Datum des Eingangs: 21.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/477 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 136 der Abgeordneten Isabelle Vandre der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/316 Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Zehdenick Nord Wortlaut der Kleinen Anfrage 136 vom 19.12.2014: Berichterstattungen der regionalen Presse im Bereich Oberhavel Nord sowie der Uckermark war zu entnehmen, dass dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) derzeit ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Zehdenick Nord vorliegt. Dieses Feld erstreckt sich über das Biosphärengebiet Schorfheide – Chorin sowie u.a. die Städte Zehdenick, Templin und Lychen. Diese haben im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TöB) in ihren Stellungnahmen den Antrag abgelehnt. Ich frage die Landesregierung daher: 1.) Welche Stellungnahmen von TöB liegen mit welchem Inhalt dem LBGR vor? 2.) Inwieweit wird die in den Stellungnahmen der TöB vorgebrachte Kritik im Verfahren Berücksichtigung erfahren? 3.) Wie positioniert sich die Landesregierung prinzipiell zu der Aufsuchung und dem Abbau von Kohlenwasserstoffen, insbesondere auch in Naturschutzgebieten? 4.) Wie gedenkt die Landesregierung eventuelle Probebohrungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff im Feld Zehdenick Nord zu begleiten und dabei insbesondere den Anforderungen des in dieser Region liegenden Naturschutzgebietes, sowie des Biosphärenreservates nach zu kommen? 5.) Wie wird die Landesregierung im Antragsverfahren auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen generell den Willen der rot-roten Regierungskoalition umsetzen, dass der Einsatz von Fracking-Technologien mit umweltgefährdenden Stoffen abgelehnt wird? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellungnahmen von TöB liegen mit welchem Inhalt dem LBGR vor? zu Frage 1: Zu dem vorgelegten Erlaubnisantrag hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) das Beteiligungsverfahren auf der Grundlage von § 15 des Bundesberggesetzes (BBergG) am 17.10.2014 eingeleitet. Von den insgesamt 22 beteiligten TöB liegen dem LBGR folgende Stellungnahmen vor: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Gemeinsame Landesplanungsabteilung BerlinBrandenburg ) Landkreis Uckermark Landkreis Oberhavel Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Landesbetrieb Forst Brandenburg Stadt Lychen Stadt Templin Stadt Zehdenick Amt Gerswalde für die Gemeinden Milmersdorf, Gerswalde, Flieth-Stegelitz, Mittenwalde, TemmenRingenwalde Amt Gransee für die Gemeinden Großwoltersdorf und Schönermark Amt Gramzow Das Vorhaben wird teilweise von den TöB befürwortet. Sieben TöB lehnen das Vorhaben ab oder äußern Bedenken. Dabei werden durch die Aufsuchungsmaßnahmen insbesondere schwerwiegende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Kontaminierungen der Umwelt und nachteilige Auswirkungen auf die angestrebte touristische Entwicklung der betroffenen Regionen befürchtet. Frage 2: § 1 Inwieweit wird die in den Stellungnahmen der TöB vorgebrachte Kritik im Verfahren Berücksichtigung erfahren? zu Frage 2: Das LBGR hat zu prüfen, ob auf Grund der in den Stellungnahmen der TöB vorgebrachten Kritiken ggf. eine Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld auszuschließen ist. Bei den Versagungskriterien nach den Regelungen von § 11 Nr. 10 BBergG kann es sich jedoch nur um solche öffentliche Interessen handeln, die einen Bezug zu dem in Betracht kommenden Feld selbst haben, die sich auf das gesamte Feld erstrecken, die gegenüber den volkswirtschaftlich bergbaulichen Interessen überwiegen und die Aufsuchung ausschließen. Frage 3: Wie positioniert sich die Landesregierung prinzipiell zu der Aufsuchung und dem Abbau von Kohlenwasserstoffen, insbesondere auch in Naturschutzgebieten? zu Frage 3: Kohlenwasserstoffe sind auch in weiterer Zukunft als fossile Energieträger unverzichtbar, so dass eine Aufsuchung zur Rohstoffsicherung grundsätzlich befürwortet wird. Bei Aufsuchungsanträgen ist im Einzelfall zu prüfen, ob Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, die beispielsweise im Bereich der geplanten Bohrung bzw. im Bereich der geplanten seismischen Messungen aufleben könnten, von vorne herein einen Versagungsgrund für die Erteilung einer Erlaubnis darstellen. In der Regel ist im Rahmen der an das Erlaubnisverfahren folgenden Verfahren sicherzustellen, dass die Lage der Messbereiche und der Bohransatzpunkte so gewählt werden, dass ausreichende Abstände zu naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten gewährt bzw. diese Bereiche gänzlich von den Erkundungsmaßnahmen ausgenommen werden. Frage 4: Wie gedenkt die Landesregierung eventuelle Probebohrungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff im Feld Zehdenick Nord zu begleiten und dabei insbesondere den Anforderungen des in dieser Region liegenden Naturschutzgebietes, sowie des Biosphärenreservates nach zu kommen? zu Frage 4: Anforderungen, Auflagen und Nebenbestimmungen sind in den nach dem Erlaubnisverfahren sich anschließenden Genehmigungsverfahren vorzusehen. Hierzu erfolgt u. a. im Hauptbetriebsplanverfahren, wo es um die eigentliche konkrete Genehmigung der geplanten seismischen Maßnahmen und der Bohrungen geht, eine erneute Beteiligung der TöB. Dabei ist sicherzustellen, dass Schutzgebiete nicht in unzulässiger und unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Vor Durchführung der tatsächlichen Aufsuchungsarbeiten sind im Einzelfall dazu ggf. erforderliche Genehmigungen bzw. Befreiungen von den Verboten der den Schutzgebieten zugrunde liegenden Verordnungen vom Bergbautreibenden einzuholen. Frage 5: Wie wird die Landesregierung im Antragsverfahren auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen generell den Willen der rot-roten Regierungskoalition umsetzen, dass der Einsatz von Fracking-Technologien mit umweltgefährdenden Stoffen abgelehnt wird? zu Frage 5: Das zur Erteilung der Erlaubnis Zehdenick Nord eingereichte Arbeitsprogramm sieht keine FrackingTechnologien vor.