Datum des Eingangs: 13.07.2016 / Ausgegeben: 18.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4643 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1843 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4404 Chancen des Waldumbaus in Brandenburg besser nutzen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Seit 1990 investierte das Land Brandenburg 318 Millionen Euro Finanz- und Sachmittel für den Waldumbau auf ca. 78.000 ha Wald. Das Ziel lautet: ca. 500.000 ha Wald in den nächsten 40 Jahren „umzubauen“ , also Wald mit natürlichen Strukturen, gemischten Alters- und Artenbeständen zu schaffen. Dies ist insbesondere in Brandenburg notwendig, wo über 70% des Waldes durch die Kiefer geprägt sind, welche im Reinbestand anfällig gegenüber extremen Witterungsbedingungen, Schädlingen und Waldbränden ist. Mit ca. 2.000 – 2.500 ha Waldumbau im Landes-, Privat- und Körperschaftswald pro Jahr schreitet dieser in Brandenburg im Hinblick auf die gesteckten Ziele recht langsam voran. Ausreichend Fördermittel sind vorhanden, welche z.B. in der vergangenen Förderperiode nicht vollständig abgerufen wurden. In der Förderperiode 2014 – 2020 stehen wieder 20 Millionen Euro für den Waldumbau zur Verfügung, welche durch die Beratung der Waldbesitzer durch forstliche Sachverständige im Förderzeitraum ausgeschöpft werden sollen. Offen bleibt bisher, mit welchen Mitteln die Landesregierung den Waldumbau daher im von ihr geplanten Umfang voranbringen will. Eine große Rolle könnte hier die Naturverjüngung spielen, fast 50% der Jungpflanzen aber werden durch Schalenwild verbissen. Wie die Landesregierung mitteilte ist daher eine Reduzierung der regional überhöhten Schalenwildbestände notwendig. I. Ökonomisches Potential des Waldumbaus in Brandenburg Frage 1: Wie hoch beziffert die Landesregierung die Schäden, welche in den letzten 5 Jahren durch Waldbrände entstanden sind? Wie hoch sind die Schäden zu beziffern , die durch Waldumbau vermieden werden könnten? zu Frage 1: Von 2011 bis 2015 sind durch Waldbrände in Brandenburg Schäden in Höhe von ca. 260 Tsd. Euro entstanden. Jahresweise sind die Werte in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung des Schadens wurde die direkt durch Waldbrand geschädigte und nicht mehr zu verwertende Holzmenge mit dem Durchschnittserlös für Holzverkäufe aus dem Landeswald multipliziert. Folgeschäden und nachträgliche Verluste werden nicht erfasst. Waldbrände Jahr Durch Waldbrand geschädigte Fläche in Hektar Nicht verwertbares Holz nach Waldbrand in m 3 Durchschnittl. Holzerlös je m³ Schaden durch Waldbrand in € 2011 42,86 709 49,24 34911,16 2012 76,03 1294 47,61 61607,34 2013 45,15 1069 43,84 46864,96 2014 27,39 461 49 22589 2015 321,28 1938 48,2 93411,6 Summe 512,71 5471 259384,06 Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche Waldbrandschäden durch Waldumbau hätten vermieden werden können. Frage 2: Wie hoch sind die jährlichen Schäden (in Euro), welche durch den Kiefernprozessionsspinner in den letzten fünf Jahren in Brandenburger Wäldern entstanden sind (bitte Schätzungen getrennt für Landes- und Privatwald)? Wie schätzt die Landesregierung die vermeidbaren Schäden durch den Kiefernprozessionsspinner durch den Waldumbau ein? zu Frage 2: Der Kiefernprozessionsspinner kommt nur auf sehr geringer Fläche lokal in Südbrandenburg vor. Schäden durch den Kiefernprozessionsspinner werden nicht erfasst. Frage 3: Wie hoch schätzt die Landesregierung das vorhandene Einschlagspotential in Privatwäldern und dem Landeswald in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren ein, das im Rahmen des Waldumbaus genutzt werden könnte (eine ungefähre Angabe in Festmeter ist ausreichend)? Zu Frage 3: Die Einschätzung des Einschlagspotenzials basiert auf den Ergebnissen der Dritten Bundeswaldinventur und der daraus modellierten Waldentwicklungs- und Holzaufkommensprognose. Danach beträgt das Einschlagspotenzial in Privatwäldern und im Landeswald, das in den nächsten 30 Jahren im Rahmen des Waldumbaus genutzt werden könnte, ca. 9,7 Mio. Festmeter je Jahrzehnt. Dieses Einschlagspotenzial bezieht sich auf die gegenwärtig vorhandenen Kiefernreinbestände im Alter von 60 bis 120 Jahre. Da nicht in allen Kiefernreinbeständen aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten ein Waldumbau erfolgen kann, ist das tatsächliche Einschlagspotenzial mit Bezug zum Waldumbau geringer. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung das ökonomische Potential, welches sich durch den Verkauf von mehr Holz aus Mischwaldbeständen, wie z.B. Eiche und Buche , in Brandenburger Wäldern erzielen lassen könnte? Zu Frage 4: Das Holzerlöspotenzial wird bestimmt durch Baumart, Holzqualität, Holzsortiment sowie Stärke des genutzten Holzes. Die Bestandesstruktur des Wal- des, d. h. ob das Holz aus einem Rein- oder Mischbestand stammt, ist damit nicht relevant. Frage 5: Wie ist der Anteil von importiertem und exportiertem Holz in Brandenburg? Welches Verhältnis von Holzimport und -export strebt die Landesregierung mit den Maßnahmen zum Waldumbau an? Zu Frage 5: Der Außenhandel (Import und Export) forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Holz) in Brandenburg hatte in den vergangenen fünf Jahren ein finanzielles Gesamtvolumen zwischen 40 und 70 Mio. Euro. Dabei beträgt der Anteil des exportierten Holzes jährlich zwischen 3 und 6 Prozent und der Anteil des importierten Holzes entsprechend zwischen 94 und 97 Prozent. Der hohe Importanteil ist unter anderem damit zu begründen, dass in Brandenburg zahlreiche Unternehmen der Säge- und Holzindustrie auf hohem Niveau produzieren und deren Bedarfe das Angebot im Land weit übersteigen. Darüber hinaus sind die Preise für Rohholz in Deutschland im Vergleich zum europäischen Wirtschaftsraum sehr hoch. Der Waldumbau wird das Angebot an Rohholz in Brandenburg nur sehr langfristig verändern. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Unternehmen der Säge- und Holzindustrie langfristig an das sich ändernde Angebot anpassen werden. Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass sich das Verhältnis von Holzimport und Holzexport aufgrund des Waldumbaus ändern wird. Frage 6: Sieht die Landesregierung darüber hinaus ökonomische Vorteile, die sich durch den Waldumbau ergeben? Zu Frage 6: Der Waldumbau kann durch die Entwicklung von vielfältigen Mischbeständen zur Strukturierung und Stabilisierung der Wälder in Brandenburg beitragen. Solche Wälder sind weniger durch Waldbrand und durch Insektenkalamitäten gefährdet . Es sind somit weniger Ressourcen für Waldbrandbekämpfung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig. Der Waldumbau trägt außerdem zur Grundwasserneubildung, zur Reduzierung der Auswirkungen von Starkregenereignissen , zur Erhöhung der Artenvielfalt und zur Verbesserung der Bodeneigenschaften bei, was wiederum mittelbar auch zu volks- und betriebswirtschaftlichen Vorteilen führt. II. Waldumbau-Fördermaßnahmen für Privatwaldbesitzer Frage 7: Welche Gründe führen aus Sicht der Landesregierung zur bisherigen Zurückhaltung der Privatwaldbesitzer beim Waldumbau? Zu Frage 7: Die Landesregierung hat keine sozioökonomischen Untersuchungen zum Verhalten der Privatwaldbesitzer im Hinblick auf den Waldumbau durchgeführt. Frage 8: Welche Unterstützung erhalten Privatwaldbesitzer bisher, welche finanziellen , infrastrukturellen und beratenden Fördermaßnahmen für den Waldumbau stehen in Brandenburg zur Verfügung? (Bitte die Fördermaßnahme hinsichtlich der Zielsetzung , der Zielgruppe, der Laufzeit, des Verfahrens und des Gesamtbudgets sowie der bis dato in den vergangenen 10 Jahren abgerufenen Fördersumme bzw. verausgabten Mittel kurz beschreiben.) Zu Frage 8: Zielsetzung Zielgruppe Laufzeit des Verfahrens/ Rechtsgrundlage Kofinanzierung Anteile (in %) Art der Finanzierung Jahre Budget (in T €) 1 EU Bund Land BB Gesamt dav. ausgezahlt Unterstützung von Waldbesitzern Förderung der Umstellung auf naturnahe Waldbewirtschaftung Entwicklung stabiler, standort -gerechter Wälder unter Berücksichtigung des Klimawandels Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse GAK-Förderrichtlinie 2 (08.03.2005 bis 31.12.2006) 0 60 40 Anteilfinan - zierung 70 % bis 90 % 2005 7.472 5.784 2006 5.940 4.756 Forst-RL GAK- Förderrichtlinie 3 (15.01.2008 bis 31.12.2010) mit Wirkung vom 01.01.2007 0 60 40 Anteilfinan - zierung 70 % bis 85 % 2007 3.120 1.848 2008 6.500 1.309 2009 4.759 3.709 2010 6.650 4.290 MIL-Forst-RL 4 (01.01.2011- 31.12.2013) 80 12 8 2011 5.752 1.626 Festbetrag 85 % 2012 10.422 2.643 2013 9.743 2.042 EU-MLUL- Forst- RL 5 (14.10.2015 bis 31.12.2020) 75 25 (davon 60 % Bund und 40 % Land BB) Festbetrag 85 % 2014 7.738 4.676 Gesamt 68.096 32.683 Unterstützung der Waldbesitzer bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Anbieter von Beratungsleistungen EU-MLUL-Forst- RL 5 (14.10.2015 bis 31.12.2020) 75 0 25 Festbetrag 90 % 2016 bis 2020 2.667 0 1 Budget-Spalte Plan/Jahresscheibe ist die Haushaltszuweisung eines Jahres (Verpflichtungsermächtigung-Bewilligung aus dem Vorjahr und Kassengeld-Bewilligung im laufenden Haushaltsjahr) Die Spalte dav. ausgezahlt sind die Förderbeträge, die tatsächlich ausgezahlt wurden. 2 GAK-Richtlinie des MLUV zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 3 Richtlinie des MLUV des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL) 4 Richtlinie des MIL zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (MIL-Forst-RL) 5 Richtlinie des MLUL des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) Frage 9: Wie erfolgt die Erfolgskontrolle der geförderten forstlichen Maßnahmen, über welchen Zeitraum erstreckt sich die Erfolgskontrolle jeweils? Zu Frage 9: Neben einer 100 %-igen Inaugenscheinnahme der geförderten Vorhaben durch die untere Forstbehörde vor der Auszahlung der Fördermittel erfolgt stichprobenartig eine Kontrolle durch den internen Prüfdienst. Des Weiteren besteht eine 12-jährige Zweckbindungsfrist für die geförderten Maßnahmen, in der ebenfalls stichprobenartig die Zielerreichung geprüft wird. Frage 10: Wie viele Waldbesitzer und für wie viele Waldflächen wurde im vergangenen Jahr eine professionelle Beratung zum Waldumbau durch staatliche Förster in Anspruch genommen? Wie erklärt sich die Landesregierung diese Zahl? Zu Frage 10: Im vergangenen Jahr erfolgten durch die 30 Oberförstereien 15.760 aktenkundige Beratungen. Eine Differenzierung nach Beratungsinhalten erfolgte bei der Erfassung nicht. Frage 11: Gibt es aus Sicht der Landesregierung vorbildliche Projekte/Initiativen, bei welchen der Waldumbau auf privaten Waldflächen beispielhaft vollzogen wurde? Wurden diese Projekte/Initiativen evaluiert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dieser Evaluation für die Gestaltung der Fördermaßnahmen für den Waldumbau in Brandenburg? Zu Frage 11: Waldumbaumaßnahmen werden seit vielen Jahren im Privat- und Kommunalwald durchgeführt. Dazu werden oft die finanziellen Möglichkeiten der Förderung in Anspruch genommen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen gewährleistet in der Regel einen erfolgreichen Umbau und die Entwicklung naturnaher Wälder. Damit arbeiten viele Privat- und Kommunalwaldbesitzer vorbildlich. Eine externe Evaluierung der Fördermaßnahmen erfolgte in der letzten Förderperiode (2007 - 2014). Die aus der Evaluation erarbeiteten Schlussfolgerungen wurden in der Gestaltung der Fördermaßnahmen für den Waldumbau in der aktuellen Förderperiode (2014 - 2020) umgesetzt. Frage 12: Welche praktischen Beispiele aus anderen Bundesländern könnten den Waldumbau in Brandenburg unter Berücksichtigung der forstbaulichen Besonderheiten Brandenburgs befördern? Wenn solche bereits übernommen werden, bitte ebenfalls angeben. Zu Frage 12: Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu waldbaulichen Fragen und zu Fördermaßnahmen auf der Bund-Länder-Ebene oder bilateral mit anderen Bundesländern statt. Die Erkenntnisse fließen in die Waldbaurichtlinien und in die Förderrichtlinien für Brandenburg ein. Aufgrund der Baumartenstruktur (70 % Kiefer) und der Altersstruktur des Waldes (überdurchschnittlich viele 60- bis 80-jährige Bestände ) ist ein Vergleich mit anderen Bundesländern jedoch nur bedingt möglich. III. Maßnahmen zur Reduktion des Schalenwildverbisses Frage 13: Trotz Verlängerung der Jagdzeit auf Böcke ist die Rehwildstrecke laut Jagdbericht 2014/15 (Kap. 6.4) im letzten Jahr um 5 % gesunken und das Geschlechterverhältnis erlegter Tiere immer noch unausgeglichen. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für diese Entwicklung? Welche Maßnahmen leitet die Landesregierung aus den benannten Ursachen ab? Zu Frage 13: Die mit Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDVO) in 2014 getroffene Regelung zur Änderung der Jagdzeit auf den Rehbock ist darauf gerichtet, die Jagdzeit von weiblichem und männlichem Rehwild besser aufeinander abzustimmen, um die Voraussetzungen für den jagdlichen Erfolg bei den herbstlichen Bewegungsjagden zu erhöhen und damit zielgerichteter die unter forstwirtschaftlichen Aspekten notwendigen Rehwildstrecken auch zu erreichen. Eine Entscheidung zur Anwendung dieser neuen jagdrechtlichen Regelung trifft allein der jeweilige Jagdausübungsberechtigte für seinen Jagdbezirk. Die Wirksamkeit der neuen Regelungen zeigt sich erst mittelfristig. Frage 14: Inwieweit werden in der Verwaltungsjagd die Abschüsse gemäß Altersklassen bei Schalenwild eingehalten? Zu Frage 14: Der LFB strebt entsprechend der gemeinsamen Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern einen nach Altersklassen gegliederten Abschuss an. Dieses Ziel wurde in den letzten zehn Jahren auf der Ebene des LFB für die Wildarten Damwild, Rotwild , Muffelwild (nur in acht von zehn Jahren) und Rehwild erreicht. Frage 15: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Schalenwildverbiss zu reduzieren und damit Schäden im Waldbestand zu verhindern und das Potential einer natürlichen Waldverjüngung zu heben? Zu Frage 15: Die Maßnahmen der Landesregierung sind darauf gerichtet, jagdrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Jagdausübungsberechtigten ermöglicht , die Wildbestände insbesondere auch unter dem Aspekt einer Wildschadensvermeidung dauerhaft einzuregulieren (vgl. Antwort zu Frage 13). In dem Maße, wie vorstehende Zielstellung erreicht wird, dürften die Potenziale für eine natürliche Waldverjüngung kontinuierlich zunehmen. Frage 16: Welche Menge an Schalenwild ist für einen gelingenden Waldumbau in Brandenburg nach Auffassung der Landesregierung anzustreben? Welche zusätzliche Menge Wildbret wären hier zu erwarten und wie sieht die Landesregierung die Vermarktungsmöglichkeiten hierfür? Zu Frage 16: Vor dem Hintergrund unterschiedlicher standörtlicher Gegebenheiten und waldbaulicher Voraussetzungen sind hier pauschale Aussagen nicht möglich. In jedem Fall muss der Wildbestand so bemessen sein bzw. daraufhin einreguliert werden , dass die Verjüngung der im jeweiligen Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Eine verlässliche Quantifizierung von dadurch ggf. zusätzlich anfallendem Wildbret ist nicht möglich. Nach bisherigen Erfahrungen konnte das anfallende Wildbret stets auch vermarktet werden. Frage 17: Welche dieser Maßnahmen waren in den letzten Jahren erfolgreich und haben Schalenwildverbissschäden reduziert? Welche dieser Maßnahmen waren nicht erfolgreich? Zu Frage 17: Die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen sind darauf gerichtet , Handlungs- und Entscheidungsoptionen zur Einregulierung von Wildbeständen zu schaffen und damit die von dem wiederkäuenden Schalenwild verursachten Schäden auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen. Der Erfolg hängt entscheidend auch davon ab, ob und inwieweit die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen vor Ort Anwendung finden. Erfahrungen aus dem Landeswald zeigen, dass z. B. mit der Angleichung der Jagdzeit von männlichem und weiblichem Rehwild eine Streckensteigerung vielfach erreicht wurde. Frage 18: Wie groß ist, ggf. durchschnittlich, die betreute Reviergröße je Förster? Hält die Landesregierung die Reviergrößen für einen gelungenen Waldumbau für geeignet? Zu Frage 18: Ein durchschnittliches Hoheitsrevier ist rd. 5.300 Hektar groß. Ja, die Reviergröße ist geeignet. Frage 19: Wann erwartet die Landesregierung die Empfehlungen des Landesjagdbeirats zur Reduzierung des Schalenwildverbisses? Wo sind diese ggf. öffentlich einsehbar? Zu Frage 19: Der Landesjagdbeirat ist gem. § 56 BbgJagdG ein unabhängiges Beratungsgremium der obersten Jagdbehörde. In dieser Funktion wird der Landesjagdbeirat in allen grundsätzlichen Fragen angehört. Dies erfolgte u. a. auch im Zusammenhang mit der Vornahme von jagdrechtlichen Änderungen mit dem Ziel, vielerorts überhöhte Wildbestände an die Erfordernisse von Land- und Forstwirtschaft anzupassen . Beschlussfassungen des Landesjagdbeirates werden in internen Sitzungsprotokollen festgehalten. Frage 20: Entsprechend § 29 (7) des Brandenburger Jagdgesetzes kann die untere Jagdbehörde die Erfüllung des Abschussplanes durchsetzen, insofern der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan für Schalenwild nicht erfüllt. Wie oft fand diese Regelung in den letzten 10 Jahren Anwendung (bitte nach Jagdbezirken und Jahr aufgeschlüsselt angeben)? Zu Frage 20: Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Frage 21: Wie kann die obere Jagdbehörde die untere Jagdbehörde bei der Durchsetzung zur Erfüllung der Abschusspläne unterstützen? Sieht die Landesregierung Potential für den Waldumbau in einer Überwachung der Durchsetzung von Abschussplänen durch die oberste Jagdbehörde? Zu Frage 21: Im Rahmen der rechtlich geregelten Aufgabenteilung zwischen den Jagdbehörden obliegt den unteren Jagdbehörden die Bestätigung bzw. Festsetzung der Abschusspläne sowie die Überwachung des Vollzuges. Zur Unterstützung der unteren Jagdbehörden, nicht nur in Hinblick auf die Erfüllung von Abschussplänen, bestehen im Rahmen der Fachaufsicht enge dienstliche Kontakte zwischen der obersten Jagdbehörde und den unteren Jagdbehörden. Frage 22: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um veränderte Anforderungen an die Jägerschaft im Rahmen des Waldumbaus (Jagd als Dienstleis- tung und Waldumbau als Aufgabe auch der Jäger) in die Jagdausbildung zu integrieren ? Zu Frage 22: Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung zur Erlangung des Jagdscheines sind geregelt in der Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung – JPO). Bestandteil der Ausbildung sind u. a. die Fachgebiete Waldbau, Landwirtschaft und Naturschutz. Die in diesem Fachgebiet vermittelten theoretischen Kenntnisse werden zudem in entsprechenden Fachexkursionen weiter vertieft. Auf diesem Weg wird den Teilnehmern an der Jagdausbildung ein zur Berücksichtigung auch forstwirtschaftlicher Belange notwendiges Grundwissen vermittelt. Parallel zur Ausbildung wurden der Jägerschaft zur eigenen Fortbildung verschiedene Vortragsund Exkursionsangebote zu vorstehender Thematik unterbreitet. Frage 23: Wie sind Hegegemeinschaften juristisch einzuordnen? Welche Ziele verfolgen Hegegemeinschaften anhand welcher Funktionen, Aufgaben und Weisungsbefugnisse ? Frage 24: Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit von Hegegemeinschaften bei der Reduktion des Schalenwildverbisses ein? Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung auf den Waldumbau von Hegegemeinschaften gegenüber Eigentümergemeinschaften ? Zu Fragen 23 und 24: Regelungen zu Aufgaben, Mitgliedschaft, Wirkungsbereich und Arbeitsweise von Hegegemeinschaften enthält § 12 BbgJagdG. Danach bilden Hegegemeinschaften einen freiwilligen Zusammenschluss von Jagdausübungsberechtigten von zusammenhängenden Jagdbezirken, um eine großräumige Wildbewirtschaftung zu ermöglichen. Sie entsteht mit der Genehmigung der Satzung durch die untere Jagdbehörde. Zur Unterstützung von Hegegemeinschaften bei Gründung und Aufgabenwahrnehmung wurde eine Mustersatzung für Hegegemeinschaften im Land Brandenburg erarbeitet und im Amtsblatt für Brandenburg (Nr.10 vom 14.03.2012) veröffentlicht. Zu den darin niedergelegten Aufgaben zählen neben der Abstimmung und Durchführung von Hegemaßnahmen u. a. auch - die Abstimmung und Durchführung gemeinsamer, großräumiger Bewegungsjagden, - die Vorbereitung, Unterstützung und Abstimmung von Maßnahmen zur gemeinsamen Ermittlung des Wildbestandes und - die Vorbereitung, Unterstützung und Abstimmung von Maßnahmen zur Ermittlung des Zustandes der Vegetation (Waldverjüngung). Bei umfassender Berücksichtigung vorstehend genannter Aufgaben vermag eine Hegegemeinschaft einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Einregulierung des Schalenwildes an die Erfordernisse von Land- und Forstwirtschaft zu leisten. Zur Berücksichtigung der Belange der Grundeigentümer sind an den Beratungen der Hegegemeinschaft u. a. auch die Jagdvorstände der beteiligten Jagdgenossenschaften zu beteiligen. Auf diesem Weg besteht für die Grundeigentümer eine Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung der Abschusspläne zu nehmen und insoweit auch Akzente zum Waldumbau zu setzen. Frage 25: Welche Wildvermarktungsstrategien gibt es in Brandenburg (z.B. Signet „Wild aus Brandenburg“)? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Zu Frage 25: Im Jahre 2009 wurde basierend auf dem Projekt des Deutschen Jagdverbandes „Fit mit Wild“ den Jägern sowie den privaten und gewerblichen Wildver- marktern kurzfristig die Möglichkeit gegeben, das zum Verzehr verpackte Wildfleisch mit der Herkunftsbezeichnung „Wild aus Brandenburg“ zu versehen. Damit kann der regionale Bezug und die Frische des Wildes hergestellt werden. Es wurde eine Grundausstattung von Werbeaufklebern für Wildfleisch durch den Landesjagdverband Brandenburg e. V. angeschafft. Die Grundausstattung wurde anteilig aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert. Der LFB vermarktet das in der Verwaltungsjagd anfallende Wild nicht unter einem speziellen, rechtlich gesichertem Signet. Wild wird an Wildhändler oder Einzelkunden in ganzen Stücken veräußert. Es gibt keine betriebseigenen Veredlungsbetriebe, in denen das Wild zerlegt und portioniert wird. IV. Personalbedarf im Landesforst für den Waldumbau Frage 26: Wie viel Arbeitszeit steht den Mitarbeitern der Landesforst für Waldumbauaufgaben zur Verfügung? Bitte skizzieren Sie beispielhaft anhand einer konkreten Oberförsterei, welche Waldumbauaufgaben diese mit welchem Personalschlüssel und welcher Finanzausstattung wahrnimmt? Frage 27: Inwieweit wird die Jagd, sofern sie an waldbaulichen Zielen ausgerichtet ist, als Arbeitszeit gewertet? Frage 28: Wie werden sich diese Aufgaben und die zur Verfügung stehende Arbeitszeit nach dem Personalabbau entsprechend des Haushaltsplanes 2017/18 verändern ? Bitte skizzieren Sie anhand einer konkreten Oberförsterei die zukünftige Personalausstattung und Aufgabenbeschreibung zur Bewältigung der Waldumbauaufgaben nach der Stellenkürzung entsprechend der Haushaltsplanung für 2017/18? Zu Fragen 26 bis 28: Viele der Aufgaben, die mit dem Waldumbau verknüpft sind, werden in der Arbeitszeiterfassung bzw. der Betriebsbuchführung des LFB nicht gesondert erfasst und können daher nicht quantifiziert werden. Hierzu zählen zum Beispiel der Erhalt und die Förderung der Laubbäume, mithin die Steuerung von Mischungsanteilen im Zuge der Durchforstungen, die Einleitung und Lichtsteuerung von Naturverjüngungen durch die Entnahme von Altbäumen und die individuelle Jagdausübung. Außerdem werden die Arbeiten sowohl durch eigenes Personal als auch in Fremdleistung durchgeführt. Für die konkrete Etablierung (Pflanzung und Pflege in den folgenden fünf Jahren) von Laubbäumen im Zuge des Waldumbaus wurden zum Beispiel in der Landeswaldoberförsterei Borgsdorf im Jahr 2015 6,69 Arbeitskräfte (Vollbeschäftigtenzeiteinheiten) eingesetzt und 700.600 Euro aufgewendet . Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass durch die Entscheidung der Landesregierung zur Umsetzung der Personalbedarfsplanung 2018 im LFB sich hierdurch in Bezug auf die Waldumbaufläche des LFB Veränderungen ergeben. Insofern im LFB eigene Arbeitskräfte nicht mehr für erforderliche betriebliche Aufgaben zur Verfügung sehen, werden die Leistungen an Dritte vergeben. Die Verwaltungsjagd ist gänzlich an den waldbaulichen Zielen im Landeswald ausgerichtet. Die folgenden Teilbereiche der Jagdausübung gehören zu den Dienstaufgaben der im aktiven Dienst Beschäftigten des LFB: • Vorbereitung, Durchführung und Teilnahme von und an Gesellschaftsjagden • Mitwirkung an der Abschussplanung • Halten, Ausbilden und Führen von brauchbaren Jagdhunden • Führung und Einweisung von Jagdgästen • Unterstützung bei der Wildvermarktung • Verbringen von Unfall- und Fallwild bzw. dessen Entsorgung • Durchführung von Nachsuchen in Verwaltungsjagdbezirken • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Wildseuchenbekämpfung Die individuelle Einzeljagdausübung der im aktiven Dienst Beschäftigten in Verwaltungsjagdbezirken ist dienstlich veranlasste Jagdausübung ohne Anrechnung von Arbeitszeit. Frage 29: Wie werden sich die Aufgaben und die Arbeitszeit für den Waldumbau für den Landesforstbetrieb im Rahmen der Funktionalreform verändern? Welche Rolle sollen nach Ansicht der Landesregierung freiberufliche Forstberater einnehmen? Zu Frage 29: Der Waldumbau im Landeswald wird auch nach der Funktionalreform uneingeschränkt fortgeführt, da dieser von der Reform nicht betroffen ist. Freiberufliche Forstberater unterstützen die Forstbehörde bei der Beratung der Waldbesitzer. Brandenburg fördert freiberufliche Forstberater in der laufenden EU-Förderperiode 2014 - 2020 mit rd. 2,7 Mio. Euro über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).