Datum des Eingangs: 21.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/476 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 122 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/287 Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 122 vom 16.12.2014: Im Süden der Döberitzer Heide nutzt die Bundeswehr ein ca. 600 Hektar großen Bereich als Standortübungsplatz . Aus der Bundestagsdrucksache 18/2256 geht hervor, dass die Bundeswehr in den nächsten Jahren an diesem Standort mehr als 14 Millionen Euro investieren will. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass am Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide die Errichtung einer Sammel- standortschießanlage geplant ist? 2. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zum Planungsstand der Errichtung dieser Sammelstandortschießanlage insbesondere zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten und des Fertigstellungstermins? 3. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu Größe und Lage der geplanten Schießanlage , zum Umfang der Nutzung und zu Waffengattungen, die zum Einsatz kommen sollen? 4. Welche Landesbehörden sind in die Planung einbezogen? 5. Wurden die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam über die Planungen informiert? Wann? 6. Welche Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Sammelstandortschießanlage auf die verkehrliche Infrastruktur insbesondere das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraßen B2, B5 und B273 sowie auf die Landesstraßen L20 und L92 erwartet die Landesregierung? 7. Welche Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere die nahegelegenen Bereiche von Sielmanns Naturlandschaft erwartet die Landesregierung? Haben die Planung und der Betrieb der Sammelstandortschießanlage Auswirkungen auf den Schutzstatus der Heidelandschaft? 8. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf den Charakter der Döberitzer Heide als Naherholungsgebiet und insbesondere auf die nahe dem Standortübungsplatz gelegenen Wanderwege ? 9. Welche Lärmimmissionen erwartet die Landesregierung, insbesondere für die nahegelegenen Ortslagen Groß Glienicke und Seeburg zu den unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der Neubau der Sammelstandortschießanlage in Dallgow-Döberitz ist ein Bauvorhaben der Bundeswehr auf der Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung. Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang erfolgen auf Bundesebene. Für die Baumaßnahmen der Bundeswehr im Land Brandenburg bedient sich der Bund nach § 8 Abs. 5 Finanzverwaltungsgesetz der jeweiligen für das Bauen zuständigen Einrichtung des Landes. Der Bund hat in diesem Falle – wie auch bei sämtlichen anderen Bundesbaumaßnahmen im Land Brandenburg – den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) mit der Erledigung seiner Bauaufgabe beauftragt. Der BLB hat die Anordnungen des fachlich zuständigen Bundesverteidigungsministeriums zu befolgen. Der BLB hat keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum dabei, sondern nach den Vorgaben des Bundes die geforderte Leistung zu erbringen. Frage 1: Ist es richtig, dass am Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide die Errichtung einer Sammelstandortschießanlage geplant ist? zu Frage 1: Ja. Frage 2: Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zum Planungsstand der Errichtung dieser Sammelstandortschießanlage insbesondere zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten und des Fertigstellungstermins ? zu Frage 2: Für die Verwirklichung des geplanten Vorhabens wird eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz benötigt, für deren Erteilung das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zuständig ist. Für die Erteilung der Genehmigung hat der BLB mehrere umweltrechtliche Gutachten vorzulegen. Hierzu zählt als notwendige Voraussetzung ein schallschutzrechtliches Gutachten, das der BLB am 12.12.2014 in Auftrag geben hat. Zudem hat der BLB die Erstellung eines benötigten landschaftspflegerischen Begleitplans, ein Gutachten zu den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft, das u.a. ein artenschutzrechtliches und ein faunistisches Gutachten umfasst sowie die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten bei einem Gutachter in Auftrag gegeben. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Untersuchungen wird die Bundeswehr eine abschließende Entscheidung treffen. Frage 3: Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu Größe und Lage der geplanten Schießanlage , zum Umfang der Nutzung und zu Waffengattungen, die zum Einsatz kommen sollen? zu Frage 3: Bei dem Neubau der Sammelstandortschießanlage in Dallgow-Döberitz handelt es sich um ein Bauvorhaben der Bundeswehr auf der Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung. Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang erfolgen auf Bundesebene. Abschließende Entscheidungen liegen, wie in der Antwort zu Frage 2 näher dargestellt, noch nicht vor. Frage 4: Welche Landesbehörden sind in die Planung einbezogen? zu Frage 4: Von Seiten des Landes Brandenburg sind das LUGV und der BLB einbezogen. Das LUGV und die Bundeswehr führten entsprechende Vorgespräche, an denen der BLB teilnahm. Frage 5: Wurden die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam über die Planungen informiert? Wann? zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam seitens der Bundeswehr über die Planung informiert wurden. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung dieser Kommunen. Frage 6: Welche Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Sammelstandortschießanlage auf die verkehrliche Infrastruktur insbesondere das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraßen B2, B5 und B273 sowie auf die Landesstraßen L20 und L92 erwartet die Landesregierung? zu Frage 6: Infolge der geplanten neuen Nutzung wird im Vergleich zu dem aktuellen Verkehrsaufkommen nur eine geringfügige Änderung erwartet. Sämtliche Bauunterlagen der Bundeswehr mit den darin enthaltenen Angaben sind als geheimhaltungsbedürftige Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Brandenburg (vom 16.April 1991) anzusehen. Frage7: Welche Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere die nahegelegenen Bereiche von Sielmanns Naturlandschaft erwartet die Landesregierung? Haben die Planung und der Betrieb der Sammelstandortschießanlage Auswirkungen auf den Schutzstatus der Heidelandschaft? Frage 8: Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf den Charakter der Döberitzer Heide als Naherholungsgebiet und insbesondere auf die nahe dem Standortübungsplatz gelegenen Wander-wege? zu den Fragen 7 und 8: Der Schutzstatus der Heidelandschaft und der Charakter der Döberitzer Heide sollen unverändert bleiben . Die geplante Anlage soll sämtliche Sicherheitsabstände zu Wanderwegen außerhalb des Geländes des Übungsplatzes einhalten. Frage 9: Welche Lärmimmissionen erwartet die Landesregierung, insbesondere für die nahegelegenen Ortslagen Groß Glienicke und Seeburg zu den unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten? zu Frage 9: Das in Auftrag gegebene schallschutztechnische Gutachten, das auch die Auswirkungen auf die Ortslagen Groß Glienicke und Seeburg untersuchen wird, liegt noch nicht vor. Wegen der näheren Einzelheiten nehme ich auf die Antwort zu Frage 2 Bezug.