Datum des Eingangs: 20.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4723 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1865 der Abgeordneten Sven Petke und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/4451 Kreisgebietsreform – finanzielle Konsequenzen für die Stadt Cottbus III Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich (SPD) machte in einem Interview der Lausitzer Rundschau vom 22.09.2015 die Aussage , es muss ein Großkreis Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz mit zwei Kreissitze in Forst und Senftenberg geben, aber ohne Cottbus als weiterhin kreisfreie Stadt. Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung des SPD-Bürgermeisters Fredrich , dass es einen Zusammenschluss der Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald Lausitz ohne Cottbus geben soll? zu Frage 1: Die Landesregierung hat bisher nicht darüber beraten, welche zukünftigen Landkreise im Zuge der Verwaltungsstrukturreform gebildet werden sollen. Frage 2: Gibt es für diese vorgeschlagene Variante von Herrn Fredrich eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den dann neuen Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie für die dann weiterhin kreisfreie Stadt Cottbus und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Nein. Finanzielle Auswirkungen können erst valide berechnet werden, wenn ein Modell für die Kreisneugliederung vorliegt und klar ist, wie der kommunale Finanzausgleich u. a. unter Berücksichtigung der Strukturreform zukünftig ausgestaltet sein wird. Frage 3: Soll es einen Zusammenschluss der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz mit einem Kreissitz Cottbus bei Verlust der Kreisfreiheit geben? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Frage 4: Gibt es für diese Variante eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf den dann neuen Landkreis Spree-Neiße und Oberspreewald- Lausitz sowie für die dann kreisangehörige Stadt Cottbus und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Finanzielle Auswirkungen können erst valide berechnet werden, wenn ein Modell für die Kreisneugliederung vorliegt und klar ist, wie der kommunale Finanzausgleich u. a. unter Berücksichtigung der Strukturreform zukünftig ausgestaltet sein wird. Für die Stadt Cottbus/Chóśebuz gibt es jedoch anhand eines Modells Schätzungen über eine finanzielle Entlastung in Höhe von mehreren Millionen Euro infolge einer Einkreisung.