Datum des Eingangs: 21.01.2015 / Ausgegeben: 26.01 .2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/473 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 118 der Abgeordneten Iris Schülzke, fraktionslos und Axel Vogel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/281 Umweltgerechte Abwasserlösungen in Sonnewalde Wortlaut der Kleinen Anfrage 118 vom 12.12.2014: Aus der Presse (Lausitzer Rundschau vom 05.12.14) war zu entnehmen, dass das Gebührengebiet im Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz (WAV) durch Überleitung der Abwässer von Sonne- walde nach Lindena vereinheitlicht werden soll. Dazu ist der Neubau einer Druckleitung von 1.940m Länge erforderlich, an anderer Stelle muss ein vorhandener Druckleitungsabschnitt mit einer Länge von 2.100m durch eine neue Leitung ersetzt werden. Die Überleitungsvariante soll die einzig förderfähige Variante sein. Wir fragen die Landesregierung: 1. Hat der Wasser- und Abwasserverband WAV bzw. der alte Verband Sonnewalde TAZ bisher schon Mittel aus dem Schuldenmanagementfonds oder andere öffentlichen finanziellen Hilfsmittel erhalten? Wenn ja: Wie viel? (Bitte die letzten 15 Jahre zusammenstellen) 2. Wofür wurden diese Mittel eingesetzt und welche Auflagen waren damit verbunden? 3. Wurde geprüft, inwieweit nach dem Gleichheitsprinzip bei allen angeschlossenen Grundstücksei- gentümern im Bereich Sonnewalde Baukostenbeiträge eingezogen worden sind? Gibt es noch of- fene Forderungen? Wenn ja: in welcher Höhe? 4. Ist die Kläranlage in Sonnewalde noch mit Krediten behaftet oder gibt es für diese Anlage noch alte Kredite? Wenn ja wie hoch sind diese und wie lange ist deren Laufzeit? 5. Wie sollen die Kredite finanziert werden, wenn das Abwasser von Sonnewalde nach Lindena über- geleitet wird? 6. Welche Kosten sind für die geplante Überleitung von Sonnewalde nach Lindena veranschlagt und wie sollen diese aufgebracht werden? 7. Wenn hierfür Fördermittel ausgereicht werden sollen: in welcher Höhe und wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden? Welcher Betrag soll zur Abdeckung der Gesamtfinanzierung aus Beiträgen von Sonnewalder Grundstückseigentümern eingezogen werden? 8. Sollen weitere Ortsteile der Stadt Sonnewalde an das zentrale Abwassernetz angeschlossen wer- den? 9. Ist das neue Abwasserkonzept in der Stadt Sonnewalde ausreichend vorgestellt worden und at die Stadtverordnetenversammlung dem zugestimmt? 10. Sind den Einwohnern, die ca. 700 Unterschriften gegen die Überleitung gesammelt haben, die langfristigen ökologischen und finanziellen Vorteile und Nachteile plausibel erläutert worden? 11. Erhalten die Grundstückseigentümer aus Sonnewalde anteilig ihre Baukostenbeiträge zurück, wel- che sie zur Finanzierung des Abwassersystems (hier für den Anteil Kläranlage Sonnewal- de/Münchhausen) bereits gezahlt haben? 12. Wer kommt gegebenenfalls für den Rückbau der Kläranlage Sonnewalde/Münchhausen auf (Bitte Kosten und Finanzierungsmodell darstellen)? 13. Welche Berücksichtigung finden das von der Stadt Sonnewalde vorgelegte Gutachten der BTU Cottbus vom März 2012 und das Gutachten der WAFI GmbH vom März 2013 zum Weiterbetrieb der Kläranlage Sonnewalde/Münchhausen im Gremium des Schuldenmanagementfonds und sei- nem Statusbericht? (Beide Gutachten halten eine zeitlich über mehrere Jahre gestreckte Sanie- rung der Kläranlage im Gesamtumfang von 550 T€ für sinnvoll und ausreichend) 14. Welche Maßnahmen werden für die Überleitung berücksichtigt, um Geruchsbelästigungen auf der langen Strecke von ca. 15 km, die teilweise durch Ortschaften hindurch verläuft, zu vermeiden? 15. Sind die dadurch entstehenden Betriebskosten bei der neu zu erwartenden Gebühr langfristig be- rücksichtigt? 16. Kann den Sonnewalder Bürgern verbindlich zugesichert werden, dass in den nächsten Jahren kei- ne weiteren erheblichen Gebühren- und Beitragserhöhungen auf sie zukommen, wenn der Bau der Überleitung abgeschlossen ist und die Beiträge von den Bürgern bezahlt sind? 17. Welche Ergebnisse liegen aus den Jahresberichten bzw. Jahresabschlüssen des ehemaligen Ver- bandes Sonnewalde TAZ vor? Welche Hinweise hat das zuständige Rechnungsprüfungsamt bzw. das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen an den Verband hinsichtlich der vorhandenen Kalkulationen für die kostendeckenden Gebühren gegeben? Bitte in Stichpunkten für die Jahre ab 2004 zusammenstellen! Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine An- frage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Wirkung zum 01. Januar 2007 erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemein- schaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) die Gründung des Wasser- und Abwasserverbandes West- niederlausitz (WAV). Dieser neu gebildete Verband wurde Rechtsnachfolger von zwei regionalen Auf- gabenträgern; dem Trink- und Abwasserzweckverband Sonnewalde/Umland (TAZ) und dem Zweckver- band Trink- und Abwasser Doberlug-Kirchhain und Umland (ZVTA). Die Verbandsbildung erfolgte auf Initiative und unter begleitender Betreuung des in den Ausgleichsfonds (§ 16 Abs. 1 Finanzausgleichs- gesetz des Landes Brandenburg) integrierten Schuldenmanagementfonds (SchMF). Neben umfangreichen finanziellen Zuweisungen zur Minderung des Schuldendienstes wurden jeweils für den Bereich Abwasser für die ehemaligen TAZ und ZVTA vier Statusberichte des SchMF und ein aktueller Statusbericht mit Datum vom 06. Juni 2012 für den WAV erstellt. Der Statusbericht 2012 "Ver- bandsneubildung: Verlauf und Ausblick – Bereich Abwasser" ist im Internet abrufbar. Beim WAV ist das Dokument unter www.wav-westniederlausitz.de unter der Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht. Die im Abrechnungsgebiet Sonnewalde liegende Kläranlage Münchhausen leistet seit dem Jahre 2008 keine umweltgerechte Abwasserbehandlung. Insbesondere die überhöhten Phosphoremissionen aus der Kläranlage tragen dazu bei, dass der gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) herzustellende gute ökologische Zustand des Flusses „Kleine Elster“ nach wie vor verfehlt wird. Die „Kleine Elster“ zählt zu den sensiblen Fließgewässern des Landes Brandenburg. Von einer etwaigen Anordnung von Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kläranlage bzw. von deren Stilllegung sieht die zuständige Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster bislang wegen der ungelösten Frage zum Weiterbetrieb dieser Kläranlage ab. Die Untere Wasserbehörde hat aktuell den Betrieb der Kläranlage Münchhausen auf der Basis der bisherigen hohen Einleitwerte bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die Verbandsversammlung des WAV beschloss Ende August 2014 verbindlich auf der Grundlage einer Prüfung von wirtschaftlichen Alternativberechnungen die Umsetzung des aktualisierten Zeit- und Maß- nahmenplanes des Statusberichtes 2012, d. h. die Planung und den Bau der Abwasserdruckleitung von Sonnewalde/Münchhausen nach Doberlug-Kirchhain/Lindena, die Stilllegung des Klärwerkes Münch- hausen, die Anpassung/Erweiterung des Klärwerkes Lindena und die Sanierung der Pumpwerke und des Kanalsystems in Sonnewalde. Frage 1: Hat der Wasser- und Abwasserverband WAV bzw. der alte Verband Sonnewalde TAZ bisher schon Mittel aus dem Schuldenmanagementfonds oder andere öffentlichen finanziellen Hilfsmittel erhalten? Wenn ja: Wie viel? (Bitte die letzten 15 Jahre zusammenstellen) Frage 2: Wofür wurden diese Mittel eingesetzt und welche Auflagen waren damit verbunden? zu den Fragen 1 und 2: Die beiden Zweckverbände TAZ und ZVTA befanden sich seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts jeweils in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Vor diesem Hinter- grund gewährte das Land Brandenburg den beiden Aufgabenträgern umfangreiche finanzielle und ma- nagementorientierte Unterstützungsleistungen. Die Landeshilfen aus dem Liquiditätssicherungsfonds (LISI) sowie dem Schuldenmanagementfonds (SchMF) umfassen für beide Aufgabenträger ein Volu- men von insgesamt EUR 24.661.059,65, davon EUR 20.879.141,74 für den Geschäftsbereich Abwas- ser und EUR 2.450.000,00 für den Geschäftsbereich (TW) - jeweils SchMF-Mittel - sowie EUR 1.331.917,91 aus dem LISI. Auf den ZVTA entfallen von diesen Landesmitteln EUR 7.845.144,33 und auf den ehemaligen TAZ EUR 16.815.915,32. Der WAV erhielt als neu gebildeter Verband eine Zuweisung in Höhe von EUR 62.000,00 (sog. Fusi- onsprämie). SchMF -Zuwendungen, Verwendungszweck und Auflagen (TAZ): RL 98: II.3.1 Datenbeschaffung (Zuschuß) TAZV Sonnewalde/Umland 800 96 906 26.11.1999 5.598,85 RL 98: II.3.1 Datenbeschaffung (Zuschuß) TAZV Sonnewalde/Umland 800 96 944 26.11.1999 23.024,09 RL 98: II.3.1 Datenbeschaffung (Zuschuß) TAZV Sonnewalde/Umland 800 96 945 26.11.1999 17.081,24 RL 98: II.3.2 Umsetzungsmaßn. (Zuschuß) TAZV Sonnewalde/Umland 800 98 943 07.12.2000 1.861.102,45 RL 98: V. Zahlungsfähigkeit (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 800 91 835 25.11.1999 75.148,15 RL 01: II.2.1 Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 800 98 337 28.05.2001 832.483,40 RL 01: II.2.1 Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 07 203 08.04.2002 312.422,00 RL 01: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 12 294 09.12.2002 2.116.819,23 RL 02: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 14 811 08.09.2003 947.381,00 RL 02: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 18 000 12.02.2004 316.342,00 RL 01: II.3.2 Dauerh. Stab. Jahresergebnis TAZV Sonnewalde/Umland 801 00 390 28.02.2001 1.763.035,71 RL 05: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 21 653 11.04.2005 39.081,00 RL 05: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 23 052 17.05.2005 691.502,05 RL 05: II.1.Datenbeschaffung (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 23 051 30.08.2005 105.558,03 RL 05: II.2.1.Kapitaldienst (rückzahlbar) TAZV Sonnewalde/Umland 801 25 933 27.02.2006 511.789,28 RL 05: II.3.2 Dauerh. Stab. Jahresergebnis TAZV Sonnewalde/ Umland/ WAV Westniederlausitz 801 28 084 29.11.2006/ 26.02.2007 3.415.628,93 Zusagesumme TAZV Sonnewalde/ Umland/ WAV Westniederlausitz 13.033.997,41 800 96 906, 800 96 944, 800 96 945 Verwendungszweck: Finanzierung der Kosten bei der Überprüfung von Vertrags- und Satzungswerk sowie der Gebühren- und Beitragskalkulationen, Neuordnung Rechnungswesen Auflage: Einreichung des Verwendungsnachweises. 800 98 943 Verwendungszweck: Teilentschuldung Auflagen: Nachweis der Erhebung von nach dem KAG zulässigen Entgelten oder Entgelte in Höhe von mind. EUR 235,71 pro zentral angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerten (EGW) pro Jahr ab dem Jahr 2002, Nachweis der erforderlichen Umlagebeschlüsse zum Ausgleich eines eventuellen Fehlbedarfs des Verbandes bzw. Nachweis über die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Mit- gliedsgemeinden, Nachweis über den Beschluss des Zeit- und Maßnahmenplans des Statusberichtes 2000, Einreichung des Verwendungsnachweises. 800 91 835 Verwendungszweck: Liquiditätshilfe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Auflagen: Schaffung der Voraussetzungen zur Verbesserung der Liquidität des Verbandes, Zustim- mungspflicht bei Investitionen, Einreichung von Zwischen- sowie Abschluss-Verwendungsnachweisen, Rückzahlung der Zuwendung bei entsprechender Liquidität des Verbandes, Beiträge sind vorrangig zur Teilentschuldung einzusetzen. 801 12 294 Verwendungszweck: Liquiditätshilfe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit (Teilentschuldung) Auflagen: Einreichung von Liquiditätsnachweisen. Der in einen verlorenen Zuschuss umgewandelte Betrag ist bilanziell der allgemeinen Kapitalrücklage des Verbandes zuzuführen und kalkulatorisch nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu behandeln. Einreichung und Nachweis im Rahmen der Verwen- dungsnachweisprüfung; Erhebung von nach KAG zulässigen Entgelten oder Entgelte in Höhe von min- destens EUR 235,71 pro zentral angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte pro Jahr ab 2003, Einreichung der Beitrags- und Gebührenkalkulation, Nachweis der Berechnung. 800 98 337, 801 07 203, 801 18 000, 801 21 653, 801 23 052, 801 25 933 Verwendungszweck: Liquiditätshilfen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Auflagen: Einreichung von Liquiditätsnachweisen. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, sobald die Liqui- dität des Verbandes dies zulässt, sofern nicht vorher einem Antrag des Verbandes auf Umwandlung in einen verlorenen Zuschuss im Ergebnis der Prüfung der finanziellen Belastbarkeit der Mitgliedskommu- nen zugestimmt wurde. Der in einen verlorenen Zuschuss umgewandelte Betrag ist bilanziell der allge- meinen Kapitalrücklage des Verbandes zuzuführen und kalkulatorisch nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu behandeln. Die Umlageforderungen gegenüber den Verbandsmitgliedern sind um den Zuschussbetrag nach dem Umlagemaßstab zu mindern und nachzuweisen im Rahmen der Verwen- dungsnachweisprüfung. 801 23 051 Verwendungszweck: Datenbeschaffung 2005 (z. B. Finanzierung von Kosten bei der Überarbeitung Satzung, Gebührenkalkulation, Anwaltskosten) Auflagen: Einreichung von Liquiditätsnachweisen. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, sobald die Liqui- dität des Verbandes dies zulässt, sofern nicht vorher einem Antrag des Verbandes auf Umwandlung in einen verlorenen Zuschuss im Ergebnis der Prüfung der finanziellen Belastbarkeit der Mitgliedskommu- nen zugestimmt wurde. Der in einen verlorenen Zuschuss umgewandelte Betrag ist bilanziell der allge- meinen Kapitalrücklage des Verbandes zuzuführen und kalkulatorisch nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu behandeln. Die Umlageforderungen gegenüber den Verbandsmitgliedern sind um den Zuschussbetrag nach dem Umlagemaßstab zu mindern und nachzuweisen im Rahmen der Verwen- dungsnachweisprüfung. 801 28 084 Verwendungszweck: dauerhafte Stabilisierung des Jahresergebnisses (Teilentschuldung) Auflagen: Einreichung von Liquiditätsnachweisen; Rückzahlung nach Feststellung finanzieller Belast- barkeit der Mitgliedskommunen in Höhe der finanziellen Belastbarkeit. Der nicht leistbare Betrag gilt als verlorener Zuschuss. Der in einen verlorenen Zuschuss umgewandelte Betrag ist bilanziell der allge- meinen Kapitalrücklage des Verbandes zuzuführen und kalkulatorisch nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu behandeln. Einreichung des Verwendungsnachweises. 801 14 811 Verwendungszweck: Liquiditätshilfe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Auflagen: Einreichung von Liquiditätsnachweisen. Der in einen verlorenen Zuschuss umgewandelte Betrag ist bilanziell der Kapitalrücklage des Verbandes zuzuführen und kalkulatorisch nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG als Abzugskapital zu behandeln. Die Umlageforderungen gegenüber den Verbandsmitgliedern sind um den Zuschussbetrag nach dem Umlagemaßstab zu mindern und nachzu- weisen im Rahmen des Verwendungsnachweises, Nachweis des Beschlusses zum 30.06.2005 über die Fusion des Verbandes mit dem ZVTA zum 30.06.2006. Nachweis darüber, dass bis zum 31.12.2005 die vertraglichen und satzungsgemäßen Grundlagen für die Fusion zu erarbeiten sowie von der unteren Kommunalaufsicht zu prüfen und zu genehmigen sind. 801 00 390 Verwendungszweck: Teilentschuldung Auflagen: Nachweis der Erhebung von nach dem KAG zulässigen Entgelten oder Entgelte in Höhe von mind. EUR 234,71 pro zentral angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerten pro Jahr, Nachweis der erforderlichen Umlagebeschlüsse zum Ausgleich eines eventuellen Fehlbedarfs des Ver- bandes bzw. Nachweis über die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden, Erbrin- gung des Verwendungsnachweises. Mit Ausnahme der Antragsnummer 801 91 835 wurden die Liquiditätshilfen in verlorene Zuschüsse umgewandelt. Zum Antrag 801 91 835 wurde die rückzahlbare Zuwendung in Höhe von EUR 75.148,15 an das Land zurückgezahlt. Die Zuschüsse zur Datenbeschaffung mit Ausnahme des Antrages 80123051 wurden als verlorene Zuschüsse gewährt. Die Zuwendung zum Antrag 80123051 (rückzahlbar gewährt) wurde in einen verlo- renen Zuschuss umgewandelt. Die verlorenen Zuschüsse betragen insgesamt EUR 12.958.849,26. Investive Fördermittel des Umweltministeriums (MUNR, MUGV): Antragsnummer 800 85 222 EUR 675.416,58 (12/1992) Verwendungszweck: Schmutzwasserkanalisation Son newalde EUR 1.789.521,58 (07/1993) Verwendungszweck: 1. Bauabschnitt Kläranlage Münchhausen Antragsnummer 800 89 327 EUR 22.496,84 (07/1999) Verwendungszweck: Schmutzwasserkanalisation Sonnewalde Antragsnummer 800 90 312 EUR 70.046,99 (07/1999) Verwendungszweck: Schmutzwasserkanalisation 3. Bauabschnitt BL 17 Frage 3: Wurde geprüft, inwieweit nach dem Gleichheitsprinzip bei allen angeschlossenen Grundstückseigentü- mern im Bereich Sonnewalde Baukostenbeiträge eingezogen worden sind? Gibt es noch offene Forde- rungen? Wenn ja: in welcher Höhe? zu Frage 3: Der WAV prüfte nicht nur ortsteilbezogen die Anzahl der zu bescheidenden Grundstücke, sondern klär- te auch die Kundenkonten im Bereich Sonnewalde. Dabei stellte der Aufgabenträger fest, dass in der Vergangenheit 22,3 % der im Abrechnungsgebiet Sonnewalde befindlichen Grundstücke keine Beiträge entrichtet haben. Die übrigen Grundstücke wurden in den neunziger Jahren mit einem Pauschalbetrag in Höhe von DM 2.500,00 (EUR 1.278,23) beschieden. Diese Pauschalberechnung steht nicht in Über- einstimmung mit dem KAG. Ersatzleistungen für Hausanschlusskosten wurden durchgängig nicht erho- ben. Frage 4: Ist die Kläranlage in Sonnewalde noch mit Krediten behaftet oder gibt es für diese Anlage noch alte Kredite? Wenn ja wie hoch sind diese und wie lange ist deren Laufzeit? zu Frage 4: Nach den Kenntnissen der Landesregierung ist die Kläranlage Münchhausen im Abrechnungsgebiet Sonnewalde mit keinen Krediten behaftet. Frage 5: Wie sollen die Kredite finanziert werden, wenn das Abwasser von Sonnewalde nach Lindena übergelei- tet wird? zu Frage 5: Nach den vorliegenden Informationen sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 6/Tabelle 1 und 2). Frage 6: Welche Kosten sind für die geplante Überleitung von Sonnewalde nach Lindena veranschlagt und wie sollen diese aufgebracht werden? zu Frage 6: Die Investitionskosten für den Neubau der Abwasserdruckleitung (ADL) von Sonnewalde nach Dober- lug-Kirchhain werden voraussichtlich EUR 1.322.090 betragen. Erforderlich sind darüber hinaus Ersatz- neubauten der Pumpwerke in Sonnewalde, Anpassungsinvestitionen auf der Kläranlage Lindena und eine umfängliche Sanierung des Kanalnetzes im Gebiet Sonnewalde. Diese Investitionen sind unab- hängig von der vorgesehenen Überleitung der Abwässer erforderlich. Die Gesamtinvestitionen zeigen folgende Übersichten: Tabelle 1: Investitionen im Abrechnungs-/Gebührengebiet Sonnewalde Tabelle 2: Anpassungs-/Erweiterungsinvestitionen auf der Kläranlage Lindena (Abrech- nungs-/Gebührengebiet Doberlug-Kirchhain) Frage 7: Wenn hierfür Fördermittel ausgereicht werden sollen: in welcher Höhe und wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden? Welcher Betrag soll zur Abdeckung der Gesamtfinanzierung aus Beiträgen von Sonnewalder Grundstückseigentümern eingezogen werden? zu Frage 7: Im Ergebnis der Vorprüfung von Förderanfragen des WAV wurden auf Grund der anzuwendenden Prio- ritäten der gültigen Förderrichtlinie (Förderrichtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Ver- braucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehand- lungsanlagen vom 14.03.2014, zuletzt geändert am 28.07.2014) fünf Vorhaben mit einem Gesamtwert- umfang von rund 4,1 Mio. EUR zur Realisierung in den Jahren 2015 bis 2018 berücksichtigt. Im Zuge der für das Jahr 2015 vorgesehenen Beitragsbescheidung prognostiziert der Aufgabenträger für das Abrechnungsgebiet Sonnewalde rund EUR 2.700.000 Beitragseinnahmen. Frage 8: Tabelle 1 WAV WNL Investitionen zur Stabilisierung Gebührengebiet Sonnewalde (EUR) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Investitionen ADL-Münchhausen Kirchhain 285.000 1.037.090 0 0 0 0 1.322.090 Abriss KA Münchhausen 0 0 234.296 0 0 0 234.296 Überleitung Breitenau- Münchhausen 220.780 0 0 0 0 0 220.780 Ertüchtigung Pumpwerke Sonne- 1.008.243 667.933 377.800 377.800 0 0 2.431.776 walde u. Überleitungen (maschinell +baul.) Ertüchtigung PW DoKi 414.165 0 0 0 0 0 414.165 Kanalsanierung 0 550.000 550.000 550.000 550.000 2.200.000 Sonnewalde gesamt 6.823.107 Tabelle 2 Anpassungsinvestitionen Kläranlage Lindena (EUR) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Investitionen Erneuerung/Vergrößerung 393.875 0 0 0 0 0 393.875 Fäkalsammel- behälter Inbetriebnahme 477.424 0 0 0 0 477.424 2. Nachklärbecken (biol. + mechan. Anlage) EMSR 335.987 335.987 0 0 0 0 671.974 gesamt 1.543.273 KA: Kläranlage ADL: Abwasserdruckleitung SoWa: Sonnewalde DoKi: Doberlug-Kirchhain EMSR: Elekrtonische Mess-, Steuer- und Regeltechnik Sollen weitere Ortsteile der Stadt Sonnewalde an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden? zu Frage 8: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen ist nicht vorgesehen, weitere Ortsteile des Abrechnungsgebietes Sonnewalde an die zentrale, leitungsgebundene Schmutzwasserentsorgung an- zuschließen. Frage 9: Ist das neue Abwasserkonzept in der Stadt Sonnewalde ausreichend vorgestellt worden und hat die Stadtverordnetenversammlung dem zugestimmt? zu Frage 9: Der Aufgabenträger, der WAV, hat gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen und dies der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorzule- gen. Der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster liegt derzeit kein aktualisiertes Abwas- serbeseitigungskonzept vor. Frage 10: Sind den Einwohnern, die ca. 700 Unterschriften gegen die Überleitung gesammelt haben, die langfris- tigen ökologischen und finanziellen Vorteile und Nachteile plausibel erläutert worden? zu Frage 10: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor. Frage 11: Erhalten die Grundstückseigentümer aus Sonnewalde anteilig ihre Baukostenbeiträge zurück, welche sie zur Finanzierung des Abwassersystems (hier für den Anteil der Kläranlage Sonnewal- de/Münchhausen) bereits gezahlt haben? zu Frage 11: Nach den Informationen der Landesregierung wird die Beitragsbescheidung der Grundstückseigentü- mer im Abrechnungsgebiet Sonnewalde satzungsgemäß auf der Grundlage des KAG erfolgen. Die grundstücksspezifische und kundenkontenspezifische Bescheidung wird bereits gezahlte Beiträge be- rücksichtigen und verrechnen. Dabei kann es in Einzelfällen auch zu Beitragserstattungen kommen. Frage 12: Wer kommt gegebenenfalls für den Rückbau der Kläranlage Sonnewalde/Münchhausen auf (Bitte Kos- ten und Finanzierungsmodell darstellen)? zu Frage 12: Verantwortlich für den Rückbau der Kläranlage ist der Wasser- und Abwasserverband Westniederlau- sitz. Laut Statusbericht vom 6. Juni 2012 der Investitionsbank Bank des Landes Brandenburg ist für den Rückbau der Kläranlage Münchhausen ein Betrag in Höhe von EUR 196.350 berücksichtigt worden. Die aktuell ermittelten Rückbaukonditionen mit Stand November 2014 betragen EUR 234.296. Frage 13: Welche Berücksichtigung finden das von der Stadt Sonnewalde vorgelegte Gutachten der BTU Cottbus vom März 2012 und das Gutachten der WAFI GmbH vom März 2013 zum Weiterbetrieb der Kläranlage Sonnewalde/Münchhausen im Gremium des Schuldenmanagementfonds und seinem Statusbericht? (Beide Gutachten halten eine zeitlich über mehrere Jahre gestreckte Sanierung der Kläranlage im Ge- samtumfang von 550 T€ für sinnvoll und ausreichend) zu Frage 13: Die vorgelegten Gutachten sind geprüft worden. Deren Ergebnisse sind nicht vollständig und werden daher im weiteren Entscheidungsfindungsprozess voraussichtlich nicht berücksichtigt werden. Frage 14: Welche Maßnahmen werden für die Überleitung berücksichtigt, um Geruchsbelästigungen auf der lan- gen Strecke von ca. 15 km, die teilweise durch Ortschaften hindurch verläuft, zu vermeiden? zu Frage 14: Bei ordnungsgemäßer Planung sowie bei Bau und Betrieb der Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik können Geruchsbelästigungen stark vermindert oder auch ganz ver- mieden werden. Seitens der Landesregierung werden keine Vorgaben zur Ausrüstung von Kanalisatio- nen mit Anlagen zur Geruchsminderung gemacht. Die konkrete Planung von Abwasseranlagen obliegt in Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung den Aufgabenträgern. In diesem Zusammenhang wäre gegebenenfalls auch das Erfordernis techni- scher Vorkehrungen zur Geruchsminderung zu prüfen. Die Länge der Überleitung beträgt 8,282 km. Am Standort der Kläranlage Sonnewalde wird eine pneu- matische Pumpstation errichtet werden. Nach Aussagen des WAV ermöglicht diese Lösung das be- darfsgerechte Entleeren der Druckleitung, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden und entspricht dem derzeit geltenden Stand der Technik. Frage 15: Sind die dadurch entstehenden Betriebskosten bei der neu zu erwartenden Gebühr langfristig berück- sichtigt? zu Frage 15: Die Gebührenprognose des Statusberichtes vom 6. Juni 2012 berücksichtigt auch Betriebskostenände- rungen für den Zeitraum zwischen 2017 und 2020. Frage 16: Kann den Sonnewalder Bürgern verbindlich zugesichert werden, dass in den nächsten Jahren keine weiteren erheblichen Gebühren- und Beitragserhöhungen auf sie zukommen, wenn der Bau der Über- leitung abgeschlossen ist und die Beiträge von den Bürgern bezahlt sind? zu Frage 16: Mit Abschluss der Erhebung der satzungsgemäßen Beiträge im Abrechnungsgebiet Sonnewalde sind weitere Beitragserhebungen nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen in diesem Ge- biet nicht vorgesehen. Aussagen über die Gebührenentwicklung im Verbandsgebiet des WAV Westnie- derlausitz nach 2020 liegen darüber hinaus nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Frage 17: Welche Ergebnisse liegen aus den Jahresberichten bzw. Jahresabschlüssen des ehemaligen Verban- des Sonnewalde TAZ vor? Welche Hinweise hat das zuständige Rechnungsprüfungsamt bzw. das be- auftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen an den Verband hinsichtlich der vorhandenen Kalkulationen für die kostendeckenden Gebühren gegeben? Bitte in Stichpunkten für die Jahre ab 2004 zusammen- stellen! zu Frage 17: Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Elbe-Elster nahm im Jahr 2004 eine umfassende überörtliche Prüfung des TAZ vor. Diese Prüfung ergab erhebliche Mängel in der Aufgabenerledigung durch den TAZ Sonnewalde und dessen Betriebsführerin, die Wasser- und Abwassergesellschaft mbH Sonnewalde (WAG). Im Prüfbericht wurden unter anderen folgende Aussagen getroffen: Insgesamt sind die im Verbandsgebiet erhobenen Gebühren nicht kostendeckend. Die derzeit erhobe- nen Gebühren liegen bereits jetzt im oberen Bereich des Landesdurchschnittes. Verursacht wird dieser Sachverhalt vorrangig durch die Finanzierungsmodalitäten im Investitionsgeschehen (sehr hoher Anteil an Krediten, damit hohe Zinsaufwendungen). Im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch das RPA mussten in der Arbeit der WAG Mängel festge- stellt werden. Bei den im Betreiberentgelt enthaltenen Aufwendungen der WAG konnte das RPA nicht in jedem Fall die Betriebsnotwendigkeit erkennen. Abschließend schätzte das RPA ein, dass sich mit der vollständigen Verlagerung der Verantwortung für die Ver- und Entsorgung des Verbandsgebietes auf die WAG und die mangelnde Kontrolle durch den TAZ für den Verband eine instabile wirtschaftliche Lage ergeben hat. Die sich aus den Finanzierungs- modalitäten im Investitionsgeschehen Anfang der 90er Jahre ergebenden hohen Schuldendienstbelas- tungen, die relativ geringe Größe des Verbandsgebietes sowie die festgestellten Mängel in der Betrei- bung der Anlagen durch die WAG lassen für den Verband keine positive Entwicklung erkennen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 bis 2006 ist der Wirtschaftsprüfer zu vergleichba- ren Ergebnissen gekommen. So hat dieser beispielsweise im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2006 festgestellt: "... Obwohl zum 22.05.2003 die Anhebung der Grund- und Mengengebühren für die zentrale Schmutz- wasserentsorgung auf die (Mindest-)Belastungsgrenze des Landes Brandenburg erfolgte und im Be- richtsjahr eine Erhöhung der Grundgebühr erfolgt ist, sind diese nicht kostendeckend. Ursächlich ist, dass der Verband in diesem Bereich in der Vergangenheit zu teuer investiert, zu niedrige Beiträge er- hoben und statt dessen mehr als 80 % fremdfinanziert hat. Mit den erhobenen Gebühren ist der Ver- band aus eigener Kraft nicht in der Lage, die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen zu erwirtschaften..."