Datum des Eingangs: 12.07.2016 / Ausgegeben: 18.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4632 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Birgit Bessin AfD-Fraktion Drucksache 6/4377 Erlernen und singen Brandenburger Schüler die deutsche Nationalhymne? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach einer repräsentativen Umfrage des Emnid- Instituts aus dem Jahr 2014 kennen nur 44 Prozent aller Deutschen den Text der Nationalhymne. Obgleich dieser Textschwäche empfinden nach einer weiteren Emnid -Umfrage 66 Prozent aller Deutschen beim Erklingen der Hymne Stolz. Der Text der deutschen Nationalhymne liegt dem Gedicht „Das Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugrunde, geschrieben auf Helgoland im Jahr 1841. Die Melodie beruht auf Joseph Haydns Variationssatz aus dem Streichquartett C-Dur (2. Satz), „Kaiserquartett“, op. 76, 3. Zu besonderen Anlässen wie Staatsempfängen, internationalen Sportereignissen oder bei besonderen staatlichen Ereignissen wird die Melodie der Nationalhymne gespielt und/oder die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen. In einer immer noch aktuellen Empfehlung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1978 heißt es: „Die Schüler sollen die Melodie des Deutschlandliedes und den Text der dritten Strophe kennen. Die Geschichte der deutschen Nationalhymne soll ihnen in altersgemäßer Form erklärt werden.“ Frage 1: Inwieweit ist die deutsche Nationalhymne explizit als Thema in den Bildungsplänen der Brandenburger Schulen festgeschrieben? Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Unterrichtsfach und Jahrgangsstufe. zu Frage 1: Die Rahmenlehrpläne des Landes Brandenburg sind als Kerncurricula konzipiert. Diese nennen nur übergeordnete Inhalte und Themen und geben keine Listen von Werken vor. In dem Fachteil C des neuen Rahmenlehrplans für das Fach Musik ist für die Jahrgangsstufen 5 bis 6 unter dem verbindlichen Thema „Funktionale Musik“ als möglicher Inhalt „Hymnen“ angegeben. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann als ein möglicher Inhalt zu demselben Thema politische Musik behandelt werden . Es gibt keine Aufschlüsselung nach Schulformen, da der neue Rahmenlehrplan für alle Schulformen gilt. Frage 2: Gibt es andere Verordnungen oder Empfehlungen der Brandenburger Schulverwaltung darüber, wie die deutsche Nationalhymne im Unterricht der Brandenburger Schulen behandelt werden soll? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Inwieweit wird das „Lied der Deutschen“ im Musikunterricht der Schulen in Brandenburg tatsächlich gesungen? zu Frage 3: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.