Datum des Eingangs: 22.07.2016 / Ausgegeben: 27.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4755 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1856 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER-Gruppe Drucksache 6/4430 „Nachfrage zur Kleine Anfrage: Wehrneubau Hartmannsdorf (Antwort der LReg: 6/4364)“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage „Wehrneubau Hartmansdorf “ lässt einige Fragen offen. Mit dem Argument der „Nicht- Zuständigkeit“ werden die meisten Fragen nicht beantwortet. Dies hat neue Fragen aufgeworfen, insbesondere zur Verantwortlichkeit für anerkannte Wanderwege auf europäischem Level (Europawanderweg E10) und für offizielle , vom Land ausgezeichnete Radwanderwege (Gurkenradweg), mit denen Brandenburg für den Tourismus wirbt. Frage 1: Ist sich die Landesregierung bewusst, dass über diese Querung des Stauwehres zwei überregional und für den Tourismus in Brandenburg sehr bedeutsame Wanderwege verlaufen, nämlich der Europawanderweg E 10 und der Gurkenradweg ? zu Frage 1: Nein. Die überregionalen Rad- und Wanderwege verlaufen bisher von Lübben /Lehnigksberg bis Schlepzig auf der rechten Seite der Spree, eine Querung der Spree ist in deren Verlauf am Wehr Hartmannsdorf bisher nicht erforderlich. Die Querung wird jedoch künftig erforderlich werden, da die Trassenführung auf dem Deichweg zwischen Lübben/Lehnigksberg und dem Wehr Hartmannsdorf entlang der Teichlandschaft aufgrund auslaufender Nutzungsverträge nicht mehr möglich sein wird. Die künftige Trassenführung der Wege soll daher über eine Brücke am Wehr Hartmannsdorf verlaufen, die die Stadt Lübben im Zusammenhang mit dem Neubau des Wehres Hartmannsdorf baulich umzusetzen beabsichtigt. Frage 2: Wer ist für die Offenhaltung des Europawanderweges E 10 verantwortlich? Frage 3: Wer ist für die Offenhaltung des Radwanderweges Gurkenradweg verantwortlich ? Frage 6: Wurde die Inanspruchnahme der so genannten „Roten Brücke“, einer steinernen , unter Denkmalschutz stehenden, stillgelegten Eisenbahnquerung, die ca. 1,5 km vor der bisherigen Spreequerung liegt, geprüft? Wenn Ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn Nein: Warum nicht? Frage 7: Ist sich die Landesregierung darüber im Klaren, dass mit der Sperrung der Spreequerung und den anstehenden dringend notwendigen Bauarbeiten in der Gemarkung Lübben aufgrund fehlender Alternativen ein Ausweichen der Geh- und Radtouristen auf die viel befahrene Bundesstraße B 87 und die Landstraße nach Schlepzig unumgänglich ist? Frage 8: Sind der Landesregierung anderweitige Umleitungen der überregionalen Wanderwege E 10 und Gurkenradweg bekannt? Frage 9: Sollten für die Umleitungen Kosten entstehen, etwa für Ausschilderungen, Verlegungen der Wanderwege, Gestattungen von Grundstückseigentümern etc. – wer trägt diese Kosten? zu den Fragen 2, 3, 6, 7, 8 und 9: Die Zuständigkeit für die Nutzung der regionalen Infrastrukturen für Freizeit und Tourismus liegt, wie der Antwort zu Frage 3 in der Kleinen Anfrage Nr. 1681 zum Wehrneubau Hartmannsdorf entnommen werden kann, auf Seiten der Kommunen. Diese stimmen sich hinsichtlich Planung und Gestaltung touristischer Angebote mit den regionalen Tourismusorganisationen ab. Frage 4: Warum ist die Spreequerung am Wehr Hartmannsdorf gesperrt worden, wer ist dafür verantwortlich, welche gesetzliche Grundlage wurde hier angewendet? zu Frage 4: Die Wehranlage wurde gesperrt, da die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Verantwortlich für die Sperrung ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, als Eigentümer und Betreiber der Wehranlage. Frage 5: Ist der Landesregierung bekannt, dass im Jahr 2017 die Stadt Lübben (Spreewald ) an mindestens einer weiteren Brücke am Europawanderweg E 10 einen Ersatzneubau vornehmen muss? zu Frage 5: Für Ersatzbauten der Stadt Lübben ist die Stadt Lübben zuständig. Ob der Landesregierung der erfragte Sachverhalt bekannt ist, ist insofern unerheblich.