bundesländervergleich kann einem Kurzgutachten der Technischen Universität Dresden entnommen werden, das unter http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/18445/Kurzgutachten_regio nale_Ungleichverteilung_NNE.pdf abrufbar ist. Frage 2: Wie hoch sind die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte in Deutschland (bitte im bundesweiten Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)? zu Frage 2: Auf Grundlage der vorläufigen Preisblätter 2016, Stand 1.10.2015, ergeben sich folgende durchschnittliche Übertragungsnetzentgelte in den Regelzonen: 50Hertz: 2,66 ct/kWh Tennet: 2,12 ct/kWh TransnetBW: 1,96 ct/kWh Amprion: 1,39 ct/kWh. (Quelle: 50Hertz). Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt nicht, da Übertragungsnetzentgelte innerhalb der länderübergreifenden Regelzonen erhoben werden. Frage 3: Wie haben sich die Übertragungsnetzentgelte in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte im bundesweiten Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)? zu Frage 3: Die Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber für die Jahre 2010 bis 2016 jeweils für die vier Regelzonen . Weiter zurückliegende Daten liegen nicht vor. Zur Aufschlüsselung nach Bundesländern siehe Frage 2. Ct/kWh 50Hertz TenneT TransnetBW Amprion 2010 1,71 1,01 0,79 0,90 2011 1,77 0,94 0,79 0,96 2012 1,58 0,84 0,78 0,99 2013 2,25 1,20 0,98 0,98 2014 2,23 1,86 1,23 1,00 2015 2,02 1,98 1,76 1,33 2016 2,66 2,12 1,96 1,40 Frage 4: Wie hoch ist der Anteil der Netzentgelte, der für die Übertragungsnetze durch private Haushalte entrichtet wird (bitte in Cent pro Kilowattstunde, im bundesweiten Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)? zu Frage 4: Der genaue Anteil der Übertragungsnetzentgelte an den Netzentgelten privater Haushalte in Brandenburg kann nicht ermittelt werden, da die Mengen und Kostenverteilung für die Netze nicht vorliegen. Die Netzentgelte für das Übertragungsnetz machen bei einem Privathaushalt rund 3,5 bis 5 Prozent am Gesamtstrompreis aus. Zur Aufschlüsselung nach Bundesländern siehe Frage 2. Frage 5: Wie hoch ist der Anteil der Netzentgelte am Strompreis (bitte im bundesweiten Durchschnitt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)? zu Frage 5: Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis für Haushalte beträgt im bundesweiten Durchschnitt für 2016 ca. 25 %. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wie hoch waren die Redispatch-Kosten in Brandenburg im Jahr 2015? zu Frage 6: Die Kosten für die Redispatch-Maßnahmen können aus verschiedenen Gründen nicht isoliert für ein Bundesland erhoben werden. Für die Regelzone von 50Hertz beliefen sich die Kosten für Redispatchmaßnahmen in 2015 auf ca. 200 Mio. Euro. Frage 7: Welche weiteren Schritte plant die Landesregierung zur Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auf Bundesebene zu ergreifen? zu Frage 7: Der Ministerpräsident hat bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin am 31. Mai 2016 im Zuge der EEG-Reform erreicht, dass der Bund eine Prüfung und Lösung nach Klärung beihilferechtlicher Probleme zugesagt hat. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat mit Beschluss vom 22. Juni 2016 bekräftigt, dass im zweiten Halbjahr 2016 eine umfassende Lösung für eine Neuregelung der vermiedenen Netzentgelte verabschiedet werden soll (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8915). In diesem Rahmen wird das Land Brandenburg weiterhin dafür eintreten, dass die vermiedenen Netzentgelte für nichtsteuerbare Anlagen (Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen) sofort und ohne Bestandsschutz abgeschafft werden. Frage 8: Welche Kostenentlastung beim Strompreis für die Verbraucher erwartet die Landesregierung bei einer sofortigen Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte? zu Frage 8: Bei einer sofortigen Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte, die sich im Jahr 2015 bundesweit auf insgesamt ca. 1,8 Mrd. Euro beliefen, würden die Netzkosten um 10 Prozent sinken. In einzelnen Netzgebieten in Brandenburg machen vermiedene Netzentgelte bis zu 20 Prozent der Gesamtnetzkosten aus. Frage 9: Welche Kostenentlastung beim Strompreis für die Verbraucher erwartet die Landesregierung bei einer Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für die Anlagen , die ab 2021 in Betrieb gehen? zu Frage 9: Die Bundesregierung macht im Entwurf des Strommarktgesetzes keine Angaben zur Höhe der Entlastung der örtlichen Netzentgelte in den Regionen mit neuen EEG-geförderten Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Der Landesregierung sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelung der Bundesregierung zum Strommarktgesetz nicht bekannt. Frage 10: Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelt? zu Frage 10: Die 2. Fortschreibung der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Januar 2016 enthält den Hinweis, dass in 2016 die rechtlichen Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Übertragungsnetzentgelt geschaffen werden. Frage 11: Wie werden sich die Netzentgelte in Brandenburg in den nächsten 5 Jahren unter Berücksichtigung des angestrebten bzw. erwarteten Netzausbaus entwickeln ? zu Frage 11: Die Prognosen zeigen, dass Brandenburg mit einem weiteren überproportionalen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen hat. Frage 12: Wie groß schätzt die Landesregierung das Potential ein, den Anstieg der Netzentgelte durch eigenständige Landesregulierung und die damit verbundene Reduzierung des bürokratischen Aufwandes bei Verteilnetzbetreibern zu verringern? zu Frage 12: Die Landesregierung sieht durch eine eigenständige Landesregulierung keine Möglichkeiten, im System der Anreizregulierung den Anstieg der Netzentgelte zu verringern. Frage 13: Plant die Landesregierung angesichts der durch die Energiewende zu bewältigenden Aufgaben alle beim Verteilnetzausbau notwendigen Aktivitäten auf Landesebene zu bündeln und eine Regulierungskammer einzurichten? zu Frage 13: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, eine Regulierungskammer einzurichten . Frage 14: Hält die Landesregierung die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur nach § 74 EnWG für ausreichend, um die Transparenz der Entscheidungen der Bundesnetzagentur sicherzustellen? Wenn nicht, plant die Landesregierung , Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz von Entscheidungen im Netzbereich zu erhöhen? zu Frage 14: Die Landesregierung hält die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten der Bundesnetzagentur nach § 74 EnWG für ausreichend. Frage 15: Welche Auswirkungen auf kommunale Haushalte erwartet die Landesregierung von der von der Bundesregierung geplanten Anreizregulierungsverordnung? Wie viele kommunale Unternehmen werden davon negativ betroffen sein? zu Frage 15: Die Auswirkungen auf kommunale Haushalte und die Anzahl der betroffenen kommunalen Unternehmen sind der Landesregierung nicht bekannt.