Datum des Eingangs: 12.07.2016 / Ausgegeben: 18.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4633 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1844 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/4405 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Polizeivollzugsbeamten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden immer wieder Opfer zahlreicher Angriffe. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die vorliegenden Daten wurden auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erhoben. Gemäß einer Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) vom 05.12.2002 soll eine unterjährige Veröffentlichung von PKS-Daten unterbleiben . Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die PKS-Zahlen eines Berichtsjahres erst im darauffolgenden Jahr endgültig feststehen und unterjährig erhobene Daten nicht valide sind. Insofern können keine Angaben für das erste Quartal 2016 gemacht werden. Frage 1:Wie viele Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte gab es in Brandenburg 2015 und im 1. Quartal 2016? zu Frage 1: Für das Jahr 2015 wurden im Land Brandenburg insgesamt 912 entsprechende Straftaten gegen Poli-zeivollzugsbeamte in der PKS erfasst. Im Bereich der Feuerwehrleute und Rettungskräfte waren es im gesamten Jahr 2015 16 Fälle. Frage 2: Um welche Straftatbestände handelte es sich dabei? zu Frage 2: Es handelte sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen gegen Voll-streckungsbeamte sowie um die Straftatbestände der Nötigung und der Bedrohung. Frage 3: Wie viele Täter wurden ermittelt? zu Frage 3: Zu den o. a. Straftaten wurden insgesamt 787 Tatverdächtige ermittelt. Frage 4: Wie viele Täter wurden verurteilt? zu Frage 4: Eine aussagekräftige und valide Beantwortung der Frage, wie viele Täter im Zusammenhang mit Angriffen auf Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte in Brandenburg im Jahr 2015 sowie im I. Quartal 2016 verurteilt worden sind, ist nicht möglich. Hierbei wäre eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte zu betrachten, deren Schutzbereich sich aber nicht allein auf Polizeivollzugsbeamte und Ret-tungskräfte erstreckt. So werden beispielsweise nach § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungs-beamte) nicht nur Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte erfasst, sondern auch Angriffe auf Gerichtsvollzieher und andere zur Vollstreckung von Gesetzen , Rechtsverordnungen, Gerichtsbeschlüssen und Verfügungen berufene Amtsträger .