Datum des Eingangs: 20.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4726 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1866 der Abgeordneten Andreas Gliese und Henryk Wichmann CDU-Fraktion Drucksache 6/4452 Flächenüberlappungen im geobasierten Antragsverfahren zur Agrarförderung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt Vorbemerkung der Fragesteller: Im Mai dieses Jahres wurde im Rahmen der EU-Agrarförderung die geobasierte Antragsstellung eingeführt und die vormals einzureichenden Flächendokumentationen wurden durch digitale Kartenprogramme ersetzt. Hierbei sind die Landwirte aufgefordert, die eigenen Flächendaten mit Flächen eines oder mehrerer Nachbarn bis zum 21. Juni zu überprüfen, um vorhandene Flächenüberlappungen zu korrigieren. Erfolgt die Korrektur nicht bis dahin, drohen den Landwirten Zahlungssanktionen. Vorbemerkung: Bereits zur Herbstantragstellung ELER 2016 wurde in der Region Brandenburg und Berlin mit der geobasierten Antragstellung begonnen, da die europäische und die bundesdeutsche Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr. 809/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/2333 und InVeKoS-Verordnung) die Umsetzung der geobasierten Antragstellung bis spätestens 2018 vorsieht. Mit der Umstellung auf die geobasierte Antragstellung soll für die Zukunft eine erleichterte Antragstellung für die Landwirte erreicht, das Fehlerrisiko reduziert und die verwaltungstechnischen Überprüfungen verbessert werden. Deutschlandweit wurde zur Antragstellung 2016 auch eine sogenannte Vorabprüfung eingeführt. Durch die geobasierte Antragstellung kann es beim Einzeichnen von Flächen zu Überlappungen mit anderen Flächen, zu Ungenauigkeiten oder zu Fehlern kommen. Durch die neu eingeführte Vorabprüfung hatten die betroffenen Antragsteller nach dem Antragstermin bis zum 21. Juni 2016 Zeit, Korrekturen durchführen. Dazu wurden den betroffenen Antragstellern von Amts wegen bis max. 26 Tage nach Antragseinreichung die Überlappungen angezeigt. Aufgrund dieser Information konnte der betroffene Antragsteller noch über die für die Änderung des Sammelantrages geltenden Fristen hinaus entsprechende Korrekturen an den betroffenen Flächen vornehmen, um Sanktionen zu vermeiden. Frage 1: Wie viele Flächen bzw. Schläge mussten aufgrund von Überlappung nachträglich durch die Antragsteller korrigiert werden? Frage 3: Wie viele Antragssteller, bei denen es zu Überlappungen der Flächen mit einem oder mehreren Nachbarn kam, haben bis zum 21.06. keine Korrektur vorgenommen? Zu Frage 1 und 3: Kein Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen im Zusammenhang mit der Vorabprüfung vorzunehmen. 152.143 Schläge wurden im Rahmen der Vorabprüfung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformationen (LGB) auf Überlappungen geprüft. 96.684 Schläge wiesen keine Überlappungen auf. 69 % der Überlappungen waren Klein- und Kleinstüberlappungen (Überlappungen < 100 m²). Die sanktionslose Bereinigung von Schlägen wurde von 2.634 Antragstellern bis zum 21.06.2016 genutzt. 3.012 Antragsteller haben keine Korrekturen an ihren Flächen vorgenommen. Zu den tatsächlich geänderten einzelnen Schlägen liegen derzeit keine Angaben vor. Frage 2: Was waren die Ursachen für die Flächenüberlappungen im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens? Zu Frage 2: Bis einschließlich 2015 wurde im Agrarförderantrag für die Betriebs- bzw. Basisprämie die Größenangabe der Flächen in einem Feldblock bzw. Landschaftselement mittels einer Zahl und einer Skizze beantragt. Die beantragte Fläche konnte bis max. 8 % von der Fläche der Skizze abweichen. Eine Abweichung zwischen der Größe der gezeichneten Fläche und der Zahl der Flächenangabe besteht mit der Antragstellung 2016 nicht mehr (Null-Toleranz). Im geobasierten Antragsverfahren müssen die Schläge lage- und größengenau eingezeichnet werden, da sich aus der Schlagzeichnung ein Flächenwert ergibt, der in den Nutzungsnachweis übernommen wird. Die Zeichnung der Schläge (Geometrie) liefert die Größe der beantragten Fläche. Eine Änderung der Schlagfläche ist nur über die Anpassung der Geometrie möglich. Im Rahmen der Anpassung der Antragssoftware wurden den Landwirten verschiedene Werkzeuge zur Unterstützung angeboten, um die geobasierte Antragstellung und die Vorabprüfung zu erleichtern. Auch die Beratungsmöglichkeiten durch den Zentralen technischen Prüfdienst wurden genutzt. Frage 4: Mit welchen Sanktionen müssen die Landwirte rechnen, sofern im Rahmen der Vorabprüfung keine Korrektur der digitalen Flächendaten bis zum Stichtag erfolgte? Zu Frage 4: Prämien werden erst gekürzt, wenn es eine Abweichung zwischen der angemeldeten Fläche und der ermittelten Fläche von über 3 % oder bis 2 ha gibt. Frage 5: Führt die aufwendige Flächenkorrektur im geobasierten Antragsverfahren zu Verzögerungen bei der Zahlung der Flächenprämie? Wenn ja, mit welcher Verzögerung ist zu rechnen? Zu Frage 5: Nein.