Datum des Eingangs: 20.07.2016 / Ausgegeben: 25.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4727 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1874 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4466 Gewässerunterhaltung im Spreewald: Was taugt das „Pilotprojekt Entschlammung “? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Während der Spreewaldkonferenz im Mai 2015 stellte Umweltminister Jörg Vogelsänger Ansätze zur Gewässerunterhaltung im Spreewald vor. Dabei ging es vor allem um Probleme und Lösungsansätze zur effektiveren Entschlammung der Spreewaldfliesse1. Seit 2015 ist das Pilotprojekt „Entschlammung des Spreewalds“ auf den Weg gebracht. Das Pilotprojekt hat in Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden, dem Biosphärenreservat Spreewald und weiteren Beteiligten das Ziel: a) exemplarisch praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensabläufe für zukünftige Entschlammungsmaßnahmen im Spreewald zu erarbeiten , und b) klare Rahmenbedingungen für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden für eine zügige Entscheidungsfindung zu schaffen. Die Ziele des Projektes sind zu begrüßen, Kritik gibt es jedoch an der Umsetzung . Bislang blieb die Landesregierung insbesondere Aussagen zur Zusammensetzung des Schlamms schuldig. Offen ist, welche human- und ökotoxischen Stoffe der Schlamm enthält, welche Bedeutung diese sowohl für den Nahrungskreislauf der Lebensmittelproduktion als auch für die Flora und Fauna der Flächen haben, auf die der Schlamm versprüht wird. Vorbemerkung: Im Mittelpunkt des Pilotprojektes zur Entschlammung von Spreewaldfließen im Rahmen der Gewässerunterhaltung stehen Untersuchungen zur Verwertbarkeit von Schlämmen (Baggergut) ausgewählter Spreewaldfließe auf im jeweiligen Uferbereich 1 Präsentation des MLUL, Herrn Augustin (Mai 2015): „Gewässerunterhaltung im Spreewald. Probleme und Lösungsansätze zur effektiveren Entschlammung“ http://www.braunespreewatch.de/images/Spreewaldkonferenz2015/Verschlammung-K_Augustin.pdf gelegene Böden mit landwirtschaftlicher oder nicht-landwirtschaftlicher Nutzung. Dabei dienten die in 2015 durchgeführten Schlammuntersuchungen aus drei Fließen und der Böden potenzieller Ausbringungsflächen als abfall- und umweltrechtliche Entscheidungsgrundlage einer Verwertbarkeit. Nach Abschluss des nachsorgenden Monitorings in 2016 werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) die Untersuchungsergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengestellt. Im Ergebnis des Projektes sollen Vorschläge für praktikable aufwandsmindernde Verfahrensabläufe bei der Genehmigung von Entsorgungsmaßnahmen der Schlämme (Baggergut) aus Spreewaldfließen und klare fachliche Rahmenbedingungen für Entscheidungen formuliert werden. Parallel zum Pilotprojekt erfolgt gegenwärtig im Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) eine Überarbeitung der „Brandenburgische Richtlinie – Anforderungen an die Entsorgung von Baggergut“ aus dem Jahre 2001. Ziel ist die Erarbeitung einer Arbeitshilfe für Entscheidungen bei der Entsorgung von Baggergut an Land. Diese soll den zuständigen Behörden und betroffenen Abfallerzeugern Rechtssicherheit im Umgang mit Baggergut geben und einen landesweit einheitlichen Vollzug bei der Entsorgung unterstützen. Die Ergebnisse des Pilotprojektes sollen in der Arbeitshilfe Berücksichtigung finden. Vor dem Hintergrund des noch laufenden Pilotprojektes und der in Arbeit befindlichen Brandenburgischen Arbeitshilfe zur Entsorgung von Baggergut an Land können einige der in der vorliegenden Kleinen Anfrage 1874 aufgeworfenen Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. I. Analyseansatz des Pilotprojektes „ Entschlammung des Spreewaldes“ Frage 1: Auf Grundlage welcher Recherchen wurde die Parameterliste der untersuchten Stoffe für das Pilot-Teilprojekte am Brodg, dem Peterkanal und am Lübbener Stadtgraben ausgewählt? zu Frage 1: Rechtsgrundlagen zur Auswahl der Parameterlisten waren die Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung (BBodSchV) und Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) i. V. m. den Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung (Erlass Nr. 5/1/12 des MUGV Land Brandenburg). Frage 2: Welche Stoffe wurden untersucht, welches Parameterspektrum wurde zum Test der Schlämme herangezogen? zu Frage 2: Im Pilotprojekt wurden die Schlämme aus den ausgewählten Fließen und die Böden der zur Aufbringung vorgesehenen Flächen untersucht. Neben Schwermetallen (u. a. Cadmium, Blei, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Zink) wurden bei den Feststoffuntersuchungen der Schlämme und Böden auch organische Schadstoffe (u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Polychlo- rierte Biphenyle, Dioxine und Furane) und Nährstoffe (u. a. Stickstoff, Calcium, Kalium , Magnesium, Phosphor) analysiert. Zusätzlich wurden für die Böden ausgewählte bodenkundliche Parameter (Bodenart, Trockenrückstand, pH-Wert, Summe des gesamten organischen Kohlenstoffs, Humusgehalt) erhoben. Im Rahmen der abfallrechtlichen Deklarationsuntersuchung erfolgten Feststoffanalysen der Schlämme auf die Parameter Arsen, Thallium, Antimon, ChromVI, Selen, Kobalt , Extrahierbare organisch gebundene Halogenverbindungen, Kohlenwasserstoffe, Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole (BTEX) sowie Cyanid. Parallel zu den Feststoffanalysen wurden Eluatuntersuchungen zu den genannten Schwermetallen sowie der elektrischen Leitfähigkeit, auf Chlorid, Sulfat, Fluorid, Antimon, Barium, Molybdän, Selen, Arsen, Cyanid und auf den Phenol-Index durchgeführt. Die Prüfberichte der Schlamm- und Bodenanalysen werden dem Abschlussbericht zum Pilotprojekt als Anlage beigefügt. Frage 3: Welches Labor hat die Probenahme und Analytik durchgeführt? Ist dieses Labor für die Probenahme und die Analytik für diese Schlamm-Matrix akkreditiert und zertifiziert? zu Frage 3: Die Durchführung oblag der WESSLING GmbH. Sie ist akkreditiert für die jeweilige Analytik und Probennahme. Frage 4: Hat das untersuchende Labor mit Referenzmaterialien gearbeitet, um die Matrixeffekte zu erkennen? zu Frage 4: Referenzmaterialien werden regelmäßig im Rahmen von Ringversuchen untersucht. Dabei werden die untersuchten Parameter und Normen regelmäßig geprüft. Frage 5: Wurden laboranalytische Verfahren eingesetzt, die eine Bewertung des bioverfügbaren Anteils zulassen? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Wurden auch organische Parameter, z.B. Antifoulingverbindungen, welche etwa durch Schutzanstriche von Booten in die Sedimente gelangen können, untersucht? zu Frage 6: Organische Parameter wurden untersucht (siehe Parameterspektrum in der Antwort zu Frage 2). Die Untersuchung von Antifoulingverbindungen war nicht Gegenstand des Pilotprojektes. Frage 7: Welche chemischen Analyseverfahren wurden bei der Analytik des Wasserkörpers angewandt? zu Frage 7: Die Analytik des Wasserkörpers war nicht Gegenstand des Pilotprojektes. Frage 8: Welche Methoden wurden zur Festlegung der notwendigen Anzahl von repräsentativen Probenahmepunkten eingesetzt? zu Frage 8: Bei der Entnahme der Bodenproben der vorgesehenen Aufbringungsflächen wurde nach den Vorgaben der BBodSchV verfahren. Beim Schlamm erfolgte die Probennahme in Abhängigkeit von der Stärke der Sedimente und der Streckenlänge. Frage 9: Wie viele Probeentnahmen gab es an den drei Pilotstrecken jeweils zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 9: Fließ Anzahl Proben Beprobungsdatum Peterkanal Baggergut: 15; Boden: 5 18./19.02.2015 Stadtgraben Lübben Baggergut: 12: Boden: 11 16./17.02.2015 Brodg Baggergut: 11; Boden: 9 21.- 23.04.2015 Frage 10: Wurde das ablaufende Wasser aus den Geotubes am Stadtgraben Lübben analysiert? Wenn ja, was waren die Ergebnisse und wo sind diese einsehbar? zu Frage 10: Analysen des aus den Geotubes ablaufenden Wassers waren nicht Gegenstand des Pilotprojektes. Frage 11: Welche Testergebnisse ergaben die Analysen der Schlämme und der Aufbringungsflächen an den drei Pilotstrecken? zu Frage 11: Die Prüfberichte der Schlamm- und Bodenanalysen werden dem Abschlussbericht zum Pilotprojekt als Anlage beigefügt. Für die Bewertung der Analysen wurden die Vorsorgewerte der BBodSchV herangezogen . Anhand der ermittelten Schlamm- und Bodengehalte erfolgte eine Bilanzierung der zulässigen Aufbringmengen. Die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen zeigten, dass in Abhängigkeit der Schadstoffgehalte der untersuchten Schlämme und Böden sowie der Flächennutzung eine Aufbringung der Schlämme zulässig (Peterkanal ), auf Teilflächen zulässig (Brodg) bzw. nicht zulässig (Stadtgraben Lübben) war. Schutzgutbetrachtungen spiegeln sich in der Verwertungseignung bezogen auf die jeweilige Flächennutzung wider. Frage 12: Gab es vor Aufbringung der Schlämme ein bodenkundliches und pflanzenernährungsspezifisches Gutachten, das anhand der Bodenkennwerte eine Prognose zum ökochemischen Verhalten der Schadstoffe zulässt? zu Frage 12: Ein bodenkundliches und pflanzenernährungsspezifisches Gutachten war nicht Gegenstand des Pilotprojektes. Frage 13: Zu welchen Ergebnissen kommt die Bilanzierung der Stoffmengen bei der Schlammaufbringung hinsichtlich der Überschreitung der Grenzwerte nach Bundesbodenschutzgesetz und Verordnung? Zu welchen Ergebnissen kommen die einzelnen Schutzgutbetrachtungen (Boden-Mensch, Boden-Pflanzen, Boden-Grundwasser)? zu Frage 13: Siehe Antwort zu Frage 11. Frage 14: Welche Aufgaben wurden im Rahmen des nachsorgenden Monitorings bereits umgesetzt und zu welchen Ergebnissen kommt das Monitoring? zu Frage 14: Gegenstand des nachsorgenden Monitorings sind eine naturschutzfachliche Kartierung und Bodenuntersuchungen der beschlammten Flächen. Die Untersuchungen des nachsorgenden Monitorings sind noch nicht abgeschlossen. Frage 15: Welche Verwertungsmöglichkeiten für die entnommenen Schlämme hat das Pilotprojekt geprüft? Zu welchen Ergebnissen kommt das Pilotprojekt hinsichtlich zukünftiger Verwertungsmöglichkeiten? zu Frage 15: Es wurde die Verwertung auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzflächen (Wald) geprüft. Die Ergebnisse liegen erst nach Abschluss des Pilotprojektes vor. Frage 16: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung auf Grundlage der Analyseergebnisse hinsichtlich der Zielstellung des Pilotprojektes? zu Frage 16: Schlussfolgerungen können erst nach Abschluss des Pilotprojektes gezogen werden. II. Kosten des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes“ Frage 17: Bitte geben Sie eine Aufschlüsselung (Planung, Schlammentnahme, Ausbringung /Lagerung, Analyse, etc.) der geplanten und tatsächlich entstandenen Kosten an den drei Pilotteilstrecken? zu Frage 17: Bei den drei Pilotstrecken sind folgende Kosten entstanden: Am Peterkanal und am Brodg stimmten die Planungen mit den tatsächlichen Kosten überein. Am Peterkanal fielen für die Planung und Umsetzung der Schlammentnahme und Verwertung 10.300 € an. Die Analytik und das Monitoring verursachten Kosten in Höhe von 16.450 €. An der Pilotstrecke Brodg betrugen die Kosten für Planung und Umsetzung der Schlammentnahme und Verwertung 12.200 €. Analytik und Monitoring verursachten bisher Kosten in Höhe von 32.000 €. Für die Pilotstrecke Stadtgraben Lübben wurden geplante Kosten in Höhe von 434.800 € in Ansatz gebracht. Die tatsächlichen Kosten für Planung und Umsetzung der Entnahme und Entsorgung/ Beseitigung einschließlich aller Nebenleistungen beliefen sich auf 374.770 €. Analytik und Monitoring verursachten bisher Kosten in Höhe von 37.210 €. Frage 18: Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung auf Grundlage der Kostenstruktur aus dem Pilotprojekt für eine zukünftige Förderung der Entschlammung der Spreewaldfließe? zu Frage 18: Schlussfolgerungen können erst nach Abschluss des Pilotprojektes gezogen werden. III. Verfahrensabläufe des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes “ Frage 19: Welche Behörden waren für die jeweiligen Pilot-Teilstrecken zur Entschlammung involviert? zu Frage 19: Es waren folgende Behörden involviert: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Landesbetrieb Forst Brandenburg, Umweltämter der Landkreise Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz. Frage 20: Welche behördlichen Entscheidungen mussten an den Pilotteilstrecken getroffen werden? zu Frage 20: Behördliche Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörden wurden bezüglich des Artenschutzrechts (Ausnahmegenehmigung nach BNatSchG) und der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (Abweichungsentscheidung nach BNatSchG) getroffen. Frage 21: Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung auf Grundlage der behördlichen Verfahrensabläufe aus dem Pilotprojekt für eine zukünftige Förderung der Entschlammung der Spreewaldfließe? Zu Frage 21: Schlussfolgerungen können erst nach Abschluss des Pilotprojektes gezogen werden. Frage 22: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung im Jahr 2016, um die Ergebnisse des Pilotprojektes zu veröffentlichen? zu Frage 22: Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden nach Abschluss in geeigneter Form bekannt gegeben. Frage 23: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung bis 2019, um die Ergebnisse des Pilotprojektes mit den Behörden und Interessensgruppen zu thematisieren und praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensabläufe von Entschlammungsmaßnahmen im Spreewald umzusetzen? zu Frage 23: Nach Vorlage und Auswertung des Abschlussberichtes zum Pilotvorhaben prüft die Landesregierung das weitere Vorgehen. Frage 24: Beabsichtigt die Landesregierung die Ergebnisse des Pilotprojektes auf der nächsten Spreewaldkonferenz vorzustellen und weitere Maßnahmen mit den Interessensgruppen und -behörden vor Ort zu planen? zu Frage 24: Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden nach Abschluss in geeigneter Form bekannt gegeben. IV. Baggergutrichtlinie Frage 25: In der 7. Sitzung des Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (Juni 2015) wurde die Überarbeitung der sogenannten Baggergutrichtlinie durch Herrn Augustin mit einer ersten Vorlage bis zum Ende des Jahres 2015 angekündigt. Wie ist der momentane Stand der Überarbeitung der sogenannten Baggergutrichtlinie? Frage 26: Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich in der Überarbeitung? Frage 27: Inwieweit trägt die überarbeitete Baggergutrichtlinie zu einer verbesserten Gewässerunterhaltung des Spreewaldes bei und verhindert einen Stau in der Unterhaltung der Spreewaldgewässer, wie im Mai 2015 auf der Spreewaldkonferenz festgestellt? zu den Fragen 25, 26 und 27: Die zuständige Fachabteilung des MLUL hat den Entwurf für eine „Brandenburgische Arbeitshilfe zur Entsorgung von Baggergut“ erarbeitet, der die „Brandenburgische Richtlinie – Anforderungen an die Entsorgung von Baggergut“ aus dem Jahre 2001 ersetzen soll. Zu den Inhalten können erst nach Vorlage des abgestimmten Papiers Aussagen gemacht werden. V. Weitere Sanierungsmaßnahmen der Spreewaldfließe Frage 28: Welche weiteren Maßnahmen aus der Prioritätenliste des Tourismusverbandes sind für die Jahre 2016 und 2017 geplant? zu Frage 28: Im Rahmen der Gewässerunterhaltung und zur Abflusssicherung sind für die Jahre 2016 und 2017 Unterhaltungsmaßnahmen im Gewässer Storchgraben, Bürgergraben und Dorotheengraben geplant. Für diese Gewässer besteht auch aus Sicht des Tourismusverbandes ein Interesse an der Beseitigung von Schlammauflagen der Sohle. Frage 29: Welche alternativen Ansätze zur Entschlammung der Spree sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet die Landesregierung diese? zu Frage 29: Der Landesregierung sind keine alternativen Ansätze zur Entschlammung der Spree bekannt. Frage 30: Welche weiteren Schritte wird die Landesregierung bis 2019 unternehmen bzw. vorschlagen, um praktikable und aufwandsmindernde Verfahrensabläufe für eine zukunftsfähige Entschlammung im Spreewald sicher zu stellen und klare Rahmenbedingungen für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden für eine zügige Entscheidungsfindung zu schaffen? zu Frage 30: Nach Vorlage und Auswertung des Abschlussberichtes zum Pilotvorhaben prüft die Landesregierung das weitere Vorgehen. Frage 31: Der „Masterplan Spree“ des Landes Brandenburg enthält für die fünf wesentlichen Spreeabschnitte die wesentlichen Bausteine zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Für den Spreewald ist u.a. der Schwerpunkt „An- schluss und Entschlammung von Altarmen und Stichgräben benannt2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hinsichtlich des Masterplanes Spree und den Ergebnissen des Pilotprojektes „Entschlammung des Spreewaldes“? zu Frage 31: Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden, sobald diese vorliegen und für die Umsetzung relevant sind, berücksichtigt. 2 http://www.lugv.brandenburg.de/media_fast/4055/publi_master.pdf