Datum des Eingangs: 21.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/469 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 133 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/313 Bürgerwehren Wortlaut der Kleinen Anfrage 133 vom 19.12.2014: In Folge der Wahrnehmung mangelnder Polizeipräsenz, eines sichtbaren Rückzugs aus der Fläche und zunehmender Unsicherheit der Bürger ist eine Zunahme von selbst installierten Bürgerwehren in Brandenburg zu verzeichnen. Teilweise münden die Initiativen engagierter, besorgter Bürger in so genannten Sicherheitspartnerschaften mit der Polizei. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Sicherheitspartnerschaften (offizielle Kooperationen von Bürgern und Polizei) gibt es in Brandenburg? Bitte nehmen Sie eine entsprechende Aufschlüsselung nach Landkreisen vor. 2. Gibt es seitens der Polizei Vorgaben für die Ausrüstung der Sicherheitspartner mit Hilfsmitteln? 3. Lässt sich ermitteln, wie viele Taschenlampen und Handys beispielsweise verteilt wurden? 4. Wie hat sich die Anzahl der Sicherheitspartnerschaften in den letzten Jahren entwickelt? 5. Sind ursprünglich geplante Sicherheitspartnerschaften nicht zustande gekommen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 6. Wird das Entstehen von Sicherheitspartnerschaften forciert oder tragen Bürger ihr Anliegen von sich aus an die entsprechenden Behörden heran? 7. In der Stadt Guben werden derzeit Mitarbeiter der Stadt in verschiedenen Bereichen als Sicherheitspartner/Stadtwache eingesetzt. Wie viele Modelle dieser Art gibt es noch und wo? 8. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die vorhandenen Sicherheitspartnerschaften zu reduzieren, bzw. entbehrlich zu machen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sicherheitspartnerschaften (offizielle Kooperationen von Bürgern und Polizei) gibt es in Brandenburg? Bitte nehmen Sie eine entsprechende Aufschlüsselung nach Landkreisen vor. Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der Sicherheitspartnerschaften in den letzten Jahren entwickelt? zu den Fragen 1 und 4: Landkreis Anzahl Sicherheitspartnerschaf- ten Anzahl Sicherheitspartner (Perso- nen) Prignitz 11 44 Ostprignitz-Ruppin 6 38 Oberhavel 1 22 Uckermark 1 4 Barnim 7 12 Märkisch-Oderland 5 74 Oder-Spree 3 48 Dahme-Spreewald 4 14 Spree-Neiße 3 7 Oberspreewald-Lausitz 5 5 Elbe-Elster 2 2 Potsdam-Mittelmark 8 49 Teltow-Fläming 7 41 Potsdam 2 23 Frankfurt (Oder) 1 10 Cottbus - - Brandenburg an der Havel 6 33 Land Brandenburg gesamt 72 426 (Stand: 31.12.2013) Die Anzahl der Sicherheitspartnerschaften und der Sicherheitspartner (Personen) ist, über den Zeitraum der letzten fünf Jahre betrachtet, rückläufig. Frage 2: Gibt es seitens der Polizei Vorgaben für die Ausrüstung der Sicherheitspartner mit Hilfsmitteln? zu Frage 2: Die Ausstattung von Sicherheitspartnerschaften richtet sich nach dem Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg „Sicherheit in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg durch den Ausbau der konzertierten Aktion Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)“ vom 11. Oktober 1995. Danach zählen zur Ausstattung eine Einsatztasche (mit Taschenlampe und Notizblock), ein Ausweis sowie bei entsprechender Begründung der Notwendigkeit ein Funktelefon pro Partnerschaft. Frage 3: Lässt sich ermitteln, wie viele Taschenlampen und Handys beispielsweise verteilt wurden? zu Frage 3: Hierzu werden keine Erhebungen vorgehalten. Frage 5: Sind ursprünglich geplante Sicherheitspartnerschaften nicht zustande gekommen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? zu Frage 5: Entsprechende Informationen werden nicht nachgehalten. Frage 6: Wird das Entstehen von Sicherheitspartnerschaften forciert oder tragen Bürger ihr Anliegen von sich aus an die entsprechenden Behörden heran? Frage 8: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die vorhandenen Sicherheitspartnerschaften zu reduzieren, bzw. entbehrlich zu machen? zu den Fragen 6 und 8: Es wird auf die schriftliche Antwort des Ministers des Innern auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Nonnemacher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Bildung von Bürgerwehren - vom 14. Mai 2014 (Plenarprotokoll 5/93) verwiesen. Die Reduzierung vorhandener Sicherheitspartnerschaften liegt nicht im Interesse der Landesregierung. Vielmehr soll eine Neubelebung erreicht werden, bei denen sich Polizei, Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger (Sicherheitspartner) um die Sicherheit in der Nachbarschaft kümmern. Sicherheitspartnerschaften bestehen in Brandenburg seit gut 20 Jahren und sind ein sehr bewährtes und rechtsstaatlich einwandfreies Instrument der Kooperation von sozial engagierten Bürgern, Gemeinden und Polizei zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls vor Ort. Die Fortführung dieses Ansatzes ist im Interesse der Landesregierung. Frage 7: In der Stadt Guben werden derzeit Mitarbeiter der Stadt in verschiedenen Bereichen als Sicherheitspartner/Stadtwache eingesetzt. Wie viele Modelle dieser Art gibt es noch und wo? zu Frage 7: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor.