Datum des Eingangs: 22.07.2016 / Ausgegeben: 27.07.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4756 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1872 des Abgeordneten Andreas Kalbitz Fraktion der AfD Drucksache 6/4464 Fördermittel Brandenburgs für den Teltower Hafen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Antragstellers: Der Teltower Hafen war das letzte Projekt im Förderprogramm der Landesregierung für touristische Infrastruktur in Brandenburg. Das Projekt lief im Herbst 2013 aus, nachdem die Stadt Teltow mehr als eine Million Euro Fördergeld erhalten hatte. Mit Sondergenehmigungen für einen Hafenmeister und eine Slipanlage betonte die Landesregierung die Bedeutung des Projektes. Beides ist für Wasserwanderrastplätze normalerweise nicht vorgesehen. Aufgrund eines deutlich höheren Grundwasserspiegels und Altlasten auf dem Gelände hat sich die Bauzeit erheblich verzögert und die Kosten haben sich auf 14.000.000 Euro verdreifacht. Laut aktuellen Presseberichten ist eine weitere Kostensteigerung sehr wahrscheinlich . Frage 1: Was sind bzw. waren die Bedingungen für die Förderungswürdigkeit? zu Frage 1: Das Vorhaben ist aufgrund seiner Verankerung im Wassersportentwicklungsplan förderwürdig Frage 2: Sind Abweichungen von den auferlegten Förderbedingungen festgestellt worden ? Wenn ja, welche? zu Frage 2: Zu den auferlegten Förderbedingungen sind bisher keine Abweichungen festgestellt worden. Frage 3: Welche Auswirkungen haben die Bauverzögerungen und die Kostenentwicklung auf die Förderungsfähigkeit des Projektes? zu Frage 3: Bei einer Kostensteigerung wird standardmäßig überprüft, ob die Gesamtfinanzierung der Maßnahme weiterhin gegeben ist. Bei begründeten Bauverzögerungen kann eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes gewährt werden. Frage 4: Waren etwaige Altlasten schon vor Baubeginn des Projektes bekannt? zu Frage 4: Altlasten waren vor Beginn des Projektes nicht bekannt. Frage 5: Wie hoch sind die Fördermittel des Landes konkret und wann wurden diese ausgezahlt? zu Frage 5: Das Vorhaben ist aus Mitteln zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW-I) mit einer Summe von 1.077.400,00 EUR gefördert worden. Bisher wurden am 23.12.2014 59.100,00 EUR und am 07.12.2015 323.600,00 EUR ausgezahlt (Stand: 05.07.2016). Frage 6: Wird es zu einer Rückforderung von Fördermitteln bei einem Projektausstieg kommen? zu Frage 6: Bei nicht zuwendungszweckkonformer Verwendung der Fördermittel bzw. nicht ordnungsgemäßer Durchführung des Vorhabens durch den Zuwendungsnehmer würden Rückforderungsansprüche des Zuwendungsgebers entstehen, die durch die Bewilligungsbehörde ILB geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Der Landesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Rückforderung begründen können.