Datum des Eingangs: 18.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4666 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1888 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4489 Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ (MediationsG) ist seit dem 26.07.2012 in Kraft. Jedoch liegt die gemäß § 6 des Gesetzes unabdingbar erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Aus- und Fortbildung der Mediatoren gemäß § 5 Absatz 2 und 3 des Mediationsgesetzes immer noch nicht vor. Seit dem 31.01.2014 gibt es lediglich einen Referentenentwurf der „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs- Verordnung“ (ZMediatAusbV). Unter den freiberuflich praktizierenden Mediator /innen besteht dadurch weiterhin eine erhebliche Unsicherheit darüber, wer sich als Mediator/in bzw. Zertifizierte/r Mediator/in bezeichnen und damit sein Angebot der professionellen außergerichtlichen Konfliktbeilegung aktiv bewerben kann. An einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation interessierte Bürger haben weiterhin keine Kriterien für die Auswahl qualifizierter Mediatoren zur Verfügung. In der Öffentlichkeit sind bislang keine Aktivitäten der Landesregierung sichtbar, den Brandenburgern den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten tatsächlich zu fördern, indem sie zur Nutzung der Mediation angehalten und somit für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Rechtsberufe zu verankern und dadurch den Rechtsfrieden zu fördern sowie staatliche Gerichte zu entlasten? Zu Frage 1: Die Landesregierung fördert und unterstützt die außergerichtliche Streitbeilegung. In Brandenburg besteht ein vielfältiges und breites Angebot für einvernehmliche Streitbeilegung mit einem unterschiedlichen Grad an Institutionalisierung. Die Schlichtungslandschaft ist weit gefächert. So existieren beispielsweise Schiedsstellen der Gemeinden nach dem Schiedsstellengesetz, anerkannte Gütestellen nach dem Brandenburgischen Gütestellengesetz, private Gütestellen und Mediatoren, Ombudsleute , Schlichtungsstellen von Kammern, Innungen und Verbänden. Daneben stehen den Brandenburgerinnen und Brandenburgern bundesweit tätige Schlichtungsstellen zur Verfügung, darunter die bereits nach dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz des Bundes anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Vor diesem Hintergrund trifft es aus Sicht der Landesregierung nicht zu, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angeboten außergerichtlicher Konfliktbeilegung und gerichtlicher Streit-entscheidung derzeit nicht besteht und erst noch herzustellen ist. Die Landesregierung informiert darüber hinaus die Öffentlichkeit über ihren Internetauftritt und durch gedruckte Publikationen über alle Formen der konsensualen Streitbeilegung . Auf den Internetseiten des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz – www.mdjev.brandenburg.de – wird in praktikabler, bürgerfreundlicher Form auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Konfliktlösung jenseits des Klageweges hingewiesen. Die Kontaktdaten zu allen gemeindlichen Schiedsstellen und anerkannten Gütestellen sowie zu vielen weiteren Schlichtungsstellen sind hier unmittelbar zugänglich. Die Landesregierung hat sich auch im Bundesratsverfahren aktiv an der Gesetzgebung zum Erlass des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz ist ein neuer Rechtsschutzweg eröffnet worden, der für den Verbraucher kostenlos und leicht zugänglich ist. Im Übrigen gewährleistet die Landesregierung die Tätigkeit der gemeindlichen Schiedsstellen und der Gütestellen. Sie führt durch die Behörden der Justizverwaltung die Aufsicht über die Schiedsstellen. Die Direktoren der Amtsgerichte bestätigen und berufen die Schiedspersonen. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz erkennt darüber hinaus Personen und Einrichtungen als Gütestellen nach dem Brandenburgischen Gütestellengesetz an, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Frage 2: Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen , um die Bundesregierung resp. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu anzuhalten, die Umsetzung des Mediationsgesetzes aktiver zu gestalten, damit sich die Mediation als Form der alternativen Streitbeilegung auch in der Praxis stärker als bisher etablieren kann? Zu Frage 2: Die Umsetzung des Mediationsgesetzes obliegt nicht der Bundesregierung oder dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt grundsätzlich über das Handeln der betroffenen Personen, der Parteien eines Konflikts, die sich eines Mediators bedienen wollen, und der Mediatoren (vgl. §§ 1 bis 5 des Mediationsgesetzes). Frage 3: Welche konkreten Initiativen hat in diesem Zusammenhang die Landesregierung unternommen, damit die für die Umsetzung des Mediationsgesetzes unbedingt erforderliche Rechtsverordnung in Kraft gesetzt wird? Zu Frage 3: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf der auf § 6 des Mediationsgesetzes beruhenden Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZMediatAusbV) im Januar 2014 an die Justizverwaltungen der Länder mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat hierzu fristgemäß eine positive Stellungnahme abgegeben . Die Rechtsverordnung ist noch nicht erlassen. Bundesminister Maas hatte sich zum weiteren Verfahren im letzten Jahr dahin gehend geäußert, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Vorrang vor dem Erlass der genannten Verordnung habe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde sich erst danach mit dem Thema Mediation weiter auseinandersetzen. Demnach ist nun mit der Fortführung des Verfahrens zum Erlass der Zertifizierte-Mediatoren- Ausbildungs-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu rechnen. Anlass für konkrete Initiativen sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang nicht. Frage 4: Wie viele freiberuflich-professionelle Mediatoren (damit sind nicht Mediatoren, die in Behörden, z. B. wie Jugendämtern oder auch bei Freien Trägern der Jugendhilfe arbeiten, gemeint) sind nach Kenntnis der Landesregierung in Brandenburg tätig? Frage 5: Wie viele Mediationsverfahren wurden in dieser und in der letzten Legislaturperiode in Brandenburg von freiberuflich-professionellen Mediatoren durchgeführt ? Wie viele Mediationsverfahren davon wurden mit einer Vereinbarung abgeschlossen? Zu Fragen 4 und 5: Der Landesregierung liegen keine Zahlen zu freiberuflich-professionellen Mediatoren und den von ihnen geführten Verfahren vor.