Datum des Eingangs: 18.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4663 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1867 der Abgeordneten Anja Heinrich und Rainer Genilke Fraktion der CDU Drucksache 6/4453 Sanierung der Landesstraße 59 im Bereich Wainsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller Seit 1990 wurde der Abschnitt der L 59 in der Ortslage Wainsdorf nicht mehr saniert. Als Verbindungsstraße zur A 13 wird die Strecke, insbesondere durch Lkw-Verkehr, tagtäglich jedoch stark beansprucht. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und des Materials der Straßendecke aus Kopfsteinpflaster sind erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohner die Folge. Auch die Landesregierung hatte die Notwendigkeit der Sanierung erkannt und im Oktober 2013 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3184 mitgeteilt: „Eine substantielle Verbesserung der Befahrbarkeit der L 59 in der Ortsdurchfahrt Wainsdorf kann nur durch einen grundhaften Ausbau erreicht werden.“ Jedoch wurde die bereits begonnene Planung im Jahr 2010 wieder eingestellt, „auf Grund der sich abzeichnenden geringen Mittelverfügbarkeit, der Einordnung des Straßenabschnittes in das Grüne Netz und der prioritären Absicherung begonnener Maßnahmen und weit fortgeschrittener Planungen“. Angesichts der offensichtlich dringend sanierungsbedürftigen Straße hat schließlich jedoch auch der Landesbetrieb Straßenwesen im vergangenen Jahr einen Ausbau der Ortsdurchfahrt für das Jahr 2017 angekündigt. Nunmehr allerdings besteht offenbar die Gefahr, dass die wieder aufgenommenen Planungen erneut nicht weitergeführt werden und damit die Sanierung wieder in weite Ferne rückt. Für die Bürgerinnen und Bürger in Wainsdorf, die sich seit mehr als zwanzig Jahren für eine grundhafte Instandsetzung ihrer Ortsdurchfahrt engagieren, sind die dauernde Unsicherheit und die unterschiedlichen Signale eine Zumutung. Frage 1: Wie ist die Zustandsnote der L 59 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und –bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Gemäß ZEB 2011 weist die L 59 im gesamten Bereich der OD Wainsdorf fast durchgängig eine Zustandsnote zwischen 4,5 und 5 auf. Im Jahr 2015 erfolgte eine neue Zustandsbewertung. Deren Auswertung liegt noch nicht vor. Seit Einführung der ZEB hat sich der Wert verschlechtert. Frage 2: Wurden in den genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (z.B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? Frage 3: Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür angefallen? zu den Fragen 2 und 3: Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen zusammen beantwortet. Es erfolgten Fugennacharbeiten und Flickarbeiten. Die Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen liegen nicht auf einzelne Straßenabschnitte wie, z. B. Ortsdurchfahrten, aufgeschlüsselt vor. Frage 4: Wann wurde die Sanierung der L 59 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wainsdorf geplant ? Wann ist mit Beginn der Baumaßnahme und wann mit einer Baufreigabe zu rechnen? Frage 5: Falls die Planungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt erneut eingestellt wurden: Warum ist dies der Fall und wann werden die Planungen wieder aufgenommen? zu den Fragen 4 und 5: Dazu ist derzeit keine konkrete Aussage möglich. Gegenwärtig läuft die Planung. Der Bau ist abhängig von der Baurechtschaffung und von der Haushaltsmittelbereitstellung zum Zeitpunkt der Baureife. Frage 6: Welche Maßnahmen sind/waren in diesem Bereich der L 59 konkret im Rahmen der Sanierung geplant? zu Frage 6: Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist vorgesehen, die noch bestehende Kleinpflasterdeckschicht auf einer Länge von rd. 700 m durch eine Asphaltdecke zu ersetzen . Zudem wird eine geschlossene Entwässerungseinrichtung hergestellt. Frage 7: Welche Kosten sind für Prüfung, Planung und Bau dieser Maßnahmen jeweils veranschlagt oder bereits angefallen? Wer trägt die Kosten? Frage 8: Besteht die Gefahr, dass Prüfungs- und Planungsvorgänge oder anderweitige mit Kosten verbundene Vorbereitungen aufgrund einer erst zu einem späteren Zeitpunkt möglichen Realisierung der Maßnahmen erneut durchgeführt werden müssen? zu Fragen 7 und 8: Insgesamt sind für die Planung 60 T€ und für den Bau 650 T€ veranschlagt. Bereits angefallen für die Planung sind 30 T€.