Datum des Eingangs: 21.07.2016 / Ausgegeben: 26.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4728 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1870 des Abgeordneten Péter Vida BVB/Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/4462 Nichtbeteiligung des Bauausschusses der Stadt Liebenwalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers In der Stadt Liebenwalde existierte bis zu seiner Auflösung vor ca. 2 Jahren ein Vergabeausschuss. Daneben gab es bereits den Bauausschuss . Trotz des nun nicht mehr existierenden Vergabeausschusses wird der Bauausschuss in keiner Weise in die Vorbereitung von Beschlussvorlagen für Planungsleistungen und Vergaben u. ä. mit einbezogen . Dabei wäre dies gemäß „Aufgabenübersicht der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde“ (Beschlussnummer 8/2009 SW vom 26.6.2009; Anlage 1) seine Aufgabe bzw. Zuständigkeit. Dementsprechend sieht § 16 der Geschäftsordnung auch die Bildung von Fachausschüssen gemäß § 43 Abs. 1 BbgKVerf vor. Diesen Vorgaben wird in der Sitzungspraxis nicht Folge geleistet. Die Stadtverordneten erhalten zur Stadtverordnetenversammlung die Beschlusstexte, ohne dass sich vorher der fachkundige Bauausschuss mit der Thematik beschäftigt hätte. Der Bauausschuss wird entgegen seiner Zuständigkeit nicht in die Beratung der Vorlagen zur Vorbereitung der Sitzungen der SVV einbezogen. Hinweis zur Beantwortung der Fragen: Ich bitte die Landesregierung dringend darum, nicht mit dem vorgeblichen Argument der „kommunalen Selbstverwaltung“ zu antworten, um damit jeden Rechtsverstoß zu rechtfertigen. Das hohe Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung taugt nicht dazu, die Missachtung und Aushöhlung der Rechte politischer Minderheiten zu legitimieren. Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung des Liebenwalder Bürgermeisters , dass eine Beteiligung des Bauausschusses als prüfendes und empfehlendes Gremium trotz entgegenstehender Geschäftsordnung nicht erforderlich ist? Frage 2: Warum greift die zuständige Kommunalaufsicht OHV hier nicht ein, wenn auf den Beschlussvorlagen deutlich zu erkennen ist, dass der zuständige Bauausschuss nicht beteiligt worden ist? zu den Fragen 1 und 2: Weder der Sachverhalt selbst noch die Auffassung des Bürgermeisters der Stadt Liebenwalde dazu sind bekannt. Frage 3: Auch seitens des Rechnungsprüfungsamtes OHV wurde die Nichtbeteiligung des Bauausschusses im Rahmen von Vergabeempfehlungen bisher nicht gerügt. Ist das Rechnungsprüfungsamt seinen Kontrollpflichten ausreichend nachgekommen? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberhavel untersteht nicht der Aufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales. Vielmehr ist nach § 101 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf das Rechnungsprüfungsamt der Gemeindevertretung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihr unmittelbar unterstellt.